Kommission begrüßt Annahme neuer Vorschläge für die Gestaltung des Strommarkts durch das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 neue Vorschriften verabschiedet, die den Strommarkt in der EU auf künftige Herausforderungen vorbereiten und die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende stellen. Dies sei ein wichtiger Schritt, der es der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen werde, die Umstellung auf saubere Energie zu vollziehen, die bereits verabschiedeten Klimarechtsvorschriften für die Zeit bis 2030 umzusetzen und ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen zu erfüllen, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Mit der Annahme dieser letzten vier Rechtsakte seien die Verhandlungen über das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ abgeschlossen, und die EU sei auf dem richtigen Weg, bis Mitte des Jahrhunderts eine klimaneutrale Wirtschaft aufzubauen und zugleich ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.
Miguel Arias Cañete , EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, erklärte: „Ich danke dem Europäischen Parlament für seine nachdrückliche Unterstützung einer sozial verträglichen Umstellung auf saubere Energien, mit der die EU der Verwirklichung einer verbraucherorientierten Energieunion – einer der wichtigsten Prioritäten von Präsident Juncker für diese Kommission – einen Schritt näher kommt. Die heute genehmigte neue Gestaltung des Strommarkts wird die Energiemärkte flexibler machen und die Integration eines größeren Anteils erneuerbarer Energien erleichtern. Ein integrierter EU-Energiemarkt ist der kostenwirksamste Weg, um eine sichere und erschwingliche Versorgung aller Bürger in der EU zu gewährleisten. Ich freue mich besonders darüber, dass wir uns auf einen gemeinsamen Rahmen für Kapazitätsmechanismen geeinigt haben, der sicherstellt, dass diese Mechanismen in Zukunft mit unseren klimapolitischen Zielen im Einklang stehen, und gleichzeitig berechtigten Bedenken in Bezug auf die Versorgungssicherheit Rechnung trägt.“
Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 das Verfahren zur Genehmigung der neuen Verordnung und der neuen Richtlinie über den Elektrizitätsmarkt sowie der Verordnungen über die Risikovorsorge im Elektrizitätsbereich und über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) abgeschlossen. Die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion, die überarbeitete Energieeffizienz-Richtlinie, die überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten.
Die neuen Vorschriften für die Gestaltung des Strommarkts sollen den Energiemarkt auf künftige Herausforderungen vorbereiten und die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende stellen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Energieverbraucher in die Lage versetzt werden, eine aktive Rolle bei der Energiewende zu übernehmen und von einem weniger zentralisierten, stärker digitalisierten und nachhaltigen Energiesystem umfassend zu profitieren. Die neuen Vorschriften sollen es den Verbrauchern ermöglichen, sich aktiv am Markt zu beteiligen, und sollen zugleich einen soliden Rahmen für den Verbraucherschutz schaffen. Wenn Elektrizität ungehindert dorthin gelangen könne, wo sie am meisten gebraucht wird, werde die Gesellschaft zunehmend von grenzüberschreitendem Handel und Wettbewerb und deren positiven Auswirkungen auf die Energiekosten und -preise profitieren, heißt es weiter in der Meldung der Kommission. Kapazitätssubventionen für Anlagen, die mehr als 550 g CO2/kWh ausstoßen, sollen nach den neuen Vorschriften schrittweise abgeschafft werden . Die neue Marktgestaltung trage auch zum Ziel der EU bei, bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen weltweit die Führungsrolle zu übernehmen, da sie mehr Flexibilität ermögliche, um einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Netz aufnehmen zu können. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine stärkere Elektrifizierung seien für die Verwirklichung der CO2-Neutralität bis 2050 von entscheidender Bedeutung, so die Kommission.
Die nächsten Schritte
Nach der jetzt erfolgten Genehmigung durch das Parlament muss der Ministerrat der EU den Wortlaut der Richtlinie und der drei Verordnungen förmlich billigen, woraufhin die neuen Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Verordnungen treten sofort in Kraft (Geltungsbeginn der Elektrizitätsverordnung: 01.01.2020). Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Hintergrund
Am 30.11.2016 hat die Kommission ein neues Regelwerk für die Gestaltung der EU-Energiemärkte vorgeschlagen (eine überarbeitete Verordnung über den Elektrizitätsmarkt und eine überarbeitete Richtlinie über den Elektrizitätsmarkt sowie eine neue Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätsbereich und eine überarbeitete Verordnung über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)), um die Integration erneuerbarer Energien in die Energiemärkte zu erleichtern, die Stellung der Verbraucher zu verbessern und zu einer besseren Steuerung der Energieströme in der EU beizutragen.
Die Märkte müssen verbessert werden, um den Bedarf an erneuerbaren Energien zu decken und Investitionen in die Ressourcen (z. B. die Speicherung von Energie) zu unterstützen, mit denen Schwankungen bei der Energieerzeugung ausgeglichen werden können. Der Markt muss auch die richtigen Anreize dafür bieten, dass die Verbraucher aktiver werden und zur Stabilität des Stromsystems beitragen. Der heutige Strommarkt hat sich seit 2009, als zuletzt neue Rechtsvorschriften eingeführt wurden, grundlegend verändert. Der Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms wird bis 2030 voraussichtlich von derzeit 25 % auf 55 % ansteigen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen unter anderem gewährleisten, dass staatliche Eingriffe zur Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung nur bei echtem Bedarf vorgenommen werden, und zwar in einer Weise, die den Elektrizitätsbinnenmarkt nicht verzerrt.
Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende gestellt, was ihnen mehr Wahlmöglichkeiten und besseren Schutz bieten soll. Dank des Zugangs zu intelligenten Zählern, Preisvergleichsinstrumenten, Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung und Bürgerenergiegemeinschaften können sich die Verbraucher aktiv am Markt beteiligen. Gleichzeitig sollen benachteiligte und von Energiearmut betroffene Verbraucher besser geschützt werden .
Mit der überarbeiteten Elektrizitätsverordnung sollen die Elektrizitätsmärkte für erneuerbare Energien, die Speicherung von Energie und die Laststeuerung geöffnet werden, und es werden strengere und harmonisierte Vorschriften für Kapazitätsmechanismen eingeführt, wodurch die Ziele der EU in Bezug auf Versorgungssicherheit und Emissionsminderung miteinander in Einklang gebracht werden sollen. Eine verstärkte regionale Koordinierung soll die Funktionsweise des Marktes und somit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und das System gleichzeitig stabiler machen.
Mit der Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätsbereich werde die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes in der EU verbessert, während mit der Verordnung über die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die Rolle der ACER bei der Koordinierung der Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten gestärkt werde, heißt es abschließend in der Mitteilung der Europäischen Kommission.
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