Eine Untersuchung aus Elektroauto-News
mit freundlicher Genehmigung
An Forderungen zur Einführung der CO2-Steuer kommt man längst nicht vorbei. Manche Staaten haben sie. Andere überlegen die Einführung. Die Einen lehnen sie ab, die Anderen bestehen darauf. Wie steht die Bevölkerung dazu? Kann eine CO2-Steuer überhaupt den Klimawandel stoppen? Macht sie Sinn oder ist sie Abzocke durch die Hintertür?
Was ist die CO2-Steuer?
Zunächst ist der Unterschied zur „normalen“ Besteuerung von Energie zu beachten. Diese betrifft auch erneuerbare Energien und hat insofern keinen umweltpolitischen Lenkungseffekt, der über einen typischen Kostenfaktor hinausginge. Was nicht direkt und klar an der Höhe der Emissionen gemessen wird, ist keine CO2-Steuer. Bei einer CO2-Steuer oder Umweltsteuer handelt es sich um eine staatliche Abgabe für die Emission von Kohlendioxid. Unter denselben Begriff fällt eine Abgabe, die auch andere Schadstoffe mit erfasst. Der Grund liegt auf der Hand: Es wird weniger CO2 emittiert und die Umwelt geringer belastet. Die CO2-Steuer hat einen Lenkungseffekt. Darum zählt sie als marktwirtschaftlich wirksames Instrument. Solche Instrumente haben aufgrund der Vielzahl von Marktteilnehmern komplexe Wirkungen und müssen immer bis ins kleinste Detail durchdacht werden.
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Sichere Folgen der CO2-Besteuerung
- Die Produzenten werden von sich aus ihre Betriebe entsprechend umstellen, die Nachfrage von schonenden Technologien wird ansteigen und die Forschung in eine umweltschonende Richtung gesteuert.
- Klar ist, dass es Verlierer geben wird: Die aktuellen Profiteure der umweltschädlichen Güter. Ihr Umsatz und ihr Gewinn gehen zurück. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um mit Widerstand aus dieser finanzstarken Lobby zu rechnen und sollte Lösungen für sie mitdenken.
Das sind die Erfahrungswerte, die keiner in Frage stellt. Bei jedem Neuland bestehen ungewisse Faktoren. Mögliche Folgen:
- Zu bedenken sind immer die Folgen der Inflation, die auch am Effekt der CO2-Steuer „knabbern“ kann. Dies löste etwa Schweden mit einer automatischen Anpassung.
- Auswirkungen auf die Märkte und die Menschen sind bekannte Phänomene: Die sogenannte Preiselastizität ist eine messbare Größe. Diese Folge der Marktdynamik tritt ein, wenn eine Maßnahme nicht nur ein einzelnes Produkt betrifft, sondern beispielsweise einen gesamten Sektor eines Landes, wie Energie. Der Lenkungseffekt wird relativiert – die Märkte bilden „Abwehrmechanismen“. Man kennt vorher die genauen Reaktionen aller Marktteilnehmer nicht. Dazu kommen möglicherweise Auswirkungen neuer Technologien. Der Endpreis hängt davon ab, somit das Ausmaß des Erfolgs.
- Der Wettbewerb untereinander, zwischen Staaten oder Branchen, wird aufgrund der höheren Produktionskosten verschoben – das ist durchaus beabsichtigt, damit die Schadstoffe weniger werden. Die Betroffenen brauchen Zeit zur Umstellung – der Stellenwert der Abfederung ihrer Nachteile ist steuerbar durch die Politik. Letztlich ist es eine Interessensabwägung, die unsere Verfassung in die Hände der Politik legt. Ebendiese Verfassung sieht aber klar das Überwiegen des Gemeinwohls vor – so wäre im Falle eines Notstands sogar eine Enteignung mit anschließender Verstaatlichung zulässig. Um dies zu vermeiden muss – so man den neuen Berichten des Weltklimarates Glauben schenkt, jetzt gegengesteuert werden.
- Federt man die Auswirkungen ab, wird jedoch der Lenkungseffekt schwächer – wirkt also der Zielsetzung entgegen. Es ist klar, dass diese Interessen konträr zur Umweltpolitik sind.
- Kritiker von umweltpolitischen Maßnahmen wenden ein, dass Unternehmen einfach woanders produzieren. Dort, wo es weniger Regelungen und Belastungen gibt. Dann kämen die CO2-Emissionen genauso in die Atmosphäre, aber das Land verlöre Arbeitsplätze und Einnahmen.
- Um die Richtigkeit der These zu beurteilen, kann man heute schon auf die Resultate der CO2-Steuern in anderen Staaten blicken: Es ist nicht geschehen. Außerdem hat es ein Staat selbst in der Hand, wie viele klimaschädliche Importe er zurück ins Land lässt. Immerhin gibt es sogar Klauseln in den EU-Verträgen, die bei besonderen Problemen nationale Lösungen erlauben, auch wenn sie nicht vollständig europarechtskonform sind.