Plenarsitzung des Bundesrates am 15.03.2019
Der Bundesrat sorgt sich um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik – und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur. Mit einer am 15.03.2019 gefassten Entschließung bittet die Länsderkammer die Bundesregierung um Prüfung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen.
Große Gefahr für Ökosysteme
Mikro- und Nanoplastik stellen eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und über die Nahrungskette letztlich auch für Menschen dar, warnt der Bundesrat. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten, aber auch der Abrieb von Reifen, Textilien oder Kunstrasen. Abwässer von Straßen müssten zum Beispiel mit hohem Aufwand vorbehandelt werden, bevor sie ins Gewässer eingeleitet werden können.
Hersteller in der Pflicht
Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten – in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich. Die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken.
Nationale Einschränkungen
Aber auch nationale Verbote oder Produktbeschränkungen aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes möchte der Bundesrat von der Bundesregierung prüfen lassen. Die Entschließung beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern (Drucksache 22/19) einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits (siehe TOP18b, Drs. 73/19), die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden. Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.
->Quelle: bundesrat.de/bundesrat-kompakt