Wohnungsgenossenschaften der Rücken gestärkt
Eine Änderung im Körperschaftssteuergesetz ermöglicht es den Genossenschaften künftig, bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes aus der Lieferung von Mieterstrom zu erzielen, ohne deshalb steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Die NATURSTROM AG begrüßt – siehe Pressemitteilung vom 01.07.2019 – den Beschluss des Bundesrats, Wohnungsbaugenossenschaften die Umsetzung von Mieterstromprojekten zu erleichtern.
„Mieterstrom hat ein enormes Potenzial, die Energiewende in die Städte zu bringen. Jede Erleichterung ist gut, die es der Energie- und Immobilienwirtschaft ermöglicht, dieses Potenzial auch zu heben“, kommentiert Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG.
In seiner Sitzung am 28.06.2019 hatte der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus zugestimmt – und damit Wohnungsgenossenschaften beim Mieterstrom den Rücken gestärkt. Möglich macht es eine Änderung im Körperschaftssteuergesetz: Genossenschaften oder Vereine, die Wohnungen vermieten, können künftig 20 statt bislang 10 Prozent ihrer Einnahmen abseits des Kerngeschäfts erzielen, ohne ihre Befreiung von der Körperschaftssteuer zu riskieren – auch bekannt als „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“. Die Erhöhung auf 20 Prozent gilt allerdings nur, wenn die Einnahmen aus der Lieferung von Mieterstrom stammen.
„Die Steuerproblematik hat viele Immobiliengesellschaften vom Einstieg in Mieterstromprojekte abgehalten, auch wenn schon heute risikofreie Projektkonstellationen möglich sind“, berichtet Meyer. Denn bei einer Überschreitung der zulässigen Einnahmengrenze würde die Körperschaftssteuer nicht nur für die mietfremden Einnahmen fällig, sondern für die kompletten Einnahmen der Immobiliengesellschaft. „Es ist zu hoffen, dass sich nun noch mehr Wohnungsgenossenschaften von den Vorteilen von Mieterstrom überzeugen lassen“, so Meyer weiter. „Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten zeigt, dass sich viele Wohnungsgenossenschaften dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet fühlen. Günstiger, vor Ort erzeugter Ökostrom passt da gut ins Konzept.“
Dennoch mahnt Meyer, dass weitere Verbesserungen nötig seien, damit die von der Politik gesteckten Ziele für Mieterstrom annähernd in Reichweite kommen. „Die letzten Ankündigungen aus den Regierungsfraktionen und dem Wirtschaftsministerium gehen in die richtige Richtung. Aber sie müssen auch umgesetzt werden – und zwar alltagstauglich. Nach den Erfahrungen mit dem Mieterstrom- und dem Energiesammelgesetz wünschen wir uns, dass hierfür Stimmen aus der Praxis angehört werden. Mieterstrom verbindet Energieerzeugung, Strombelieferung und Messwesen in kleinteiligen Projekten. Diese Komplexität muss gesetzlich so geregelt werden, dass keine unnötigen Kosten in der Umsetzung entstehen. Und es müssen künstliche Nachteile beispielsweise für Quartiere ausgeräumt werden.“
Schon heute könne Mieterstrom in vielfältigen Spielarten umgesetzt werden. So sei es beispielsweise für Immobiliengesellschaften keineswegs nötig, alle Leistung in den Projekten selbst zu erbringen. „Die Wohnungswirtschaft kann sich aus der energiewirtschaftlichen Abwicklung komplett heraushalten und gleichwohl ihren Mietern gegenüber als Ermöglicher und Markenpartner auftreten“, erklärt der NATURSTROM-Vorstand.
Als einer der führenden Mieterstromanbieter in Deutschland hat NATURSTROM Projekte im Neubau wie im Bestand realisiert, für zwölf Wohneinheiten wie für mehrere hundert, von Berlin über Hamburg bis München. Seine Erfahrung aus dutzenden Projekten hat der Öko-Energieversorger genutzt, um sein Mieterstromangebot zur einfach wiederholbaren Lösung weiterzuentwickeln, die schlank geplant und zügig umgesetzt ist.
->Quelle: Naturstrom.de/naturstrom-ag-bundesratsbeschluss-staerkt-mieterstrom