BBU: Endfassung des Jahresberichts „endgültig entlarvt“
Für den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt die am 30.06.2019 vom BMWi veröffentlichte Endfassung des Jahresberichts der Fracking-Kommission deutlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht eine Farce war. Der Jahresbericht blieb einer BBU-Medienmitteilung vom 10.07.2019 zufolge trotz massiver Kritik fast unverändert. Eine konkrete Darstellung der Kritikpunkte der Öffentlichkeit und aussagekräftige Antworten darauf fehlten auf der Homepage der Kommission fast völlig. Das sei das genaue Gegenteil eines Dialogs auf Augenhöhe. Der BBU fordert, die Kritik der Öffentlichkeit im Original auf der Homepage der Kommission zu veröffentlichen und verlangt von ihr, dazu konkret Stellung zu beziehen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit ein Desaster war, hat die Fracking-Kommission anscheinend selbst gemerkt. Denn nun will sie gemeinsam mit den Bundesministerien für Forschung, Umwelt und Wirtschaft ein Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeiten. Doch es ist nicht zu erwarten, dass Verbesserungen für Umweltschützer eintreten. Denn in welche Richtung die Kommunikation mit der Öffentlichkeit geht, lässt sich angesichts des Umgangs mit der eingereichten Kritik am Jahresbericht bereits jetzt erahnen. So wurde der Entwurf des Jahresberichts fast unverändert als Endfassung übernommen. Die Kritik der Öffentlichkeit und die Reaktion der Kommission werden im Jahresbericht in keiner Weise dargestellt. Stattdessen sollen Kommentare nun in einem Dokument zu regelmäßig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kommissions-Homepage behandelt werden.“
BMWi-Medienmitteilung: Expertenkommission Fracking übergibt ersten Bericht an den Deutschen Bundestag – bisher keine Anträge auf Probebohrungen
Die Expertenkommission Fracking hat zum 30.06.2019 den ersten Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt. Der Bericht der Kommission enthält neben allgemeinen Geschäftsgrundlagen der Kommissionsarbeit einen Ausblick auf die Arbeitsplanung für die kommenden zwei Jahre. Da Anträge auf Erprobungsbohrungen zurzeit nicht vorliegen, besteht die wesentliche Aufgabe der Kommission zunächst darin, den Stand der Technik im internationalen Umfeld zusammenzufassen.
Die Kommission hatte am 16. Mai 2019 mit einer konstituierenden Sitzung in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Das sechsköpfige Gremium setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Forschungsinstitutionen und Fachbehörden zusammen, die im Juli 2018 von der Bundesregierung berufen wurden. Das Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Unkonventionelles Fracking bedeutet, dass Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Förderung von Gas oder Öl aufgebrochen wird. Die Expertenkommission ist unabhängig (auch von den sie entsendenden Stellen) und nicht selbst Genehmigungsbehörde oder Teil einer Genehmigungsbehörde.
Zum Fracking gelten seit Februar 2017 strenge gesetzliche Regeln im Wasserrecht und im Bergrecht. In § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist das generelle Verbot von unkonventionellem Fracking festgeschrieben. Möglich sind lediglich bis zu vier Erprobungsmaßnahmen zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Die Erprobungsmaßnahmen, die nach § 13a Absatz 2 WHG zuvor von den zuständigen Landesbehörden zu prüfen und zu bewilligen sind, müssen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt erforschen. Die Landesregierungen müssen den Erprobungsmaßnahmen zustimmen.
Kritikpunkte zu Fragen verändert
Mit dem Vorgehen seien Kritikpunkte von BBU und anderen einfach zu Fragen umgesschrieben worden. Doch auch in dieser Form sei die Kritik des BBU kaum aufgegriffen worden, wie ein Beispiel von vielen zeige. So habe der BBU die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen angesichts der fehlenden Bekanntmachung als völlig unzureichend kritisiert. Darauf gebe es keine befriedigende Reaktion. Stattdessen finde man die Frage: „Wie wurde die Öffentlichkeit über die Webseite der Expertenkommission Fracking informiert?“ In der Antwort werde insbesondere auf Presseerklärungen der drei betroffenen Ministerien verwiesen, die nach Ablauf der Abgabefrist für Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts veröffentlicht worden seien und so gar nicht zur Abgabe von Stellungnahme hätten motivieren konnten. Kalusch: „So werden Kritikpunkte unsichtbar gemacht und Nebelkerzen geworfen. Auch ansonsten sind die Ausführungen im FAQ-Dokument von einem ‚Weiter so‘ geprägt. Das ist nicht akzeptabel.“ Der BBU fordert die Fracking-Kommission auf, ein Dokument zu veröffentlichen, in dem die Kritik der Öffentlichkeit im Original dargestellt wird. Zu diesen Kritikpunkten muss die Fracking-Kommission konkret Stellung beziehen.
->Quellen und weitere Informationen::
- bbu-online.de/202019/10.07.19.pdf
- Informationen zur Arbeit der Expertenkommission
- § 13a Wasserhaushaltsgesetz
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Informationen auf der Internetseite des BMWi
- bmwi.de/expertenkommission-fracking-uebergibt-ersten-bericht-an-den-deutschen-bundestag
- Der Bericht: expkom-fracking-whg.de/start