450 MHz als Chance für Energiewende

BMWi mit Gutachten zur Telekommunikations-Infrastruktur für Digitalisierung der Energiewende

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 20.08.2019 ein Gutachten veröffentlicht, welches die Vor- und Nachteile verschiedener Telekommunikations-Technologien für die Digitalisierung der Energiewende untersucht. In einer BMWi-Medienmitteilung heißt es: „Eine ausreichende und flächendeckend verfügbare Telekommunikations-Infrastruktur ist für eine verlässliche Energieversorgung und eine digitale Energiewende entscheidend.“ Schwankende Stromerzeugung und Nachfrage aus Elektromobilen müssen intelligent in die Stromnetze integriert werden können.

Dazu bedürfe es effizienter und verlässlicher Kommunikationsinfrastruktur, so das BMWi. Die Experten des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) untersuchten konkret die Anforderungen der Energieversorgung an Telekommunikations-Infrastrukturen und an die Regulierung. Sie prüften, wie die bestehenden Infrastrukturen diese Anforderungen erfüllen können. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass ein eigenes Mobilfunknetz für kritische Infrastrukturen im Frequenzbereich 450 MHz die besonderen Anforderungen umfassend und mit den niedrigsten Kosten erfüllen könnte. Nach Auffassung der Gutachter bietet die anstehende Neuvergabe für die Nutzungsrechte an 450 MHz-Funkfrequenzen damit eine große Chance für die Energiewende.

Aus dem Vorwort

Das Gutachten zeigt im ersten Teil auf, welche Kommunikationstechnologien und -netze heute und künftig aus technischer und operativer Sicht in der Lage sind, die spezifischen Anforderungen einer digitalisierten Energiewirtschaft zu erfüllen. In der Studie werden Anwendungsfälle („Use-Cases“) aus den Bereichen der Sektorkopplung und des Steuerns und Schaltens von Netzelementen genauso wie weitere Anwendungen in den Verteilernetzen oder im Messwesen aufgegriffen. Diese Use-Cases stellen besondere Anforderungen an die örtliche und systemische Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und –diensten. Ziel des ersten Teils des Gutachtens ist es, zu prüfen, ob das aktuelle und absehbare Angebot an Telekommunikationsdiensten aus technischer und räumlicher Sicht geeignet ist, den Aufbau und Betrieb intelligenter Energienetze zu ermöglichen. Darüber hinaus wird eine Bewertung und Abschätzung von Kapazitätsengpässen in funkbasierten Telekommunikationsnetzen vorgenommen.
Im zweiten Teil des Gutachtens wird der Frage nachgegangen, inwieweit die sektorspezifische Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Aufbau und Betrieb von intelligenten Energienetzen unterstützen kann. Insbesondere wird die Bedeutung der Frequenzregulierung und der Netzneutralität betrachtet. Um die deutschen Entwicklungen besser einordnen zu können, werden im Übrigen noch internationale Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von TK-Diensten in der Energiewirtschaft für einige Anwendungen exemplarisch betrachtet.

Das vorgelegte Gutachten war ein Vorhaben des Projektes „Digitalisierung der Energiewende, Barometer und Topthemen“, welches die Unternehmen Ernst & Young GmbH, BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH und WIK-Consult GmbH im Auftrag des BMWi durchführten.

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