Wie Skandale und Plagiate verhindern?
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragt die Bundesregierung, welche Verantwortung sie für die Qualitätssicherung im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem trage. Hintergrund sind laut B90/Grüne Skandale wie in der niederländischen Soziologie, der südkoreanischen Klonforschung oder bei Plagiatsfällen. Auf nationaler Ebene gebe es zahlreiche Empfehlungen und Handreichungen für gute wissenschaftliche Praxis. Im Positionspapier des Wissenschaftsrats von 2015 habe dieser „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ ausgesprochen, in denen einige Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität in der Wissenschaft genannt würden, die auch die Politik in die Verantwortung zögen, die aber nach Auffassung der Fragesteller jedoch noch nicht zureichend umgesetzt sind.
Wie Skandale und Plagiate verhindern?
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragt die Bundesregierung, welche Verantwortung sie für die Qualitätssicherung im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem trage. Hintergrund sind laut B90/Grüne Skandale wie in der niederländischen Soziologie, der südkoreanischen Klonforschung oder bei Plagiatsfällen. Auf nationaler Ebene gebe es zahlreiche Empfehlungen und Handreichungen für gute wissenschaftliche Praxis. Im Positionspapier des Wissenschaftsrats von 2015 habe dieser „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ ausgesprochen, in denen einige Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität in der Wissenschaft genannt würden, die auch die Politik in die Verantwortung zögen, die aber nach Auffassung der Fragesteller jedoch noch nicht zureichend umgesetzt sind.
In ihrer Antwort (19/9421) schreibt die Bundesregierung am 24.04.2019 – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag -, der Qualitätssicherung in der Wissenschaft komme aus ihrer Sicht hoher Stellenwert zu. Hohe wissenschaftliche Qualität und Einhaltung der wissenschaftlichen Redlichkeit müssten durch die Etablierung von Standards und Verfahren abgesichert sein; dann trügen maßgeblich zur Legitimation wissenschaftlicher Erkenntnisse bei. Die Regierung verweist aber auch auf die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit als „Prämisse der eigenverantwortlich handelnden, sich selbstverwaltenden Wissenschaft“. Dementsprechend sei die Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsstandards eine Kernaufgabe der Wissenschaftseinrichtungen. Aktiviutäten zur Vorbeugung und Ahndung von Verstößen seien daher primär auf der Ebene der Einrichtungen konzentriert. Darüber hinaus leisteten externe Anlaufstellen wie der Ombudsmann für die Wissenschaft bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einen wichtigen Beitrag zur Integrität in der Wissenschaft. Dieser stehe 1999 allen Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung zur Verfügung.
Die Qualitätssicherung im Wissenschaftssystem habe überdies viele Facetten. Diese reiche von der Sicherung der Prozessqualität und der guten wissenschaftlichen Praxis bis hin zur Sicherung der Ergebnisqualität durch Begutachtungen oder Evaluationen sowie der Sicherung der Nachhaltigkeit der Ergebnisse durch experimentelle Überprüfung der Reproduzierbarkeit. Dazu gehöre auch die entsprechende Ausbildung und Sensibilisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Mitarbeiter.
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis habe die Wissenschaft Empfehlungen formuliert. Aufgrund dieser Empfehlungen wurde ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in allen verfassten Institutionen der Wissenschaft eingerichtet. Gefordert seien jede Forscherin und jeder Forscher ebenso wie die Organisationen in der Wissenschaft. Auf der Grundlage der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (1998, ergänzt 2013) der DFG können nur an solche Einrichtungen Fördermittel vergeben werden, die sich an die Empfehlungen halten. Aktuell werden die Leitlinien überarbeitet, schreibt die Bundesregierung. Solarify dokumentiert die Antwort.