160 Milliarden für die Wissenschaft

„Historischer Meilenstein für Wissenschaftsstandort Deutschland: Drei Wissenschaftspakte schaffen Planungssicherheit und fördern Forschung auf höchstem Niveau“

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 06.06.2019 die drei Wissenschaftspakte (Nachfolge Hochschulpakt, Nachfolge Qualitätspakt Lehre und Pakt für Forschung und Innovation) mit einem Volumen von insgesamt rund 160 Milliarden Euro beschlossen. Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) im Handelsblatt die Bedeutung der Einigung zwischen Bund und Ländern zum Wissenschaftspakt unterstrichen: „Von 2021 bis 2030 werden in die Wissenschaftsorganisationen 120 Milliarden Euro fließen können. Darüber hinaus stellen wir den Hochschulen dauerhaft rund vier Milliarden Euro jedes Jahr zur Verfügung, zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen“.

Das sei in der Hochschul- und Forschungspolitik die größte finanzielle Kraftanstrengung, die es überhaupt in Deutschland je gegeben habe, so Karliczek: „Wir haben mit den neuen Wissenschaftspakten eine sehr gute Balance zwischen der Freiheit der Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen einerseits und anderseits der Notwendigkeit, auch forschungspolitische Schwerpunkte von außen zu setzen“, schreibt sie. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Umsetzung in der Verantwortung von Wissenschaftsorganisationen, Hochschulen selbst und Ländern liege, damit diese strategisch unabhängig agieren könnten. „Dieses hohe Maß an Eigenverantwortung ist aber auch Verpflichtung, nämlich zu Transparenz und Rechenschaft. Mit dem neuen `Pakt für Forschung und Innovation` etwa erreichen wir dies durch klare Zielvereinbarungen mit den Wissenschaftsorganisationen und durch ein stringentes, wissenschaftsadäquates Controlling über die Verwendung der Gelder.“

Bundeskanzlerin Merkel würdigte die Einigung in der nachfolgenden Pressekonferenz im Kanzleramt: „Ich durfte heute zwei Unterschriften leisten, die Ministerpräsidenten ebenfalls je zwei. Das war erstens der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage des Artikels 91b Absatz 1 Grundgesetz, also der Pakt für Forschung und Innovation, die Nachfolge des Hochschulpakts und die Nachfolge des Qualitätspakts Lehre. Das ist eine ungewöhnliche gemeinsame Leistung – ich will das ausdrücklich sagen –, weil wir damit in den so wichtigen Bereichen von Innovation und Hochschule Planungssicherheit bis zum Jahr 2030 haben. Insofern ist das eine große Sache. Das wird vor allen Dingen ermöglichen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auch aus dem Ausland ein Auge auf uns werfen, wissen, dass sie hier nicht nur ein Jahr Unterstützung bekommen können, sondern dass sie berechenbare Forschungs- und Hochschulbedingungen haben.“

Hans: „Wasserstofftechnologie, Brennstoffzellentechnik oder synthetischen Kraftstoffen ganz nach vorn“

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans hob in der Pressekonferenz besonders hervor, „wie wichtig die Verabschiedung der drei großen Hochschulpakte ist, die wir – die Bundesregierung und die Länder gemeinsam – heute hier über die Hürde gehoben haben. Wir haben nicht nur im Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes eine Regelung gefunden, die unbefristet ist, sondern wir haben auch eine Regelung gefunden, die Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung sieht, wenn es darum geht, Steigerungen in diesem Hochschulpakt vorzunehmen. Bis 2024 werden wir jeweils mit 1,88 Milliarden Euro dort einsteigen, ab 2024 mit 2,05 Milliarden Euro. Diese Stufe war den Ländern ganz besonders wichtig, um für attraktive Studienbedingungen in Deutschland zu sorgen. Denn wir brauchen diese jungen Köpfe, um die Innovation in diesem Land nach vorn zu bringen, um zum Beispiel bei Wasserstofftechnologie, Brennstoffzellentechnik oder synthetischen Kraftstoffen auch ganz nach vorn zu kommen. Denn das sind neben der Elektromobilität die großen Zukunftstreiber, wenn es um die Einsparung von CO2 im Verkehr geht. Ich will aber auch noch einmal darauf eingehen, dass wir nicht nur mit dem Nachfolgepakt des Qualitätspakts Lehre eine wichtige Entscheidung getroffen haben, sondern vor allem auch mit dem Pakt für Forschung und Innovation. Der Pakt für Forschung und Innovation wird erstmalig bis zum Jahr 2030 Gültigkeit haben, und er wird eine dreiprozentige Steigerung bekommen. Obwohl wir derzeit im Bundeshaushalt sicherlich nicht unbegrenzte Möglichkeiten haben – das haben wir heute auch noch einmal gespürt –, haben wir gesagt, bei diesem Zukunftsthema Forschung und Innovation wird draufgelegt. Drei Prozent Steigerung sind ein starkes Signal gerade für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die in Deutschland eine sehr beachtete Rolle haben. Wenn wir unser Hochschul- und Forschungssystem erhalten wollen, müssen wir dort draufsatteln, um international attraktiv zu bleiben.“

Die drei Wissenschaftspakte waren Anfang Mai von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vereinbart wurden. Sie haben ein Volumen von rund 160 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Konkret geht es dabei um drei Bund-Länder-Vereinbarungen. Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sollen die Qualität von Studium und Lehre gestärkt und ein angemessenes Studienangebot sichergestellt werden. Das Programm „Innovation in der Hochschullehre“ hat das Ziel, moderne Ansätze in der Hochschullehre zu fördern und ihre Sichtbarkeit und Bedeutung weiter zu stärken. Die Förderung innovativer Lehre wird in dem Programm erstmals institutionell verankert. Schließlich wird der „Pakt für Forschung und Innovation“ für die Jahre 2021 bis 2025 mit klaren Zielvereinbarungen fortgeschrieben.

Dazu der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht: „Die Besiegelung der großen Pakte von Bund und Ländern ist ein historischer Meilenstein in der Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Deutschland und wegweisend für eine gute Zukunft. Ein Mittelaufwuchs in dieser Größenordnung für Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen schafft langfristige Planungssicherheit und ermöglicht exzellente Forschung auf international herausragendem Niveau. Für uns als Union hat der neue Pakt für Forschung und Innovation einen besonderen Stellenwert. Wir haben es geschafft, dass Transfer und Translation darin in neuer Qualität verankert sind, mit anspruchsvollen und überprüfbaren Zielen. Das hilft, die Transferkultur in Deutschland voranzutreiben und Innovationen zu beflügeln. Der heutige Abschluss der insgesamt sehr erfolgreichen Verhandlungen ist ein gutes Beispiel, wie der kooperative Bildungsföderalismus funktionieren kann. Dabei ist es unerlässlich, dass auch die Länder ihrer finanziellen Verantwortung in vollem Umfang nachkommen. Als Wermutstropfen bleibt festzuhalten, dass die Länder die sinnvolle Steigerung der Hochschulpaktmittel nicht selbstständig finanzieren. Dabei liegt die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Hochschulen allein bei den Ländern. Bund und Länder geben der Wissenschaft heute das Rüstzeug, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können. Eine Laufzeit von zehn Jahren ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck einer verlässlichen, zukunftsorientierten und nachhaltigen Politik. Dennoch müssen die parlamentarischen Kontrollrechte voll gewahrt bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich bei der Umsetzung und Ausgestaltung der drei Pakte weiter konstruktiv und engmaschig einbringen.“

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