E-Roller dürfen bald fahren

Elektrokleinstfahrzeuge: EU hat zugestimmt – Verordnung wird Bundesrat zugeleitet

Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge (vulgo: E-Roller oder E-Scooter) sollen in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden: Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, am 03.03.2019 hat auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.

E-Roller, öffentlich – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bundesminister Andreas Scheuer: „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.“

Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Elektrokleinstfahrzeugen soll die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen – z. B. sogenannte „Segways“ – über die Mobilitätshilfeverordnung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin Verband kommunaler Unternehmen  e.V. (VKU):

„Mit dem heutigen Beschluss wurde erstmals für sogenannte E-Scooter und andere elektrisch betriebene Modelle ein konkreter gesetzlicher Rahmen gesetzt, an dem sich alle Akteure orientieren können. Die Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Elektromobilität, für die Stadtwerke mit ihren Verteilnetzen und Ladesäulen die notwendige Infrastruktur bereitstellen. Der klare Rechtsrahmen gibt Investitionssicherheit, einen Handlungsrahmen und definiert die Sicherheitskriterien. So wird eine zusätzliche Option für Stadtwerke eröffnet, moderne Mobilitätslösungen anzubieten. Das kluge Verzahnen von unterschiedlichen Mobilitätslösungen für die individuellen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer ist wichtig und wird ein immer wichtigeres Kriterium in Ergänzung zu Umweltschutzgesichtspunkten werden. Elektrokleinstfahrzeuge können in Verknüpfung mit dem ÖPNV einen gewichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Verkehrswende im innerstädtischen Bereich liefern. Insbesondere kürzere Strecken oder Distanzen – zu weit zum Laufen, zu kurz zum Fahren – können so emissionsfrei überbrückt werden.“

->Quellen: