BEE: Erneuerbare Energien sichern Preisstabilität

Preisausschläge auf dem Regelstrommarkt machen tiefe Analyse notwendig

Starke Preisausschläge kennzeichneten am  vergangenen Samstag den deutschen Regelenergiemarkt. Über die für die Turbulenzen auf dem Regelenergiemarkt verantwortlichen Ursachen wird spekuliert. In einem Statement unterstreicht BEE-Präsidentin Simone Peter die Notwendigkeit einer schnellen und fundierten Analyse durch die Bundesnetzagentur.

Strommasten in Hessen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Für die besagte Zeitspanne lagen die Erneuerbaren tatsächlich sehr nah an ihrer prognostizierten Einspeisung. Die Einspeisung der Photovoltaik war hoch, was der Prognose ebenso entspricht, wie die sehr geringe Einspeisung der Windenergie Onshore und Offshore. Folglich sollte die Bundesnetzagentur, wie angekündigt, eine tiefergehende Analyse der Unregelmäßigkeiten auf dem deutschen Regelenergiemarkt vornehmen. Vorher sind sämtliche Aussagen zu den Ursachen irrelevante Spekulationen“, kommentierte Simone Peter.

Aus den Erzeugungsdaten gehe klar hervor, dass Deutschland zwischen 12:00 und 16:00 Uhr zum Teil über 4.000 MWh Nettostrom exportiert habe, also mehr Strom zur Verfügung stand als tatsächlich benötigt wurde. Peter: „Es ist also falsch, zu behaupten, dass in diesem Zeitblock nicht ausreichend Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Verfügung gestanden habe, obwohl die Einspeisung der Windenergie planmäßig ungewöhnlich niedrig ausfiel. Vielmehr scheint die Ursache für die hohen Preisausschläge in der Regulatorik des Mischpreisverfahrens am Regelmarkt zu liegen. Denkbar ist außerdem, dass ungeplante Kraftwerksausfälle im Bereich der fossilen Energieerzeugung einen Einfluss auf die Preisfindung hatten, was möglicherweise durch die Hitze und die geringe Wasserversorgung zu erklären wäre. Letztlich braucht es eine genaue Detailanalysen der Marktsituation. Spekulationen schaffen kein Licht ins Dunkel. Es braucht eine die Analyse der Bundesnetzagentur, auch um derartige Ausschläge künftig zu vermeiden“, machte Peter deutlich.

Hintergrund: Die Regelenergie gleicht als Reserve Schwankungen im Stromnetz, genauer gesagt: der Stromnetzfrequenz, aus. Dem Stromnetz kann bei Regelenergieeinsatz sowohl Strom entnommen als auch zusätzlich zugefügt werden. Allein für ihre Bereitschaft, im Notfall einzuspringen, bekommen die Teilnehmer am Regelenergiemarkt eine Vergütung („Bereitschaftsvergütung“) – den sogenannten Leistungspreis. Im Einsatzfall werden die Akteure, die Minutenreserve und Sekundärreserve bereitstellen, mit einem zusätzlichen Arbeitspreis entlohnt. Sowohl Leistungspreise als auch Arbeitspreise sind Gebotspreise und unterliegen Marktschwankungen bei den stattfindenden Regelenergieauktionen. Dabei wird auf den Leistungspreis seit Oktober 2018 mittels eines Gewichtungsfaktors ein Anteil des gebotenen Arbeitspreises aufgeschlagen („Mischpreisverfahren“). Verschiedene Marktteilnehmer hatten den Rechtsweg eingeschlagen, um das Mischpreisverfahren juristisch zu kippen. Nach nur fünf Monaten kündigte die Bundesnetzagentur 2018 die Abschaffung des derzeit noch gültigen Mischpreisverfahrens an. Der neue Zuschlagsmechanismus gewährleiste, hieß es aus Bonn, „dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Arbeitspreise verhindert unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären.“

->Quellen: