Institut der deutschen Wirtschaft über einen „Missstand im EEG“ samt Reformvorschlag
Die Kosten der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind hoch wie nie. 2018 kosteten sie die Stromkunden insgesamt 26,6 Milliarden Euro. Daher konstatiert das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seinem Kurzbericht 14/2019 am 25.02.2019 („Besser fördern, was wenig kostet“ – siehe auch: solarify.eu/faz-sieht-windenergie-im-nachteil): „Deshalb ist es wichtig, dass die Förderungen für den Ausbau von Stromerzeugungsanlagen Erneuerbarer Energien nicht höher sind als notwendig. Doch Mengenbegrenzungen und Genehmigungsengpässe verhindern, dass die aktuell kostengünstigste Technologie am stärksten ausgebaut werden kann. Im Sinne einer effizienten Energiewende bedarf das dringend einer Reform. Denn schließlich zahlt jeder Letztverbraucher die Zusatzkosten.“ Solarify dokumentiert den Kurzbericht des IW-Experten Frank Obermüller.
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„Die Förderung der Erneuerbaren ist ein Grundpfeiler der Energiewende. Doch die Kosten steigen. Jahrelang waren die Fördersätze politisch vorgegeben. Seit dem Jahr 2017 wird die Höhe der Förderung für Erneuerbare durch Ausschreibungen bestimmt. Der Staat gibt die Ausschreibungsmenge vor, und damit eine garantierte Mindesteinspeisevergütung für die ersten 20 Jahre. Die günstigsten Gebote bekommen den Zuschlag – für jede Technologie separat.
Genehmigungsverfahren verhindern fairen Kostenvergleich
Der Vergleich der aktuellen Ausschreibungsergebnisse ist beeindruckend: Solarenergie auf Freiflächen braucht die geringsten Förderungen. In der aktuellen Ausschreibung im Februar 2019 lag die durchschnittlich benötigte Förderung bei 4,8 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nur noch die Hälfte von dem, was zu Beginn des Jahres 2015 nötig war, und sogar niedriger als die durchschnittlichen monatlichen Strompreise am Großhandelsmarkt seit Juli 2018. Die benötigte Förderung von Windenergie liegt rund ein Drittel höher. Im Mittel betragen die Zuschlagswerte für die Einspeisevergütung in der Februar- Ausschreibung rund 6,1 ct/kWh. Höher als 6,2 ct/kWh durfte politisch vorgegeben auch nicht geboten werden. Einige Anlagen bekamen mit dem Höchstwert als Gebot sogar den Zuschlag.
Insgesamt war die Ausschreibung für Wind an Land rund 30 Prozent unterzeichnet. Es wurde also weniger geboten als ausgeschrieben war. Der Kostenvorteil großer Solaranlagen gegenüber Windenergieanlagen auf dem Land wird auch durch den offenen Wettbewerb in gemeinsamen Ausschreibungen deutlich. Diese gemeinsamen Ausschreibungen fanden bisher zweimal statt: Im Frühling und Herbst 2018. Die Missstand EEG: Besser fördern, was wenig kostet Frank Obermüller IW-Kurzbericht 14/2019 Institut der deutschen Wirtschaft Windenergie konnte sich jedoch mit keinem Gebot gegen Solaranlagen durchsetzen. Bezeichnend für den Vergleich der Technologien ist auch, dass in der Februar- Ausschreibung das teuerste bezuschlagte Gebot der Solaranlagen niedriger ist als das günstigste bezuschlagte Windenergieanlagengebot (maximal 5,18 ct/kWh bei Solar gegenüber mindestens 5,24 Euro pro Kilowattstunde bei Wind)
Grund für die höheren Gebote bei Windenergie an Land ist aber nicht, dass die Erzeugung teurer ist, ganz im Gegenteil: Die vergleichbaren Stromerzeugungskosten von Windenergie und Solarenergie – jeweils an guten Standorten – könnten durchaus miteinander konkurrieren. Noch vor einem Jahr waren die Zuschlagswerte für Windenergie mit durchschnittlich 4,7 ct/kWh rund ein Viertel niedriger als heute und somit in derselben Größenordnung wie bei den aktuellen Geboten großflächiger Solaranlagen. Der momentan deutlich höhere Gebotspreis bei Windenergie ist hauptsächlich das Ergebnis eines sehr aufwendigen Genehmigungsverfahrens. Hinzu kommt die Unsicherheit, dass auch nach erfolgter Genehmigung noch Klagen möglich sind. Dieser Genehmigungsaufwand und die Unsicherheit erhöhen die Kosten für Windenergieanlagen unverhältnismäßig.
Fördermengen sind nicht im Einklang mit den Förderkosten
Ökonomisch sinnvoll wäre es, wenn die Ausschreibungsmengen den aktuellen Förderkosten nachempfunden wären. Konkret sollten günstige Technologien im Sinne der Kosteneffizienz nicht unnötig stark durch die Ausschreibungsmengen begrenzt werden. Die tatsächlich ausgeschriebenen Mengen zeichnen aber ein anderes Bild: Hier dominiert die Windenergie an Land. Im Jahr 2019 beträgt der geplante Zubau 2,8 GW. Die Ausschreibungsmenge für Solaranlagen ist mit knapp 1,5 GW im Jahr 2019 nur etwa halb so hoch. Die effiziente gemeinsame Ausschreibung von Wind und Solar ist mit 0,4 GW vergleichsweise gering. Aber auch in den kommenden Jahren ist keine Erhöhung der gemeinsamen Ausschreibevolumina vorgesehen.
Doch wie lassen sich Förderkosten und Mengen in Einklang bringen? Zum einen sollten die Rahmenbedingungen angeglichen werden. Konkret braucht die Windenergie wieder Planungssicherheit durch schnelle und zuverlässige Genehmigungsverfahren. Hier muss die Politik nachbessern, denn unter den aktuell herausfordernden Rahmenbedingungen für Windenergie bleibt abzuwarten, ob der geplante Zubau für das Jahr 2019 überhaupt erreicht wird. Zum anderen braucht es mehr technologieoffene Ausschreibungen. Dabei müssen sich die Technologien in einem offenen Wettbewerb beweisen, so wie es im kleinen Stil in der gemeinsamen Ausschreibung zwischen Solarenergie und Windenergie an Land schon der Fall ist. Diesen Wettbewerb gilt es zu stärken, indem die gemeinsame Ausschreibungsmenge konsequent erhöht wird. Das Öffnen für weitere erneuerbare Technologien wäre der nächste Schritt. Insgesamt würde damit die Ausschreibung für erneuerbare Energien effizienter gestaltet und auch die zukünftigen Kosten für die Letztverbraucher fielen ein Stück weit geringer aus als wenn die Politik teure Technologien stärker zubaute.
Literatur
- Bundesnetzagentur, 2019a, Statistiken zu den Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Hintergrundpapiere/Statistik_Solar.xlsx [18.2.2019]
- Bundesnetzagentur, 2019b, Statistiken zum Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_02_2019/Gebotstermin_01_02_19_node.html
- Bundesnetzagentur, 2019c, Statistiken zum gemeinsamen Ausschreibungsverfahren von Windenergie an Land- und Solaranlagen nach der GemAV, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_ Institutionen/Ausschreibungen/Hintergrundpapiere/Statistik_TechOffen.xlsx [18.2.2019]
->Quellen: