16 Milliarden Gesamt-Förderung vom Bund
Die FDP-Fraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (19/7547) wissen, wer alles in den Genuss welcher Fördermttel im Bereich der Bioökonomie kommt – eine frühere Antwort der Bundesregierung habe diese Frage offengelassen (Bundestagsdrucksache 19/7547) – daher fragt die FDP-Fraktion, auf welcher Datengrundlage die Bio-Agenda 2019 erstellt werde, wo doch das Monitoring zum Thema Bioökonomie erst im Jahr 2020 beendet sein solle.
Am 04.02.2019 hatte die Bundesregierung, bzw. das BMBF, in einer Vorbemerkung die Belastbarkeit ihrer Antwort vorsichtshalber eingeschränkt: „Belastbare amtliche statistische Daten zur Bioökonomie liegen der Bundesregierung nur eingeschränkt vor. Dies liegt auch daran, dass in den gängigen Statistiken keine präzise Aufschlüsselung zwischen biobasierten und fossilen Sektoren erfolgt. Die Bioökonomie ist branchenübergreifend, weswegen routinemäßig erhobene statistische Daten derzeit nur schwer der Bioökonomie zuzuordnen sind.“
Die Bundesregierung unterscheidet in ihrer aktuellen Antwort vom 08.04.2019 (19/9184) fein zwischen Bio-Agenda samt ihren Zielen einerseits und der Bioökonomie andererseits; letztere sei nur in Teilen mit ersterer kongruent. Für die Agenda spiele „die Anwendung biologischen Wissens sowie biotechnologischer und bioinspirierter Verfahren eine wichtige Rolle. Neben der Biotechnologie und deren Anwendungen gehören auch Themen wie neuromorphes Computing oder von der Schwarmintelligenz inspirierte Logistikprozesse dazu“. Bedarf und Ziele für die Bio-Agenda würden in vielen partizipativen Prozessen mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet.
Bioökonomie-Monitoring mit drei Projekten
Das Bioökonomie-Monitoring sei 2016 in einer Pilotphase gestartet und umfasse drei von BMWi, BMEL und BMBF initiierte Projekte. Sie würden mithilfe einer gemeinsamen Steuerungsgruppe koordiniert. Die Pilotphase ende 2020. Zwischenergebnisse des Monitorings würden fortlaufend unter symobio.de publiziert. Zur Datenerhebung und Abschätzung würden verschiedene indirekte Verfahren kombiniert. Bei wirtschaftlichen Kennzahlen geschehe dies exemplarisch für den Bereich der Oleochemie (Schmierstoffe, Tenside und Seifen). Ein weiterer Schwerpunkt bestehe in der Festlegung der Methodik für das Monitoring und in der Berechnung von ökologischen Fußabdrücken für Land-, Forst-, Wasserwirtschaft und die Entstehung von Treibhausgasen bei der Umwandlung von Biomasse. Die Ergebnisse des Monitorings würden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung und als Bericht präsentiert. Die Bundesregierung beabsichtige, das Monitoring auch nach 2020 fortzuführen.
BMBF- und BMEL-Mittel für FuE zur Bioökonomie in Mio. Euro
Ein relevanter Anteil von Forschung und Entwicklung (FuE) findet laut Bundesregierung in Unternehmen und Forschungseinrichtungen statt, ohne erfasst zu werden. Das BMBF habe im Rahmen der Projektförderung von 2012 bis 2019 zwischen 135 und 143 Millionen Euro (insgesamt fast 2,3 Milliarden) für FuE der Bioökonomie verausgabt (li.). Das BMEL unterstütze FuE im Bereich Bioökonomie über Projektförderungen, über institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen, Ressortforschung und durch Einsatz dreier von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereederter Forschungsschiffe und hat im gleichen Zeitraum zwischen 783 und mehr als 900 Millionen ausgegeben – insgesamt fast 14 Mrd. (re.).
Die Bundesregierung unterstütze Gründerinnen, Gründer und Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen. Mit dem Förderprogramm EXIST seien seit 2010 Gründungen im Bereich Bioökonomie in Höhe von insgesamt ca. 68,8 Millionen Euro (davon EXIST-Gründerstipendium 14,6 Millionen Euro; EXIST Forschungstransfer 54,2 Millionen Euro) unterstützt worden. Das BMBF habe die Förderprogramme GO-Bio und KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance für bioökonomische Projekte von 2010 bis 2018 insgesamt mit mehr als 165 Millionen Euro gefördert. Für den Förderschwerpunkt „Gründungsförderung“ seien von 2010 bis 2018 insgesamt 15,6 Millionen Euro für bioökonomische Projekte verausgabt worden.
Planetare Systemgrenzen
Für alle nachhaltigen Wirtschaftsformen gelte, dass das planetare System Grenzen setze, die nicht überschritten werden dürften. Das betreffe sowohl die Nutzung eingesetzter Ressourcen als auch die Inanspruchnahme von Senken, etwa für Treibhausgase. In der Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament „Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa – Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt“ beschreibt die EU-Kommission neben der Flächennutzung und Klimaeffekten insbesondere die Grenzen der Leistungsfähigkeit von terrestrischen und maritimen lebensnotwendigen Ökosystemen, den Erhalt von Biodiversität, den Süßwasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit. Die EU-Kommission setze sich für eine nachhaltige zirkuläre, ressourceneffiziente Bioökonomie ein, welche die natürlichen Ressourcen in ihren nachhaltigen Grenzen nutze, so dass sie sich erholen und regenerieren sowie Ökosysteme ihre Ökosystemleistung innerhalb sicherer Grenzen bereitstellen könnten. (nach: hib/ROL)
->Quellen: