Immer häufiger negative Strompreise

enervis stellt Studien-Update 2019 vor

Im Gesamtjahr 2018 traten am Spotmarkt für Strom 140 negative Stundenpreise auf, dies entspricht rund 1,5 Prozent aller Jahresstunden. 66 Stunden davon fielen unter die Regelung des § 51 im EEG 2017, sodass in diesen Stunden für betroffene EEG-Anlagen keine Vergütung (EEG-Marktprämie) ausgezahlt wurde. In den ersten zweieinhalb Monaten 2019 (zwischen 01.01. und 18.03.2019) traten bereits 56 negative Preisstunden gemäß § 51 auf; dies entspricht bereits 85 % aller § 51-Stunden des gesamten vergangenen Jahres. Diese Ergebnisse eines Updates ihrer Bestandsaufnahme von 2018 meldete in einer Medienmitteilung am 21.03.2019 die energiewirtschaftliche Unternehmensberatung enervis energy advisors GmbH aus Berlin. Die § 51-Studie auf enervis.de ist kostenpflichtig.

PV und Wind bei Wustermark, Mark Brandenburg  – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

enervis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass negative Strompreise einen wichtigen Einfluss auf die Erlöse von wind pvWind-Projekten haben und ihre zukünftige Entwicklung für die Bewertung von Wind- und PV-Projekten inner- und außerhalb des EEG zu berücksichtigen ist. enervis hat vor diesem Hintergrund die bereits seit mehreren Jahren regelmäßig veröffentlichte § 51-Studie einem neuerlichen Update unterzogen. Die 2019er-Studie bewertet anhand von zwei Strommarktszenarien die zukünftige Entwicklung negativer Strompreise und des § 51 EEG. Dafür werden die Strommarktentwicklungen und das Einsatzverhalten der Erzeuger/Vermarkter im europäischen Strommarktmodell von enervis stundenscharf bis zum Jahr 2045 modelliert. Der Einfluss wichtiger energiewirtschaftlicher Treiber, wie beispielsweise eines marktgetriebenen Ausbaus erneuerbarer Energien und des Kohleausstiegs, werden damit bewertbar.

enervis-Prokurist Nicolai Herrmann erläutert, was im Studien-Update neu ist: „Wir haben es bei der Bewertung negativer Preise mit unterschiedlichen Klassen von Stromerzeugern zu tun, welche die Entstehung negativer Strompreise beeinflussen und im Gegenzug von ihnen betroffen sind: Einerseits sind dies EEG-Anlagen, die unter § 51 fallen, andererseits werden perspektivisch immer mehr Anlagen in den Weiterbetrieb gehen oder direkt ohne EEG-Förderung neu errichtet. Diese fallen dann nicht unter § 51 EEG – sie sind aber von negativen Stundenpreisen direkt betroffen, da sie strompreisabhängig eingesetzt werden. Unsere neue Studie zeigt, dass diese neuen Akteure die Häufigkeit und Dauer negativer Strompreise mittel- bis langfristig sehr stark beeinflussen werden.“

Die enervis-Studie erweitert daher den Analysehorizont auf die Frage, wie viel erneuerbare Erzeugung allein aufgrund niedriger Strompreise und nicht nur durch die regulatorischen Vorgaben des § 51 im EEG abgeregelt wird. Dies ist auch für die Bewertung von Windprojekten im Weiterbetrieb, sowie Merchant-Investitionen ohne Förderung von zentraler Bedeutung.

->Quellen:

  • Medienmitteilung (per Mail verschickt)
  • Informationen zur neuen (kostenpflichtigen) § 51-Studie  auf enervis.de