Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion
Mit dem selbst gewählten Schwerpunkt „Klima und Sicherheit“ während der zweijährigen deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat will die Bundesregierung unter anderem zur Verbesserung der Analyse und des Managements von Risiken infolge des Klimawandels beitragen, meldet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Wie die Regierung in der Antwort (19/10474) auf eine Kleine Anfrage (19/9475) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, unterstützt sie dazu den am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York neu geschaffenen Klima-Sicherheits-Mechanismus. Man ziele in diesem Zusammenhang auf den Ausbau der UN-Informationsbasis für Klima und Sicherheit, die Verbesserung der Klima-Risikoanalyse und des Risikomanagements sowie auf die Entwicklung operativer Lösungsansätze ab, etwa durch den Aufbau von Frühwarnmechanismen. (hib/AHE)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Drucksache 19/10474- 27.05.2019
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9475 – Sicherung und Erhalt der Lebensgrundlagen durch eine verantwortungsbewusste und klimagerechte Sicherheits- und Außenpolitik – Die Rolle Deutschlands als Mitglied im UN-Sicherheitsrat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auswirkungen der Klimakrise bedrohen heute schon Millionen von Menschen weltweit in ihrer Existenz. Und es sind die Entwicklungsländer, die von diesen Folgen und von klimabedingter Vertreibung fünf Mal mehr bedroht sind als die Industrienationen (vgl. https://d1tn3vj7xz9fdh.cloudfront.net/s3fs-public/file_attachments/bp-uprooted-climate-change-displacement-021117-en.pdf).
Damit wird die Klimakrise zu einer zentralen Bedrohung für die internationale Sicherheit. Denn Nahrungsmittelknappheit, Wasserarmut, Dürre auf den Feldern, der Wettstreit um Ressourcen, oder auch der Verlust des eigenen Zuhauses, der eigenen Existenz durch die Klimakrise destabilisiert gesamte gesellschaftliche Systeme. Frauen und Minderheiten, insbesondere im globalen Süden, leiden überdurchschnittlich unter den klimatischen Veränderungen. Ohne umfassende gender-responsive Maßnahmen zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen und Anpassung an den Klimawandel, bedrohen die Folgen von Klimaveränderungen nicht nur die Sicherheit der Menschen in vielen Regionen weltweit, sondern auch Frieden und Stabilität. Die Risikoanalysen des Weltklimarats belegen, dass die bereits auftretenden Klimaveränderungen die sozialen und wirtschaftlichen Chancen in Entwicklungs- und Schwellenländern negativ beeinflussen.
Daher ist es wichtig, den Kampf gegen die Klimakrise, die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und ebenso die Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele auch aus sicherheitspolitischer Sicht auf die Agenda zu setzen. Darüber hinaus müssen die Folgen der Klimakrise in die Ausrichtung der künftigen Sicherheits- und Außenpolitik einbezogen und genderresponsive sowie krisenpräventive Potenziale der Klimadiplomatie weiter erforscht und umgesetzt werden. Nur dadurch können Ansätze einer krisen- und konfliktpräventiven Klimapolitik vorangetrieben und das Thema systematisch und gendergerecht in politischen Institutionen und Prozessen verankert werden.
- Welche sicherheits- und außenpolitischen Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen (bitte auflisten)?
Das Auswärtige Amt fördert aus Mitteln des Klimafonds den Dialog mit Partnerländern zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Die deutschen Auslandsvertretungen werben regelmäßig für die deutschen und europäischen Positionen im Bereich der internationalen Klimapolitik, insbesondere im Vorfeld der Klimakonferenzen der Vereinten Nationen (VN). Der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, hat zu einer hochrangigen internationalen Konferenz (Berliner Konferenz für Klima und Sicherheit) am 4. Juni 2019 ins Auswärtige Amt eingeladen, die sich mit der sicherheitspolitischen Dimension des Klimawandels beschäftigt.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass der Zusammenhang von Klimawandel und Sicherheit auch auf dem Klimagipfel des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 23. September 2019 berücksichtigt wird.
Die Bundesregierung hat das Thema Klima und Sicherheit zu einem Schwerpunkt der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019/2020 gemacht. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit Nauru eine Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit ins Leben gerufen und über das Auswärtige Amt ein internationales Expertennetzwerk geschaffen. Die Bundesregierung unterstützt den am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York neu geschaffenen Klima-Sicherheits- Mechanismus („Climate Security Mechanism“).
Das Auswärtige Amt wirbt zudem mit den Mitteln der Energiewendekommunikation wie etwa der Veranstaltung des „Berlin Energy Transition Dialogue“, der Energiewende-Wanderausstellung und der Vermittlung von Vortragenden auf internationalen Konferenzen für eine globale Energiewende und die weltweite Reduzierung der Förderung und Nutzung fossiler Energieträger.
- Inwieweit ist die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele Teil der Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesregierung? Stellen die neuesten Erkenntnisse des IPCC-Sonderberichts über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C (www.ipcc.ch/sr15/) und die sich daraus ergebende Notwendigkeit ambitionierter Klimaziele für die Bundesregierung einen Anlass zur Neuausrichtung ihrer Sicherheits- und Außenpolitik dar?
Die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele ist elementarer Bestandteil der Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesregierung. Ein zentrales Ziel der Agenda 2030 lautet: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern.
Die Bundesregierung begrüßt den Sonderbericht des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius und die angesichts einer solchen Erwärmung notwendigen Klimaschutzmaßnahmen.
Für die Sicherheits- und Außenpolitik ist ein globaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius ein Risikomultiplikator. Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr 2016 stellt dazu fest: „In Verbindung mit Ressourcenknappheit und demographischem Wachstum wirken klimatische Veränderungen insbesondere in Regionen mit fragiler Staatlichkeit zusätzlich destabilisierend und konfliktverstärkend.“ Klima und Sicherheit wird daher ein prioritäres Thema der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung bleiben.
- Inwiefern gedenkt die Bundesregierung eine Verknüpfung zwischen humanitärer Hilfe, Klimaanpassungsmaßnahmen, Gleichstellung von Frauen und Minderheiten und Sicherheit herzustellen und Maßnahmen in der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe entsprechend kohärent anzupassen?
Die Bundesregierung verfolgt bereits im Sinne einer ganzheitlichen Umsetzung der Agenda 2030 und der internationalen Klimaziele und der Selbstverpflichtungen des Humanitären Weltgipfels 2016 einen kohärenten Ansatz im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik. Die Gleichstellung von Frauen, Minderheiten und anderen häufig benachteiligten Gruppen sind ebenso wie das Thema Sicherheit, auch im Zusammenhang mit Klimawandelfolgen, als Querschnittsthemen für alle Maßnahmen relevant.
- Inwieweit sieht sich die Bundesregierung in Verantwortung, Menschen, die perspektivisch durch die Klimakrise ihr Zuhause verlieren werden, in Würde, selbstbestimmt und frühzeitig migrieren zu können und versteht dies auch als Beitrag für Stabilität und Sicherheit?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 19/4634 wird verwiesen.
- Versteht die Bundesregierung den Global Compact on Migration und im Speziellen Ziele 2, 5 und 23 in Hinblick auf Vertreibungen im Kontext der Klimakrise als Chance, einen Handlungsrahmen für internationale Kooperationen auch für Stabilität und Frieden voranzutreiben? Wenn ja, wie möchte sie diese Chance auch im VN-Sicherheitsrat auch im Hinblick auf sicherheitspolitische Fragestellungen nutzen? Wenn nein, warum nicht, und welche Alternativen schweben ihr vor?
Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der die Grundlage für eine bessere internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration bilden soll. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Claudia Roth auf Bundestagsdrucksache 19/8434 vom 15. März 2019 verwiesen.
Die Bundesregierung berücksichtigt die sicherheitspolitischen Implikationen des Klimawandels und seiner Auswirkungen insbesondere auch bei ihrer Arbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wird insoweit verwiesen.
- Welche konkreten und neuen Vorhaben plant die Bundesregierung im Rahmen des selbstgewählten Schwerpunktes Klimaschutz und Sicherheit im VN-Sicherheitsrat, vor dem Hintergrund, dass laut Aussagen von Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas „der Klimawandel […] immer mehr zur Gefahr für Frieden und Sicherheit“ wird (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/maas-un-rede-sicherheitsrisiken-durch-klimawandel-100.html)? a) Inwiefern will die Bundesregierung darauf hinarbeiten, dass eine systematischere Evaluation und ein verbesserter Informationsaustausch im Hinblick auf die Auswirkungen der Klimakrise im Rahmen der VN stattfinden können, und werden dabei die Auswirkungen auf ungeschützte und verletzliche Gruppen ebenfalls mitgedacht und abgefragt?
Die Fragen 6 und 6a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der Informationsbasis der Vereinten Nationen im Bereich Klima und Sicherheit. Dazu unterstützt die Bundesregierung den am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York neu geschaffenen Klima- Sicherheits-Mechanismus. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei Risikoanalysen zu sicherheitsrelevanten Klimawandelfolgen auch die Auswirkungen auf ungeschützte Gruppen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Bundesregierung setzt sich ebenfalls dafür ein, die vom Sicherheitsrat auf Initiative der Bundesregierung am 20. Juli 2011 angenommene Vorsitzerklärung (VN-Dokumentennummer S/PRST/2011/15) als Referenzrahmen für die darauf bezogene Arbeit des Sicherheitsrats aktiver zu nutzen und fortzuentwickeln.
b) Welchen Fokus und welche regionalen Schwerpunkte will die Bundesregierung im Themenkomplex Klimawandel und Sicherheit setzen?
Die Bundesregierung verfolgt hierzu drei Ziele: 1. den Ausbau der Informationsbasis der Vereinten Nationen zu Klima und Sicherheit, 2. die Verbesserung der Risikoanalyse und des Risikomanagements zu Sicherheitsrisiken infolge des Klimawandels, 3. die Entwicklung operativer Lösungsansätze, etwa durch den Aufbau von Frühwarnmechanismen.
Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, dass in regional und thematisch einschlägigen Resolutionen die Verbindung zwischen Klimawandel und Sicherheit besonderen Niederschlag findet, und die betroffenen Staaten bei sicherheitspolitischen Implikationen des Klimawandels stärker berücksichtigt werden. In der von Deutschland initiierten Vorsitzerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. Juli 2011 (S/PRST/2011/15) wird darüber hinaus die besondere Verletzbarkeit der kleinen Inselstaaten herausgestellt. Weitere regionale Schwerpunkte diskutiert die Bundesregierung im Rahmen der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit.
Die Bundesregierung richtet ihr Handeln dabei an den vom Bundeskabinett 2017 beschlossenen „Leitlinien Krisenprävention – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Eine besondere Rolle spielen dabei Programme und Projekte zur Förderung der Anpassung an den Klimawandel in den vom Klimawandel schon heute besonders betroffenen, politisch fragilen Regionen und Staaten (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/krisen-verhindernkonflikte-bewaeltigen-frieden-foerdern-735650).
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird noch bis Februar 2021 das Projekt „Klimakapazitätsbildung: Risikovorhersage und -Minimierung“ gefördert.
Der regionale Fokus des vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) durchgeführten Projekts liegt auf Indien, Peru und Tansania.
c) Wie soll das von der Bundesregierung angestrebte Klimawandel-Mainstreaming in den VN-Missionen konkret in Maßnahmen umgesetzt werden?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, entsprechende Expertise auch in anderen Bereichen des VN-Systems aufzubauen, mit dem Ziel, den Klimawandel und seine sicherheitspolitischen Implikationen stärker systematisch zu berücksichtigen.
Sie finanziert ein Projekt des Umweltprogramms der Vereinten Nationen in Somalia zum Aufbau von Expertise zum Thema Umwelt und Sicherheit. Ein Experte zu Umwelt und Sicherheit („Environment and Security Advisor“) soll das Team des VN-Koordinators („UN Resident Coordinator“) in Mogadishu unterstützen.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beim Welternährungsprogramm und anderen Organisationen der Vereinten Nationen das Projekt “Adaptation to climate change in the sub-Saharan African humanitarian situation” durchgeführt. Projektschwerpunkt ist die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien und die Wasserversorgung in Flüchtlingslagern im Sudan (Darfur), Burundi und der Tschadseeregion.
d) Wo und bei welchen Prozessen in den Jahren 2019 und 2020 im VN-Sicherheitsrat wird das Thema eine Rolle spielen (falls schon bekannt, bitte Datum und Teilnehmende von Treffen angeben), und was ist das angestrebte Ergebnis nach zwei Jahren Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Welche diplomatischen Ressourcen stehen für diese Vorhaben zur Verfügung?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Laufe des Jahres 2019 bereits in zwei Resolutionen Sprache zu Klima und Sicherheit neu aufgenommen oder vertieft: Resolution 2457 (2019) vom 27. Februar 2019 zu Konflikten in Afrika und Resolution 2461 (2019) vom 27. März 2019 zur Mandatsverlängerung der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Somalia („United Nations Assistance Mission in Somalia“, UNSOM). Die Bundesregierung hat sich in den Resolutionsverhandlungen mit Nachdruck für diese Punkte eingesetzt. Bundesaußenminister Maas nahm zudem selbst am 25. Januar 2019 an einer hochrangigen Debatte des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Klima und Sicherheit teil.
Die Bundesregierung arbeitet systematisch, etwa auch im Rahmen der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit, darauf hin, Klima und Sicherheit im Sicherheitsrat und darüber hinaus als Thema zu verankern. Die Bundesregierung will Fortschritte bei den Themen Informationsbasis, Risikoanalyse und -management wie auch bei der Entwicklung operativer Lösungsansätze erzielen. Sie will erreichen, dass im VN-Sicherheitsrat und in den Gremien der Vereinten Nationen insgesamt der Zusammenhang zwischen Klima und Sicherheit in allen Konfliktsituationen stärkere Berücksichtigung findet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 sowie 6a und 6b wird ergänzend verwiesen.
Die Bundesregierung setzt die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen angesichts ihrer Schwerpunkte im VN-Sicherheitsrat entsprechend prioritär ein.
e) Wie vereinbart die Bundesregierung die Themensetzung von „Klimawandel und Sicherheit“ mit dem ebenfalls gesetzten Schwerpunkt zur Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat für beide Schwerpunkte gleichermaßen. So leitete die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, am 11. April 2019 eine offene Debatte des Sicherheitsrates zum Thema „Frauen in Friedensmissionen“.
Am 23. April 2019 wurde unter Vorsitz von Bundesaußenminister Maas die Resolution 2467 (2019) des VN-Sicherheitsrats zur Stärkung des Rechtsrahmens der „Frauen, Frieden, Sicherheit“-Agenda angenommen.
f) Wie sollen die „besseren Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen“ (s. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimasicherheit-freundesgruppe-deutschland/2141356), die die Bundesregierung anstrebt zu etablieren, konkret aussehen, und werden sie stets gender- responsiv ausgestaltet?
Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen zur besseren Erfassung sicherheitsrelevanter Klimawandelrisiken befinden sich derzeit im Aufbau. Sie sollen geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Das Auswärtige Amt unterstützt den Klima-Sicherheits-Mechanismus der Vereinten Nationen dabei, einen Analyserahmen zu Klima-Sicherheits-Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt ein Projekt des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung zur Entwicklung eines Frühwarnsystems für die Sahelzone.
g) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Verknüpfung der Themen „Stärkung des humanitären Völkerrechts, Wahrung des humanitären Raumes“ mit der Frage der klimabedingten Vertreibung herzustellen? Die Herausforderungen klimabedingter Veränderungen werden grundsätzlich bei allen Initiativen der Bundesregierung berücksichtigt. Eine unmittelbare Verknüpfung der Fragen klimabedingter Vertreibung mit der Wahrung des humanitären Raums im Kontext bewaffneter Konflikte ist jedoch nicht beabsichtigt.
h) Wie soll das Thema der Vertreibung im Kontext der Klimakrise angegangen und der Schutz und die Würde der betroffenen Menschen garantiert werden, welche Treffen und Veranstaltungen sind dazu geplant? Welche Lösungsansätze wird die Bundesregierung für Länder wie z. B. Kiribati, Malediven oder Tuvalu entwickeln bzw. vorschlagen, die durch Überschwemmung vollständig in ihrer Existenz und von Staatenlosigkeit bedroht sind?
Die Bundesregierung fördert insbesondere regionale Lösungen und kooperiert in diesem Sinne mit Regionalorganisationen und den Staaten der jeweiligen Region.
Ein Bespiel ist das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Globalvorhaben „Nachhaltiger Umgang mit menschlicher Mobilität im Kontext des Klimawandels“, das Partner aus dem Pazifik, der Ostkaribik und den Philippinen bei der Entwicklung von Lösungen unterstützt.
Das Auswärtige Amt unterstützt das Sekretariat der „Platform on Disaster Displacement“ (PDD), um den Schutzbedarf von Menschen zu thematisieren, die aufgrund der Folgen des Klimawandels von Vertreibung bedroht sind.
i) Diskutiert die Bundesregierung sowohl mit zuständigen Bundesministerien als auch im VN-Sicherheitsrat auch das Instrument des Klimapasses als mögliches letztes Mittel zur Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner bedrohter Inselstaaten (falls ja, mit wem, und bitte Datum der Treffen und Teilnehmende angeben)? Falls nein, ist es nach Einsicht der Bundesregierung noch möglich, mit ambitionierter Klimapolitik die Überschwemmung einiger Inselstaaten zu verhindern?
Das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ skizziert im Sonderbericht „Global Warming of 1.5 ºC“ die Anfälligkeit kleiner Inseln für den Anstieg des Meeresspiegels. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert die Anpassungskapazitäten von betroffenen Bevölkerungs-gruppen auf kleinen Inselstaaten, um sie besser vor Klimarisiken zu schützen.
j) Falls die Bundesregierung eine Verhinderung der Überschwemmung der Inselstaaten als nicht möglich ansieht, welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Inselstaaten? Welche logistischen, technischen und finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung der betroffenen Bevölkerung bereit (bitte auflisten), und wird es zusätzliche Kompensationszahlungen für die erlittenen Schäden und Verluste (https://unfccc.int/topics/adaptation-and-resilience/workstreams/approaches-to-address-loss-and-damage-associated-with-climate-changeimpacts-in-developing-countries) geben (wenn ja, in welcher Höhe), und werden alle diese Maßnahmen gender-responsiv gedacht (falls nein, bitte begründen)?<
Es ist ein Grundprinzip der deutschen humanitären Hilfe, in Not geratene Menschen entsprechend ihrer Bedarfe zu unterstützen. Dies gilt uneingeschränkt auch für Menschen, die in ihren Heimatländern oder in anderen Ländern aufgrund von Naturkatastrophen oder infolge des Klimawandels in Not geraten.
Die deutsche Entwicklungspolitik stellt technische und finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine Perspektive für von Klimarisiken betroffene Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Grundsätzlich gilt es, mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik die schlimmsten Klimawandelfolgen zu verhindern und Entwicklungsländer, darunter auch die vom Klimawandel besonders betroffenen kleinen Inselstaaten, beim Umgang mit Klimarisiken zu unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt 15 Staaten der pazifischen Inselregion und fördert Anpassungsmaßnahmen und Risikovorsorge wie klimaresiliente Landwirtschaft, Infrastruktur sowie Risikoanalysen und Klimarisikoversicherungen.
Alle Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden während der Planungsphase auf Genderaspekte geprüft und führen, falls einschlägig, speziell gendersensitive Maßnahmen durch. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat zudem speziell für die pazifischen Inselstaaten die Entwicklung eines „Pacific Gender & Climate Change Toolkit“ unterstützt, um Genderaspekte in Politiken sowie in die Projektarbeit gezielt zu integrieren.
Die Bundesregierung engagiert sich zudem im Rahmen der „Platform on Disaster Displacement“ (PDD), um regionale Perspektiven im Umgang mit Klimawandel und Vertreibung zu identifizieren.
Zu Kompensationszahlungen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Markus Frohnmaier auf Bundestagsdrucksache 19/9822 verwiesen.
- Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des VN-Sicherheitsrates für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einsetzen, wie es im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 19/2982, Nummer 7) angekündigt worden ist, und wenn ja, wie?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 6a und 6b wird verwiesen. Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Arbeit kontinuierlich, dass nur durch eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaabkommens die sicherheitsrelevanten Folgen des Klimawandels begrenzt werden können.
- Wie geht die Bundesregierung mit der Kritik u. a. seitens der russischen Mitglieder im VN-Sicherheitsrat um, dass die Klimakrise nicht im Rahmen der Sitzungen des VN-Sicherheitsrates diskutiert werden solle? Hat die Bundesregierung Verbündete, die gemeinsam mit Deutschland dieses Thema auf die Agenda im VN-Sicherheitsrat setzten wollen, und wenn ja, welche (www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_pv_8451.pdf S. 16/83)?
Russland hat seine Vorbehalte zuletzt in der Sitzung des Sicherheitsrats am 25. Januar 2019 zum Ausdruck gebracht.
Der Zusammenhang von Klima und Sicherheit hat gleichwohl Eingang in mehrere Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefunden [2349 (2017), 2408 (2018), 2423 (2018), 2429 (2018), 2431 (2018), 2457 (2019) und Resolution 2461 (2019)], denen Russland zugestimmt hat. Ebenso hat Russland die von der Bundesregierung initiierte Vorsitzerklärung des Sicherheitsrats zu Klima und Sicherheit vom 20. Juli 2011 (S/PRST/2011/15) mitgetragen.
Deutschland hat zusammen mit Nauru am 1. August 2018 in New York eine Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit gegründet, der mittlerweile 46 Staaten angehören. Gemeinsam vertreten diese Staaten die Position, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit in der Arbeit des Sicherheitsrats besser reflektiert werden müssen. In einem gemeinsamen Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, haben Mitglieder der Freundesgruppe für einen ganzheitlichen Ansatz in der internationalen Klimapolitik durch systematische Berücksichtigung der Sicherheitsdimension, auch im Rahmen des Klimagipfels der Vereinten Nationen am 23. August 2019, geworben.
- Wie fördert die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat interinstitutionelle Vernetzung und den Wissenstransfer vor allem in den von der Klimakrise besonders betroffenen Regionen? a) Inwiefern werden klimawissenschaftliche Erkenntnisse und Katastropheninformationen von Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltorganisation für Meteorologie WMO für diese Länder nutzbar gemacht?
Die Fragen 9 und 9a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die im System der Vereinten Nationen vorhandenen Informationen zum Themenkomplex Klima und Sicherheit besser zusammengeführt und in ihrer Gesamtschau für den Sicherheitsrat, das System der Vereinten Nationen insgesamt und die betroffenen Regionen, Staaten und anderen Akteure besser nutzbar gemacht werden. Dazu unterstützt die Bundesregierung den neu geschaffenen Klima-Sicherheits-Mechanismus der Vereinten Nationen bei der Entwicklung eines Analyserahmens zu Klima und Sicherheit.
b) Inwieweit werden regionale Perspektiven in laufende internationale politische Prozesse im Bereich Klimaschutz integriert?
Die Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit wird von einem internationalen Expertennetzwerk unterstützt, das die Relevanz von Klima-Sicherheits-Risiken für bestimmte Regionen, unter anderem die kleinen Inselstaaten, untersucht. Diese Expertise fließt in die Beratungen der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit ein.
c) Inwieweit wird versucht, gezielt Datenlücken zu Vertreibung im Kontext der Klimakrise zu schließen?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Engagements innerhalb der „Platform on Disaster Displacement“ (PDD) für eine Verbesserung der globalen Datenlage und -analyse in diesem Bereich ein. Die PDD hat sich zum Ziel gesetzt, die globale Datenlage zu verbessern, um verlässlichere Aussagen über Vertreibung infolge von Katastrophen und aufgrund der Folgen des Klimawandels treffen zu können. Des Weiteren kooperiert die Bundesregierung mit der Weltbank, um ein Analysetool zur Abschätzung klimabedingter Binnenwanderung im westlichen und östlichen Afrika zu verbessern. Außerdem unterstützt sie Regionalorganisationen und Regierungen bei der Verbesserung der Datengrundlage zu klimabedingter Migration. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Partnerregionen Ostkaribik, Pazifik sowie die Philippinen dabei, Politikvoraussetzungen zu verbessern, um vorhandene Daten besser zu erfassen und Datenlücken zu adressieren.
In dem im Rahmen des Ressortforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführten und vom Umweltbundesamt betreuten Vorhaben „Klimawandel und Migration: Synopse der Diskussion und Prognosen zur Migration und Flucht aus Gründen der Umweltzerstörung und des Klimawandels“ wird unter anderem die derzeit weltweit vorhandene Datenlage gesichtet und kommentiert. Dieses vom Forschungs- und Beratungsinstitut adelphi (vgl. www.adelphi.de/de) mit Unterstützung der auf diesem Gebiet führenden Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführte Vorhaben, das in diesem Jahr abgeschlossen wird, leistet zudem einen Beitrag für ein besseres Verständnis der Hintergründe des Phänomens der klimawandelbeeinflussten Migration. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen.
- Welche Ziele verfolgt die Freundesgruppe „Klima und Sicherheit“, die Deutschland am 1. August 2018 zusammen mit dem Pazifikstaat Nauru gegründet hat (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/ freundesgruppe-klima-und-sicherheit/2125194)? a) Wie soll die Zielsetzung, „gemeinsam Lösungsansätze für die sicherheitspolitischen Folgen des Klimawandels zu entwickeln, das Thema nach außen zu kommunizieren und die Vereinten Nationen stärker als bisher damit zu befassen“ bis zu welchem Zeitpunkt mit welchen Maßnahmen konkret umgesetzt werden?
Die Fragen 10 und 10a werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Freundesgruppe „Klima und Sicherheit“ soll als Plattform dienen, um die bei diesem Thema interessierten und engagierten Staaten zusammenzubringen, die bisher eher punktuelle Befassung zu Klima und Sicherheit zu verstetigen und neue Lösungsansätze zu diskutieren. Die Arbeit der Freundesgruppe ist thematisch und zeitlich nicht auf die zweijährige Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat beschränkt. Zugleich ist sie ein wesentliches Instrument zur Unterstützung der Anstrengungen der Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat. Im Rahmen der Freundesgruppe bezieht die Bundesregierung gezielt die breite Mitgliedschaft der Vereinten Nationen, namentlich die vom Klimawandel besonders betroffenen Staaten, in ihre Bemühungen ein. Um die Freundesgruppe bei der Umsetzung der dort diskutierten Ansätze beratend zu unterstützen, wurde ein Expertennetzwerk ins Leben gerufen, das im Oktober 2018 in New York und im April 2019 in Berlin tagte (siehe Antwort zu Frage 9b).
b) In welchen Abständen und in welcher Zusammensetzung treffen sich ihre Mitglieder bzw. haben sich schon getroffen (bitte Datum, Teilnehmende, Themen der Treffen auflisten)?
Die Mitglieder der informellen Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit treffen sich unter dem Ko-Vorsitz von Deutschland und Nauru pro Halbjahr zweimal auf Arbeitsebene, einmal auf Ebene der Ständigen Vertreter in New York. Nach der Gründung auf Ebene der Ständigen Vertreter am 1. August 2018 traf sich die Freundesgruppe zudem zum ersten Mal auf hochrangiger politischer Ebene am Rande der VN-Generalversammlung in New York am 26. September 2018 unter dem Ko-Vorsitz von Bundesminister Maas und dem Präsidenten der Republik Nauru, Baron Waqa. Treffen auf Ebene der Ständigen Vertreter fanden am 17. Dezember 2018, auf Arbeitsebene am 31. Oktober 2018, am 12. Februar und am 14. Mai 2019 statt. Die Treffen stehen allen derzeit 46 Mitgliedern aus allen Regionalgruppen der Vereinten Nationen offen. Themen sind die Stärkung der Informationsbasis zu Klima und Sicherheit, bessere Risikoanalyse und besseres Risikomanagement sowie die Entwicklung operativer Antworten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
c) Spielen die Ergebnisse des Austauschs der Gruppe eine Rolle für die deutsche Arbeit im VN-Sicherheitsrat und deutsche Außen- und Sicherheitspolitik (falls ja, bitte konkrete Beispiele nennen)?
In einem gemeinsamen Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, haben Mitglieder der Freundesgruppe für einen ganzheitlichen Ansatz in der internationalen Klimapolitik durch systematische Berücksichtigung der Sicherheitsdimension, auch im Rahmen des Klimagipfels der Vereinten Nationen am 23. September 2019 geworben. Das Thema Klima und Sicherheit wurde mittlerweile als Querschnittsthema für den Klimagipfel identifiziert.
Die Freundesgruppe berät derzeit über konkrete Optionen zur Stärkung der Informationsbasis der Vereinten Nationen zu Klima und Sicherheit, zur Verbesserung der Risikoanalyse und des Risikomanagements in diesem Bereich wie auch operative Lösungsansätze.
- Inwieweit plant die Bundesregierung die Verzahnung ihrer klimapolitischen Bemühungen im VN-Sicherheitsrat mit den Verhandlungen innerhalb der VN-Klimarahmenkonvention sicherzustellen?
Die sicherheitspolitische Dimension ist nicht Gegenstand der Verhandlungen innerhalb der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung wird das Thema Klima und Sicherheit jedoch weiterhin, etwa durch Nebenveranstaltungen im Rahmen dieser Verhandlungsprozesse, vorstellen und vorantreiben.
- Inwiefern wird die Bundesregierung auf internationaler Ebene den Zusammenhang zwischen Klimakrise, Sicherheit, Flucht, Migration und Vertreibung thematisieren?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 4 und 5 wird verwiesen.
a) Wird die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat den fehlenden rechtlichen Status jener Menschen thematisieren, die aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise vertrieben und in die Zwangsmigration getrieben werden?
Nach Artikel 24 bis 26 der Charta der Vereinten Nationen ist der Sicherheitsrat für die Behandlung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie damit zusammenhängende Fragen zuständig.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b) Plant die Bundesregierung diese Thematik und insbesondere den fehlenden Schutzstatus für Betroffene während der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands zu thematisieren?
Die Überlegungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung der EU-Ratspräsidentschaft dauern an.
- Setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der EU-Klimaaußenpolitik ein, beispielsweise durch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission im Bereich Klimadiplomatie, und welche Maßnahmen hat sie hierzu konkret unternommen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der EU-Klimaaußenpolitik ein.
Das Auswärtige Amt fördert gezielt den Kapazitätsaufbau im EU-Rahmen zu Klima und Sicherheit. Auf die Schlussfolgerungen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten der Europäischen Union vom 19. Februar 2019 zum Thema Klimadiplomatie wird verwiesen.
- Inwiefern gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, aufgrund der geplanten stärkeren Betonung des Themas „Klima und Sicherheit“ Mittel und Personal im Referat für Klima- und Umweltaußenpolitik im Auswärtigen Amt aufzustocken?
Eine bedarfsgerechte Ausstattung der mit diesen Themen befassten Arbeitseinheiten erfolgt im Rahmen der allgemeinen Ressourcensteuerung.
- Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sowohl die Klima- als auch die Außen- und Sicherheitspolitik stets gender-responsiv ausgestaltet und der Fokus der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates „Frauen, Frieden, Sicherheit“ kohärent verankert wird?
Zur Beantwortung der Geschlechtersensitivität der Klimapolitik der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 5 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6049 verwiesen.
Zur Beantwortung der Geschlechtersensitivität der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung und deren Kohärenz mit der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Claudia Roth auf Bundestagsdrucksache 19/5815 verwiesen.
Die geschlechtergerechte Ausgestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik unter Verankerung des Fokus der Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist eine Querschnittsaufgabe der Bundesregierung, die auf Beiträgen der betroffenen Ressorts gründet. Auf die Antwort zu Frage 6e wird verwiesen.
- Inwieweit werden in der informellen Expertinnen- und Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ Klimathemen besprochen bzw. bearbeitet? a) Falls ja, in welchem Rahmen?
Die informelle Expertengruppe (IEG) für Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde durch Sicherheitsratsresolution 2242 (2015) eingerichtet. Aus dieser ergibt sich die Aufgabenbeschreibung der IEG.
Klimathemen standen bei den bisherigen Befassungen nicht im Mittelpunkt.
b) Wird die Arbeit der informellen Expertinnen- und Expertengruppe „Frauen, Frieden und Sicherheit“ schriftlich dokumentiert, und inwieweit wird die Arbeit der Expertinnen- und Expertengruppe in den formellen Sitzungen des VN-Sicherheitsrates evaluiert?
„UN Women“ fasst die Diskussion und Empfehlungen der einzelnen IEG-Sitzungen in Absprache mit den beiden Ko-Vorsitzländern zusammen. Diese Zusammenfassung wird als offizielles Dokument des Sicherheitsrats zirkuliert und dient dem Sicherheitsrat als Informationsgrundlage für entsprechende länder- und regionalspezifische Befassungen.
- Inwieweit plant die Bundesregierung die im Rahmen der in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ als Schwerpunkt gesetzten Strategie für „Sicherheitssektorreform“ an Bedürfnisse von Frauen, die von der Klimakrise stärker betroffen sind als Männer, anzupassen und dafür zu sorgen, dass sie in internationalen Friedensmissionen und nationalen Sicherheitsstrukturen beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 18/12813)? Wann wird diese Strategie vorgelegt, und welche Maßnahmen, auch parlamentarischer Art, wird die Bundesregierung hierzu in den kommenden Jahren ergreifen?
Die Strategie „Ressortgemeinsame Strategie der Bundesregierung zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform“ (SSR) wird im Sommer diesen Jahres veröffentlicht werden und den strategischen Rahmen für das zukünftige SSR-Engagement der Bundesregierung bilden.
Die Strategie wird die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern hervorheben und auf die Notwendigkeit verweisen, dass in der Aus- und Fortbildung im Sicherheitssektor tätige Frauen einzubeziehen sind und die Sicherheitsbelange von Frauen und Kindern vermittelt werden. Deutsches SSR-Engagement sieht ferner auch eine Einwirkung auf das Personalmanagement der jeweiligen Institutionen der Partner vor: Neben allgemeinen Maßnahmen wie der Stärkung von Transparenz, Inklusivität oder Professionalität soll insbesondere der berufliche Zugang von Frauen in den Sicherheitssektor, analog zur VN-Sicherheitsratsresolution 1325, verbessert werden.
Die Strategie wird im Zuge des zweiten Jahrestags der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ vorgelegt werden und den strategischen Rahmen für das zukünftige SSR-Engagement der Bundesregierung bilden.
- Inwieweit hat die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe zu Klima und Sicherheit aus den G7- bzw. G8-Staaten zu einer besseren Vernetzung der Außenministerien mittels einer elektronischen Plattform zu den politischen Folgen des Klimawandels umgesetzt, und (www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimaundsicherheit-node) was sind die Ergebnisse der Plattform in Bezug auf den Kampf gegen die Klimakrise und Klimafolgen?
Die Plattform ist seit 2014 in Betrieb (www.ecc-platform.org). Sie bietet eine breite Wissensbasis zum Nexus „Klima und Sicherheit“, und dient der Vernetzung von Entscheidungsträgern in umwelt-, außen- und sicherheitspolitischen Kreisen.
- Welche krisenpräventiven Maßnahmen zur Minimierung von aus der Klimakrise resultierenden Risiken werden im Rahmen des EU-Konzeptes zur Klima-Außenpolitik und im Rahmen des in den Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister aus dem Jahr 2011 vereinbarten Mandats für die EU seitens der Bundesregierung unternommen?
Die Bundesregierung unterstützt folgende krisenpräventive Maßnahmen zur Minimierung von aus der Klimakrise resultierenden Risiken:
- Die Bewertung der Klimarisiken und deren sicherheitspolitische Bedeutung im Tschadseebecken;
- die Wasserinitiative Zentralasien („Berliner Prozess“), die die Kooperation im Bereich des grenzüberschreitenden Wassermanagements fördert;
- das im Rahmen des regulären EU-Haushalts aus Mitteln des Instruments für Stabilität und Frieden finanzierte Projekt des Umweltprogramms der Vereinten Nationen „Climate Change and Security“, das unter anderem den Klima- Sicherheits-Nexus im Sudan und in Nepal untersucht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Welche Maßnahmen wurden im Bereich Klima-Außenpolitik auf nationaler Ebene im Zeitraum 2013 bis 2015 seitens der Bundesregierung ergriffen?
a) Wurden diese Maßnahmen evaluiert? Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
Schwerpunkt im betreffenden Zeitraum war die jährliche Ausrichtung des Petersberger Klimadialogs (PKD), 2013 gemeinsam ausgerichtet mit Polen, 2014 mit Peru und 2015 mit Frankreich. Der PKD hat sich als Erfolgskonzept erwiesen und findet 2019 zum zehnten Mal statt.
b) Welche Schlussfolgerungen und weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu für die kommenden Jahre (auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimaundsicherheit-node)? Zum Thema Klima und Sicherheit veranstaltet das Auswärtige Amt am 4. Juni 2019 die Berliner Konferenz zu Klima und Sicherheit („Berlin Climate and Security Conference“). Weitere Maßnahmen, auch im Rahmen der Präsidentschaft Deutschlands in der Europäischen Union in der zweiten Jahreshälfte 2020, sind derzeit in Planung.
- Plant die Bundesregierung, die im Jahr 2011 stattgefundene Internationale Klimakonferenz „Climate Diplomacy in Perspective: From Early Warning to Early Action“ in den nächsten zwei Jahren erneut stattfinden zu lassen?
Die Berliner Konferenz zu Klima und Sicherheit knüpft thematisch an die Klimakonferenz „Climate Diplomacy in Perspective: From Early Warning to Early Action“ an. Sie zielt auf eine Ausweitung der politischen Unterstützung für das Thema Klima und Sicherheit. Des Weiteren soll dafür geworben werden, die sicherheitspolitische Dimension des Klimawandels als Querschnittsthema beim Klimagipfel des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 23. September 2019 zu etablieren.
- Inwieweit spielt für die Bundesregierung die Klimadiplomatie („Climate Diplomacy“) eine wichtige Rolle in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik, und wo bzw. wie bzw. wann kommt sie darin zur Anwendung? Klimadiplomatie umfasst die Aktivitäten in den Bereichen Klima und Sicherheit, Klima-, Umwelt- und Wasseraußenpolitik. Dazu zählt die aktuelle Initiative zu Klima und Sicherheit im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/2020.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Inwieweit setzt die Bundesregierung die im von Experten der G7-Staaten, (u. a.: Dennis Tänzler) herausgegebenen unabhängigen Bericht „A New Climate for Peace: Taking Action on Climate and Fragility Risks“ empfohlenen Maßnahmen in ihrer Sicherheits- und Außenpolitik ein (www.newclimate forpeace.org/#report-top)?
Der Bericht „A New Climate for Peace: Taking Action on Climate Fragility Risks“ wurde im Kommuniqué der G7-Außenminister vom 15. April 2015 explizit begrüßt. Die im Bericht empfohlenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Klima und Sicherheit wie auch im Rahmen der Wasseraußenpolitik berücksichtigt.
