Gesetzgebung zum Kohleausstieg noch 2019 – Deutschland bleibt Stromexporteur
Das geplante Kohleausstiegsgesetz (offiziell „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“) soll aus zwei Teilen bestehen – einmal das „Investitionsgesetz Kohleregionen“, zum anderen Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die Eckpunkte für das Gesetz habe das Bundeskabinett beschlossen, auf dieser Basis solle ein Referentenentwurf erstellt werden. Das steht in der Antwort der Bundesregierung (19/10557) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10270). Aus einer weiteren Antwort auf eine FDP-Anfrage (19/10556) geht hervor, dass Deutschland selbst bei einem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung und gleichzeitigem Ausbau der Erneuerbaren Energien Netto-Stromexporteur bleibt – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag in zwei Artikeln (hib/648524 und hib/648370).
Die insgesamt notwendige Gesetzgebung zum Kohleausstieg solle noch in diesem Jahr konkretisiert werden. Da die strukturpolitischen Maßnahmen an das Ende der Kohleverstromung gekoppelt seien, würden die energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die Mittel sollen dabei zeitlich begrenzt und degressiv bereitgestellt werden. Projekte müssen von den Ländern zu mindestens zehn Prozent mitfinanziert werden. Laut der Bundesregierung soll eine Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen werden, dies stärke das Mitspracherecht der betroffenen Regionen. Die Aufteilung der Mittel des sogenannten Sofortprogramms sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Ebenso ist die Finanzierung der sogenannten Leuchtturmprojekte noch nicht abschließend festgelegt.
Folgen des Kohleausstiegs für Stromhandel
Die Bundesregierung rechne damit, dass Deutschland Nettoexporteur von Strom bleibt, selbst wenn schrittweise aus der Kohleverstromung ausgestiegen und gleichzeitig die Erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/10556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10138) hervor. Demzufolge rechnet die Bundesregierung nicht mit steigenden Importen von (Atom-)Strom aus Frankreich.
FDP-Abgeordnete hatten Bedenken bezüglich der Versorgungssicherheit im Saarland nach dem Kohleausstieg und hatten die mit Frankreich ausgetauschten Strommengen und Details zum geplanten Ausbau der Netzinfrastruktur erfragt. Die Bundesregierung sagt, dass Angaben zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 und die Auswirkungen auf das Saarland erst nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur im Sommer 2019 erteilt werden können. Zur Frage, wie viel Strom zwischen Frankreich und dem Saarland ausgetauscht werde, lägen keine Daten vor. (hib/FNO)
->Quellen: