Sondergutachten 2019 des Sachverständigenrats zur CO2-Bepreisung – die Kurzfassung im Wortlaut
In seinem Sondergutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesregierung Vorschläge gemacht, wie Deutschland beim Klimaschutz doch noch aufholen könnte. Im September will die Bundesregierung endlich ein Klimgesetz beschließen, damit wenigstens das Klimaziel für 2030 erreicht wird – 55 Prozent weniger Treibhausgase als 1990. Solarify dokumentiert die Kurzfassung des Gutachtens.Wichtig ist aus Sicht der Experten vor allem die europaweite Bepreisung von Treibhausgasen – über eine solche Gebühr wird schon lange gestritten. Laut der Wirtschaftsweisen müsse sie aber im Mittelpunkt der klimapolitischen Anstrengungen stehen. Zugleich darf so ein Preis die Wirtschaft nicht zu stark belasten und muss sozial ausgewogen sein, rieten die Experten nach der Übergabe ihres Gutachtens an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
In Deutschland ist eine intensive Debatte über eine Kurskorrektur in der Klimapolitik und die Möglichkeiten und Grenzen entsprechender Reformoptionen entbrannt. Ausgelöst wurde diese Debatte nicht zuletzt von mittlerweile in vielen Ländern vorgebrachten Protesten von Teilen der Bevölkerung über unzureichende Fortschritte beim Klimaschutz. Sie wird zudem von der zunehmenden Einsicht getragen, dass es hierzulande sehr schwer wird, die aufgrund internationaler Vereinbarungen verbindlichen europäischen Zielvorgaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen. Gleichzeitig kam es in Frankreich zu Protesten unter anderem gegen die Erhöhung von Umweltsteuern. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung den Sachverständigenrat gebeten, in einem Sondergutachten Reformoptionen in der Klimapolitik zu diskutieren.
->Quelle: sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/sondergutachten-2019