- Welche Position hat die deutsche Delegation im Hinblick auf das Thema Klimakrise im sicherheitspolitischen Kontext in den Verhandlungen auf der VN-Klimakonferenz COP24 vertreten?
Gemeinsam mit Teilnehmerinnen aus Nauru und Schweden wurde die Klimakrise im sicherheitspolitischen Kontext in einer Veranstaltung im deutschen Pavillon thematisiert und die Anstrengungen der Bunderegierung im Bereich Klima und Sicherheit mit Blick auf die Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgestellt.
- Wie fördert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenpolitik die Transformation zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft weltweit?
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und damit die Transformation zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auch mit den Instrumenten der Außenpolitik. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenpolitik für einen weltweiten Kohleausstieg ein? Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung tragen hierzu bei? Wird der angekündigte Beitritt Deutschlands zu der von Großbritannien und Kanada initiierten „Powering Past Coal Alliance“ den Kohleausstieg in Deutschland beschleunigen und bereits wie von der Allianz gefordert 2030 erfolgen?
Die Bundesregierung setzt sich in zahlreichen Gesprächen mit anderen Regierungen sowie auf internationalen Konferenzen wie dem „Berlin Energy Transition Dialogue“ für eine globale Energiewende ein, die zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen soll. Investitionen in wettbewerbsfähige erneuerbare Energien sowie der Ausstieg aus der Kohleverstromung sind zentrale Bestandteile der globalen Energiewende.
Die auf der 23. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP23) in Bonn 2017 von Großbritannien und Kanada gegründete „Past Powering Coal Alliance“ (PPCA) ist ein informelles, aber einflussreiches globales Netzwerk von Staaten, Regionen und Städten sowie Unternehmen zur Förderung des weltweiten Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Die Bundesregierung begrüßt die Gründung des Netzwerkes „Past Powering Coal Alliance“ (PPCA) und prüft derzeit Perspektiven eines deutschen Beitritts im Kontext avisierter Umsetzungsbeschlüsse zu den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung.
- Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments an die Europäische Union ein, weltweit Partnerschaften für die Etablierung von CO2-Bepreisungssystemen aufzubauen? a) Wird diese Forderung Gegenstand der Beratungen im VN-Sicherheitsrat sein?
Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen.
b) Ist diese Forderung Gegenstand der Beratungen im Referat für Klima- und Umweltaußenpolitik im Auswärtigen Amt?
Das Thema gehört zum Aufgabenbereich des Referats für Klima- und Umweltaußenpolitik im Auswärtigen Amt. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung liegt beim BMU.
c) Inwiefern gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, Teil einer Partnerschaft z. B. mit Kanada, Schweden und Frankreich für die Etablierung von CO2-Bepreisungsystemen zu sein?
Die Bundesregierung steht kontinuierlich im Austausch mit anderen Staaten zum Thema CO2-Bepreisung und setzt sich aktiv für die globale Ausweitung und Stärkung von CO2-Preissystemen ein, unter anderem indem Länder bei der Entwicklung und Implementierung solcher Instrumente unterstützt werden. Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine zunehmende Angleichung von CO2-Preisen ein, vor allem durch die Koordinierung von Systemen sowie die Verknüpfung von Emissionshandelssystemen. Neben ihrem Engagement im Rahmen der G7 und G20 verwendet sich die Bundesregierung unter anderem in den folgenden Initiativen/Organisationen für eine internationale Ausweitung von CO2-Preissystemen:
- „Partnership for Market Readiness“ (PMR);
- „International Carbon Action Partnership“ (ICAP);
- „Carbon Market Platform“ (deutsche G7-Initiative, inzwischen ausgeweitet auf G20);
- „Carbon Pricing Leadership Coalition“ (CPLC).
In diesen oben genannten Initiativen/Foren ist die Bundesregierung kontinuierlich im Gespräch zu CO2-Bepreisunginstrumenten mit den meisten G20-Staaten.
Auch auf europäischer Ebene steht die Bundesregierung mit allen EU-Mitgliedstaaten im regelmäßigen Kontakt zu klimapolitischen Themen. Mit Frankreich tauscht sich die Bundesregierung umfassend zu klimapolitischen Themen in der Meseberger Klima-AG aus. Die Meseberger Klima-AG ist durch die Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 von Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Macron eingerichtet worden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/5256 verwiesen.
- Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Erstellung des nächsten Weißbuches des Bundesministeriums der Verteidigung für die Definition der Grundlagen der deutschen Sicherheitspolitik den Zusammenhang zwischen Klimakrise und Sicherheits- und Außenpolitik zu thematisieren?
In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr 2016 sind der Klimawandel und seine Folgen als sicherheits- und außenpolitisches Thema bereits verankert (vgl. www.bmvg.de/de/themen/weissbuch).
- Im Januar 2019 hat das US-Verteidigungsministerium (Department of Defense) einen Bericht vorgelegt, in dem deutlich wurde, dass gut zwei Drittel von 79 untersuchten Militäreinrichtungen zum Teil massiv von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen wären und die Klimakrise somit ein Problem für die nationale Sicherheit darstellt (https://climateandsecurity.files.wordpress.com/2019/01/sec_335_ndaa-report_effects_of_a_changing_ climate_to_dod.pdf)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von ähnlichen Analysen anderer Sicherheitsratsmitglieder, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?
Die Bundesregierung steht mit den Regierungen der anderen Sicherheitsratsmitglieder im steten Austausch zu sicherheitspolitisch relevanten Themenfeldern, darunter auch der Verbindung zwischen Sicherheit und Klima.
b) Sind derartige Analysen auch auf VN-Ebene mit Blick auf potenzielle Einsätze unter VN-Mandat vorhanden oder geplant? Wenn nein, wird die Bundesregierung darauf drängen, solche Analysen anzufertigen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
->Quellen: