Preisausschläge auf dem Regelstrommarkt machen tiefe Analyse notwendig
Starke Preisausschläge kennzeichneten am vergangenen Samstag (29.06.2019) den deutschen Regelenergiemarkt. Über die Ursachen zum Einspeiseverhalten, welche für die Turbulenzen auf dem Regelenergiemarkt verantwortlich gewesen sind, wird spekuliert. In einem Statement unterstreicht Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, die Notwendigkeit einer schnellen und fundierten Analyse durch die Bundesnetzagentur.
„Die Erneuerbaren Energien lagen im grünen Bereich. Für die besagte Zeitspanne lagen die Erneuerbaren tatsächlich sehr nah an ihrer prognostizierten Einspeisung. Die Einspeisung der Photovoltaik war hoch, was der Prognose ebenso entspricht, wie die sehr geringe Einspeisung der Windenergie Onshore und Offshore. Folglich sollte die Bundesnetzagentur, wie angekündigt, eine tiefergehende Analyse der Unregelmäßigkeiten auf dem deutschen Regelenergiemarkt vornehmen. Vorher sind sämtliche Aussagen zu den Ursachen irrelevante Spekulationen“, kommentiert Peter.
„Aus den Erzeugungsdaten geht klar hervor, dass Deutschland im Zeitblock zwischen 12:00 und 16:00 Uhr zum Teil über 4.000 MWh Nettostrom exportiert hat, also mehr Strom zur Verfügung stand als tatsächlich benötigt wurde. Es ist also falsch, zu behaupten, dass in diesem Zeitblock nicht ausreichend Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Verfügung gestanden habe, obwohl die Einspeisung der Windenergie planmäßig ungewöhnlich niedrig ausfiel. Vielmehr scheint die Ursache für die hohen Preisausschläge in der Regulatorik des Mischpreisverfahrens am Regelmarkt zu liegen. Denkbar ist außerdem, dass ungeplante Kraftwerksausfälle im Bereich der fossilen Energieerzeugung einen Einfluss auf die Preisfindung hatten, was möglicherweise durch die Hitze und die geringe Wasserversorgung zu erklären wäre. Letztlich braucht es eine genaue Detailanalysen der Marktsituation. Spekulationen schaffen kein Licht ins Dunkel. Es braucht die Analyse der Bundesnetzagentur, auch um derartige Ausschläge künftig zu vermeiden“, fordert Simone Peter.
Hintergrund:
Die Regelenergie gleicht als Reserve Schwankungen im Stromnetz, genauer gesagt der Stromnetzfrequenz, aus. Dem Stromnetz kann bei Regelenergieeinsatz sowohl Strom entnommen als auch zusätzlich zugefügt werden. Allein für ihre Bereitschaft, im Notfall einzuspringen, bekommen die Teilnehmer am Regelenergiemarkt eine Vergütung („Bereitschaftsvergütung“) – den sogenannten Leistungspreis. Im Einsatzfall werden die Akteure, die Minutenreserve und Sekundärreserve bereitstellen, mit einem zusätzlichen Arbeitspreis entlohnt. Sowohl Leistungspreise als auch Arbeitspreise sind Gebotspreise und unterliegen Marktschwankungen bei den stattfindenden Regelenergieauktionen. Dabei wird auf den Leistungspreis seit Oktober 2018 mittels eines Gewichtungsfaktors ein Anteil des gebotenen Arbeitspreises aufgeschlagen („Mischpreisverfahren“). Verschiedene Marktteilnehmer hatten den Rechtsweg eingeschlagen, um das Mischpreisverfahren juristisch zu kippen. Nach nur fünf Monaten kündigte die Bundesnetzagentur im Februar 2018 die Abschaffung des derzeit noch gültigen Mischpreisverfahrens an.