Unvermeidbare Treibhausgas-Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensieren
Jeder Mensch hinterlässt einen CO2-Fußabdruck, in Deutschland sind das im Durchschnitt gut elf Tonnen CO2 pro Jahr. Durch klimabewusstes Handeln, beispielsweise weniger zu fliegen oder weniger tierische Produkte zu essen, lassen sich Emissionen vermeiden oder zumindest reduzieren. Für die verbleibenden Emissionen kommt als letzter Schritt deren Ausgleich in Betracht, auch Kompensation genannt. Das Umweltbundesamt hat am 23.07.2019 den UBA-Ratgeber „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“ veröffentlicht.
Wie funktioniert die freiwillige Kompensation von Emissionen?
Für das Klima ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen. Emissionen vermeiden und verringern ist immer besser; denn was man nicht emittiert, muss man gar nicht erst aufwendig ausgleichen.
Bei der freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der verbleibenden klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet, zum Beispiel einer Flugreise, Bahn- oder Autofahrt, des Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauchs oder der Herstellung eines bestimmten Produkts. Die Kompensation erfolgt über Emissionsminderungsgutschriften (meist als Zertifikate bezeichnet), mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Wichtig ist, dass es ohne den Mechanismus der Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde, es sich also bei dem Projekt um eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme handelt.
Wie klimaschädlich ist das Fliegen?
Im Vergleich aller Verkehrsträger kommt aus Klimasicht das Flugzeug am schlechtesten weg. Ein Hin- und Rückflug Berlin-Mallorca beispielsweise emittiert bereits ein Drittel der Treibhausgasemissionen eines durchschnittlichen Autos pro Jahr, ein Hin- und Rückflug nach Peking kommt schon auf mehr als das Doppelte der Emissionen eines Durchschnittsautos (siehe hierzu auch die Tabelle am Ende des Textes). Beim Fliegen kommt außerdem noch hinzu, dass nicht nur CO2 ausgestoßen wird. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen zahlreiche weitere Schadstoffe wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf, die ebenfalls zur Veränderung der Erdatmosphäre beitragen. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2. Bei Flugreisen ist daher ein weiterer Faktor für die Emissionsberechnung besonders bedeutsam, der versucht, diese Nicht-CO2-Effekte zu erfassen, um somit die tatsächliche Klimawirkung abzubilden. Weitere Infos hierzu gibt es im UBA-Umwelttipp zu Flugreisen.
Macht es das Billigfliegen nochmal schlimmer?
Die Nutzung eines Billigfluges ist nicht umweltschädlicher als die Nutzung eines höherpreisigen Fluges. Problematisch sind aber Flugreisen, die aufgrund der billigen Preise überhaupt erst stattfinden. Diese Flugreisen sind zu einem Großteil vermeidbar oder könnten auf andere Verkehrsträger verlagert werden. Der somit durch Billigflieger induzierte zusätzliche Luftverkehr ist für den Klimaschutz hochproblematisch.
Wie groß ist der Umweltschaden durch Fliegen in der Gesamtbilanz? Wie viel Prozent macht der Flugverkehr aus?
Im Jahr 2017 hatten die CO2-Emissionen des von Deutschland abgehenden Luftverkehrs einen Anteil von 3,3 Prozent an den Treibhausgasemissionen Deutschlands. Betrachtet man die gesamte Klimawirkung (CO2 und Nicht-CO2-Effekte) ist der Anteil allerdings mindestens doppelt so hoch.
Welche Vergleiche hinsichtlich der Klimawirksamkeit gibt es – Flug vs. Bahn vs. Auto?
Einen Vergleich der verschiedenen Verkehrsträger finden Sie hier.
Welche Klimaschutzprojekte gibt es?
Zu den häufigsten Projekttypen zählen
- Energieprojekte, die zum Beispiel in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz investieren,
- Projekte aus den Bereichen Abfall und Deponiegas, Industrie und Transport, die bei der Verbesserung von Abfall- und Abwassermanagement ansetzen und den Austritt klimaschädigender Gase reduzieren,
- Projekte zur Reduzierung oder Einbindung von CO2, zum Beispiel in der Landwirtschaft, Wäldern und Forstwirtschaft oder für den Erhalt von Mooren.
Beispielprojekte finden sich im UBA-Ratgeber „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“ (ab Seite 12).
Welche Anbieter gibt es?
Anbieter für Kompensationen gibt es viele, einige bieten Zertifikate für eigene Klimaschutzprojekte an. Andere kaufen und verkaufen Zertifikate von bereits existierenden Projekten. Anbieter verwenden i.d.R. Zertifikate eines Qualitätsstandards, die belegen, dass die Projekte nachprüfbar bestimmte Qualitätskriterien einhalten.
Auch Flug- und Busgesellschaften, Reiseportale oder Druckereien bieten z.T. CO2-Kompensation direkt beim Kauf an (sog. Drittanbieter). Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamts können Sie die Emissionen zusätzlich selbst berechnen.
Was sind Qualitätsstandards?
Qualitätsstandards gewährleisten die Einhaltung bestimmter Kriterien. Sie stellen vor allem sicher, dass Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe zusätzlich ausgeglichen werden. Die Standards klären zum Beispiel folgende Fragen: Werden dank einer neuen Windkraftanlage tatsächlich am Ende insgesamt weniger Emissionen ausgestoßen als ohne sie? Und hätte sich die indonesische Stadtverwaltung nicht ohnehin um die klimaschädlichen Abfälle gekümmert? Gibt es nach der Aufforstung eines Waldes negative Nebeneffekte – wie zum Beispiel die Verdrängung einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch Monokulturen –, die den Nutzen des Projekts untergraben?
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Standards auf dem Markt für freiwillige Kompensation etabliert. Internationale Standards wie zum Beispiel der Clean Development Mechanism (CDM), Verified Carbon Standard (VCS) oder der Gold Standard decken den Großteil des Marktes ab. Daneben entstehen weitere nationale Initiativen und Standards.
Weitere Informationen und die wichtigsten Qualitätsstandards in Deutschland finden sich ebenfalls im UBA-Ratgeber „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“.
->Quelle und weitere Informationen:
- Umweltbundesamt.de/freiwillige-co2-kompensation
- Weitere Informationen zur „freiwilligen Kompensation“
- UBA-Umwelttipp zur freiwilligen CO2-Kompensation
- UBA-Umwelttipp zu Flugreisen
- CO2-Rechner des Umweltbundesamtes