Sicherheit der Stromversorgung kostet so viel wie nie

Kritik an Bundesnetzagentur

Windgeneratoren und Strommasten bei Pfalzfeld, Hunsrück – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Weil Leitungen für die Energiewende fehlen, steuern die Kosten für die Aufrechterhaltung einer sicheren Stromversorgung in diesem Jahr auf Rekordwerte zu. Schon von Januar bis März ist für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen ein Aufwand von knapp einer halben Milliarde Euro entstanden, der über die Strompreise auf die Verbraucher umgelegt wird. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr waren es 1,1 Milliarden Euro. Das Ergebnis der Recherche der beiden Wirtschaftskorrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Helmut Bünder und Andreas Mihm war am 09.08.2019 in der FAZ zu lesen.

Wie aus den jüngsten Zahlen der Bundesnetzagentur hervorgeht, erklärt sich die Kostensteigerung durch die drastisch erhöhten Entschädigungszahlungen für Windkraftwerke, die ihren Strom wegen einer drohenden Netzüberlastung nicht einspeisen konnten. In solchen Fällen können die Netzbetreiber die Abregelung der Windräder anordnen, müssen die Betreiber aber für die „Ausfallarbeit“ entschädigen. Allein dafür wurden Kosten von 364 Millionen Euro fällig,so die FAZ-Autoren.

Die Zahlen hätten für Kritik an der Netzagentur dafür gesorgt, dass sie weniger Windstromausbau im Norden zulassen wolle und beim Leitungsbau zuweilen auf die Bremse trete. Anfang der Woche war bekannt geworden, dass die Netzagentur den ohnehin schleppenden Ausbau der Windkraft in den norddeutschen Küstenländern wegen der Engpässe im Stromnetz begrenzen will (siehe: solarify.eu/bee-deutschen-energie-und-klimaplan-nachbessern).

Aus dem „Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen Erstes Quartal 2019″ der Bundesnetzagentur : „Die von den Netzbetreibern geschätzten Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber für Einspeisemanagement-Maßnahmen lagen mit 364 Mio. Euro auf dem bislang höchsten Quartalsniveau. Diese Entschädigungsansprüche werden über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern getragen, allerdings wird ein Teil dieser Kosten durch die Reduktion der ebenfalls von den Letztverbrauchern zu tragenden EEG-Umlage kompensiert, da abgeregelte Anlagen keine Vergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten.“

->Quelle, kompletter FAZ-Artikel und mehr: