Die Eckpunkte im Einzelnen
Sektorübergreifend
1. Klimaschutz als Rahmengesetz: Das Klimaschutzgesetz schreibt die Klimaschutzziele für 2030, 2040 und 2050 sowie Ziele für die Sektoren Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Industrie für die Jahre 2021 bis 2030 verbindlich fest. Die jeweiligen Ressorts sind für die Einhaltung verantwortlich, können Minderungsverpflichtungen jedoch untereinander verschieben.
2. CO2-Preis in den Sektoren, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen: Die Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas werden um einen Aufschlag in Höhe von 50 Euro pro Tonne CO2 ergänzt. Die Einnahmen werden an die Bevölkerung zurückverteilt: Jede und jeder erhält im Jahr 100 Euro Klimaprämie, mit Ausnahme der 20 Prozent einkommensstärksten Menschen. Für besonders von der CO2-Bepreisung betroffene Menschen wird ein Härtefall-Fonds eingeführt. Klima-Sofortprogramme unterstützen die Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen.
3. Klimarisiken für den Finanzmarkt transparent machen: Akteure am Finanzmarkt weisen in ihren Geschäftsberichten ihre jeweiligen Klimarisiken aus. Dabei werden die finanziellen Klimarisiken für drei Szenarien anhand von CO2-Schattenpreisen in Höhe von 50, 100 und 200 Euro pro Tonne CO2 berechnet.
Energiewirtschaft
4. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftssicher aufstellen: Die Ausbauziele für Solarstrom werden auf fünf Gigawatt pro Jahr verdoppelt, für Windkraft an Land auf vier Gigawatt angehoben und es werden bis 2030 20 Gigawatt Windkraft auf See installiert. Dazu werden Grünstromverträge außerhalb des EEG ermöglicht, Eigenverbrauchsoptionen gestärkt und die Auktionsmengen für Erneuerbare Energien erhöht. Zur Steigerung der Akzeptanz von Windrädern erhalten Kommunen für neue Windparks eine Windabgabe, Bund und Länder einigen sich zudem auf eine gemeinsame Flächenkulisse.
5 .Der Kohleausstieg wird gesetzlich verankert: Der Kompromissvorschlag der Kohlekommission wird eins-zu-eins umgesetzt.
6. Sofortprogramm grüne Wärmenetze: CO2-arme Wärmequellen sollen künftig dezentral in Fernwärmenetze einspeisen können. Die dafür nötigen Umrüstungen werden über eine Novellierung des KWK-Gesetzes finanziert. Diese soll außerdem die Umrüstung von Heizkraftwerken mit Kohlefeuerung auf Gasfeuerung wirtschaftlich absichern.
7. Gebäudeenergiegesetz nach dem Stand der Technik für Neubau und Sanierung: Neue Gebäude dürfen künftig nur noch in klimafreundlicher Weise errichtet werden, Sanierungen von Bestandsgebäuden müssen die Energiestandards erfüllen, die heute für Neubauten gelten. Auch für solche verpflichtenden Sanierungen können zukünftig im vollen Umfang Förderungen in Anspruch genommen werden.
8. Steuerliche Abschreibung und Zuschüsse für energetische Gebäudesanierung: Ab 2020 werden energetische Sanierungen steuerlich gefördert. Dies erfolgt über Gutschriften auf die Steuerschuld. Besonders hochwertige Sanierungen werden zusätzlich gefördert. Die Förderquote für die energetische Sanierung im sozialen Wohnungsbau wird um 50 Prozent erhöht, diese Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
Verkehr
9. Modernisierung der Pkw-Flotte durch ein Bonus-Malus-System beim Kauf neuer Autos: Käufer von Pkw mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 95 Gramm pro Kilometer erhalten einen Bonus, Käufer von Pkw mit einem höheren CO2-Ausstoß zahlen einen Malus. Bonus und Malus betragen jeweils 50 Euro je Gramm Abweichung von diesem Schwellenwert. Reine Elektro-Fahrzeuge werden dadurch mit rund 5.000 Euro gefördert, Fahrzeuge mit einem Ausstoß von beispielsweise 200 Gramm CO2 pro Kilometer um rund 5.000 Euro verteuert. Das System kann weitgehend aufkommensneutral gestaltet werden. Zusätzlich wird ein Sofortprogramm für eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur aufgelegt.
10. Lkw-Maut ausweiten und CO2-Schadenskosten integrieren: Als Sofortmaßnahme gilt die Lkw-Maut künftig für alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und auf allen Straßen. CO2-freie Fahrzeuge zahlen auch weiterhin weniger. Im Jahr 2020 setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur EU-Maut-Richtlinie dafür ein, dass die CO2-Schadenskosten und weitere externe Kosten des Lkw-Verkehrs vollständig in die Maut einbezogen werden.
11. Mobilitätswende in den Städten fördern: Die Kommunen erhalten mehr Geld vom Bund zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs. Der Bund erweitert die Handlungsspielräume der Kommunen für das Parkraummanagement. Die Deckelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise und Bußgelder für Falschparken wird aufgehoben. Die dadurch erzielten Einnahmen und die freiwerdenden Flächen können für die Stärkung klimafreundlicher Verkehrsträger genutzt werden.
Industrie
12. Förderung von Effizienz-Investitionen: Die Industrie kann Investitionen in Effizienz fünf Jahr schneller steuerlich absetzen. Regulatorische Hemmnisse für Effizienz und Flexibilisierung werden abgebaut.
13. Quote für klimafreundlichen Wasserstoff: Ab 2021 müssen Gashändler dem Erdgas in zunehmenden Maße CO2-neutralen Wasserstoff beimischen – zunächst 0,5 Prozent. Bis 2030 steigt die Quote auf 10 Prozent. Damit wird der Einstieg in die grüne Wasserstoff-Wirtschaft ermöglicht.
14. Markteinführungsprogramm für CO2-freie Technologien in der Industrie: Das Bundesumweltministerium stockt noch in diesem Jahr sein entsprechendes Förderprogramm auf 500 Millionen Euro auf. Zudem erhalten Unternehmen von 2020 an durch ein neues Gesetz einen Rechtsanspruch darauf, dass die Differenz zwischen den Kosten für CO2-Zertifkate und ihren eigenen Kosten für die CO2-Vermeidung erstattet wird. Das gilt zunächst für die Stahl-, Zement- und Chemieindustrie, später auch für weitere Branchen.
Europa
15. Deutschland setzt sich in Brüssel 2019/2020 für sechs Initiativen ein, die unabdingbar sind, um einen schlüssigen Rahmen für den Klimaschutz in der EU zu schaffen. Dazu zählen ein Beihilfe-Rahmen, der konsistent mit den EU-Klimaschutzzielen ist, ein Klima-Schwerpunkt im EU-Budget, ambitionierte Regelungen in der neuen Maut-Richtlinie und der neuen Gas-Verordnung sowie die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, die sich für ambitioniertere EU-Klimaziele 2030 und 2050 einsetzen.
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