Weiterbetrieb vermeidet hohe Zusatzkosten fürs EEG-Konto
Alte Windparks, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, werden zu einem wichtigen Kostenfaktor: Bis zu 1,6 Milliarden Euro kann ihr Weiterbetrieb bis Ende 2026 gegenüber dem Ersatz durch neue Windparks einsparen. Dies besagt eine Berechnung der NATURSTROM AG. Der Öko-Energieversorger hat hierfür Daten der Übertragungsnetzbetreiber, der Bundesnetzagentur und aus aktuellen Studien ausgewertet.
„Jedes alte Windrad, das ab 2021 ohne technische Notwendigkeit stillgelegt wird, führt zu vermeidbaren Kosten für die Allgemeinheit. Denn es erhöht den Investitionsbedarf in neue Anlagen“, erläutert Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. Vor der Frage, ob sie ihre alten Anlagen auch ohne EEG-Vergütung weiterbetreiben, stünden tausende Windmüller. Zum 1. Januar 2021 fallen Windräder mit einer Leistung von rund 4.000 Megawatt, die vor 20 Jahren oder früher in Betrieb genommen wurden, aus der EEG-Förderung heraus. Von da an werden jährlich tausende Anlagen folgen – bis 2026 werde dies rund 30 Prozent der aktuell installierten Windenergie-Leistung betreffen. In vielen Fällen werde ein Repowering, also der Ersatz durch neue Anlagen am selben Standort unter kostensenkender Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur, aufgrund geänderter Abstandsregelungen und anderer Bestimmungen nicht möglich sein.
Funktionstüchtige Altanlagen produzieren sehr günstig sauberen Strom
„Funktionstüchtige Altanlagen produzieren im Schnitt sehr günstig sauberen Strom“, so Hummel. „Für die Energiewende, aber auch für jeden einzelnen Stromkunden ist es daher am besten, wenn sich alte Windräder noch ein paar Jahre weiterdrehen. Sie gegen Neuanlagen auszutauschen, erhöht die Kosten für das EEG-System.“ Wie hoch der Einspareffekt des Weiterbetriebs sein kann, hat NATURSTROM anhand der Erlösanforderungen von alten und neu zu errichtenden Windenergieanlagen berechnet. In einem Wort-Case-Szenario, das von der Stilllegung aller Altanlagen ausgeht, würde die Erzeugung der wegfallenden Windstrommengen durch neu zu errichtende Anlagen in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt knapp 1,6 Milliarden Euro mehr kosten als günstigstenfalls durch die Altanlagen.
Als Basis für die Erlösanforderungen neu zu errichtender Anlagen wurden die Ergebnisse der drei Onshore-Ausschreibungsrunden 2018 herangezogen, die Erlösanforderungen der Altanlagen liefert eine Studie der Deutschen WindGuard im Auftrag des BWE. Kombiniert wurden diese Daten mit Informationen der Übertragungsnetzbetreiber zum Anlagenbestand sowie mit Annahmen zum durchschnittlichen Weiterbetriebszeitraum und zur Anzahl der Volllaststunden von Altanlagen, ebenfalls publiziert in einer Studie der Deutschen WindGuard.
Weiterbetrieb wird kein Selbstläufer
„Der Worst Case wird nicht eintreten, da sind wir uns ziemlich sicher“, so Hummel. „Der Marktwert des Windstroms an der Strombörse hat sich 2018 deutlich erholt. Damit verringert sich die Diskrepanz zu den Erlösanforderungen von Neuanlagen – die Schere schließt sich. Steigende Börsenstrompreise werden zudem auch etliche Altanlagenbetreiber dazu motivieren, ihre Anlagen doch noch weiter laufen zu lassen.“ Zugleich warnt Hummel jedoch: „Der Weiterbetrieb alter Anlagen wird in vielen Fällen kein Selbstläufer sein. Und was mit den Anlagen nach 2021 geschehen wird, ist nicht nur für den einzelnen Windmüller wirtschaftlich relevant, sondern auch für die Allgemeinheit.“ Selbst wenn sich bei hohen Börsenstrompreisen wie im Dezember 2018 die Schere zwischen alten und neu zu bauenden Anlagen ein Stück weit schließe, bliebe bei Stilllegung der Altanlagen im Betrachtungszeitraum bis 2026 eine Differenz von über 900 Millionen Euro.
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