Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“
Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setze sich der langsame Rückgang der NO2-Belastung in den Städten fort, resümiert das Umweltbundesamt am 17.06.2019. Im Mittel hätten die NO2-Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017 gelegen.
Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“
Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM10)-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten worden sei, sei die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich werde dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen werde. An 78 Prozent aller 374 Messstellen sei dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten worden, stellt das UBA fest.
Nicht nur Ballungsräume und große Städte seien hiervon betroffen gewesen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedürfe also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk sei dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen.
Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beitrage, müsse in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden, mahnt Krautzberger.
Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen seien bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich.
Magazin „Gesunde Luft“: Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.
->Quelle: Umweltbundesamt.dedaten-zur-luftqualitaet-2018-57-staedte-ueber-dem-NO2-Grenzwert