Bilanzkreis, Bilanzkreistreue

Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Energiemengenkonto für Strom und Gas, das einen Saldo aller Stromentnahmen, Stromeinspeisungen und Handelsgeschäfte darstellt. Ein Bilanzkreis stellt die Verbindung zwischen der virtuellen Welt des Strom- und Gashandels und der physischen Welt der Energielieferung und der Netzstabilität her. Mit Hilfe der Bilanzkreise wird sichergestellt, dass nur genau die Energie verkauft oder geliefert werden kann, die produziert oder gefördert wurde und dass jeder Energielieferant seine Mengen auch exakt an den Energiemärkten oder über eigene Erzeugung bzw. Förderung beschafft hat. Stromlieferanten und Stromhändler in ihrer Rolle als sogenannte „Bilanzkreisverantwortliche“ bewirtschaften die Bilanzkreise und sind verpflichtet, diese stets auszugleichen (Bilanzkreistreue).

Die hohe Anzahl von Bilanzkreisen ist in Deutschland regelzonen- bzw. marktgebietsspezifisch strukturiert. Sogenannte Bilanzkreisverantwortliche (BKV) sind die primär zuständigen Akteure, die den Bilanzkreis bewirtschaften. Beispielsweise können Energieversorger oder Energiehändler als BKV in Erscheinung treten. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Falle von Strom bzw. Marktgebietsverantwortlichen (MGV) im Falle von Gas kontrollieren die Tätigkeiten der BKV. Die Interaktionen und Zuständigkeiten zwischen Bilanzkreis-Verantwortlichem und ÜNB (BK6-06-013) bzw. MGV (KoV Gas VIII Anlage 4) sind vertraglich standardisiert.

Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) hat für einen ausgeglichenen ¼-Stunden-Saldo (Leistungsbilanz) und die verbleibenden Abweichungen zu sorgen. Um dem ÜNB nachzuweisen, dass der eigene Bilanzkreis ausgeglichen ist, muss der BKV für alle seinem Bilanzkreis zugeordneten Einspeise- und Entnahmestellen täglich eine Lastprognose erstellen. Auf Basis der Prognose ist er verpflichtet, dem Übertragungsnetzbetreiber / Marktgebietsverantwortlichen in einem regulatorisch vorgegebenen Datenaustauschprozess täglich für den Folgetag auf viertelstündlicher Basis (Strom) bzw. auf Stunden- oder Tagesbasis (Gas) alle Entnahmen, Einspeisungen und Lieferungen von und an seinen Bilanzkreis zu melden.

Starke Anreize zur Bilanzkreistreue sorgen für Versorgungssicherheit. Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem ist das zentrale Instrument für eine sichere Stromversorgung. Dieses sorgt zusammen mit der Regelleistung dafür, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie aus diesem entnommen wird.

Darüber hinaus verbessern stärkere Anreize zur Bilanzkreistreue die Refinanzierungsmöglichkeiten für Kapazitäten über langfristige Verträge. Wenn sich die Bilanzkreisverantwortlichen auf den Einkauf am Kurzfristhandel verlassen, bezahlen sie in Situationen mit hohen Preisspitzen entweder hohe Spotmarktpreise oder noch höhere Ausgleichsenergiepreise. Sie können sich aber über (langfristige) Lieferverträge und Optionsverträge absichern. Daher verbessern stärkere Anreize zur Bilanzkreistreue die Refinanzierungsmöglichkeiten für Kapazitäten über entsprechende Verträge.

Bilanzkreismanagement

Der Begriff Bilanzkreismanagement beinhaltet in der Regel folgende Aufgabengebiete:

  • Die Übermittlung der Lastprognose von Verbrauchern, des Einsatzfahrplans von Kraftwerken, Einspeisung von Speichern usw. sowie der Mengendaten von Energiehandelsgeschäften in Form von sogenannten Fahrplänen an den Übertragungsnetzbetreiber. Diese Tätigkeit findet in der Regel täglich für den Folgetag statt.
  • die Ermittlung der tatsächlich stattgefundenen Verbräuche, aufgeteilt auf unterschiedliche Verbrauchergruppen durch den Verteilnetzbetreiber
  • die Abrechnung der zum Ausgleich zwischen tatsächlichen Verbräuchen und Einspeisungen aufgewendeten Ausgleichsenergie durch den Übertragungsnetzbetreiber an die BKV.
  • Das Abschließen und die Verwaltung der Verträge zwischen BKV, Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern.

Die Dienstleistung „Bilanzkreismanagement“ für einen Lieferanten durch ein anderes Unternehmen bedeutet im Allgemeinen:

  • Die Übernahme der Zählpunkte des Lieferanten in den Bilanzkreis (z. B. Subbilanzkonto (Gas)) des Dienstleistungsunternehmens
  • Die Durchführung der Prognose für diese Zählpunkte
  • Die Übernahme der Meldeprozesse an den ÜNB bzw. MGV (Fahrplananmeldung bzw. Nominierung)
  • Die Prüfung der Bilanzkreisabweichung und der Bilanzkreisabrechnung

Die Bundesnetzagentur hat zum Zweck stärkerer Anreize zur Bilanzkreistreue das Ausgleichsenergiesystem überarbeitet. Außerdem soll gesetzlich sichergestellt werden, dass auch in den seltenen Situationen extremer Kapazitätsknappheit, in deren Folge die Übertragungsnetzbetreiber eingreifen müssen, die hohen Kosten für die Ausgleichsenergie auch bei den Bilanzkreisverantwortlichen ankommen. Wird die „Kapazitätsreserve“ in seltenen Extremfällen eingesetzt, werden ein Teil der Kosten auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt und so die Anreize zur Bilanzkreistreue zusätzlich gestärkt.

->Quellen: