DUH: Auch kleine Maßnahmen im Gebäudebestand haben große Wirkung für Klimaschutz
Eigentümer können bereits mit kleinen Sanierungsmaßnahmen wichtige Beiträge für Klimaschutz und Wohnqualität leisten. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind nämlich höhere Sanierungsraten im Bestand nötig. Daher fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verpflichtende Sanierungsfahrpläne bei Neukauf und Vermietung von Bestandsgebäuden; dazu seien steuerliche Förderungen von energetischen Sanierungsmaßnahmen überfällig. Die Bundesregierung muss auch finanzielle Anreize bei Einzelmaßnahmen setzen.
Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, müssen Sanierungen in den Bestandsgebäuden steigen und qualitativ hochwertig sein. Dabei muss nicht immer gleich das ganze Gebäude saniert werden. Auch niedriginvestive Maßnahmen wie die Dämmung der Geschossdecke oder Heizungsoptimierungen leisten einen wichtigen Beitrag. Um die Sanierungsraten im Bestand zu erhöhen, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen bei Verkauf oder Neuvermietung von Bestandsgebäuden verpflichtend wird. Ein individueller Sanierungsfahrplan für das entsprechende Gebäude integriert aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen in ein langfristiges ganzheitliches Gesamtkonzept und erlaubt so die schrittweise und zielgerichtete Modernisierung des Gebäudes. Bei den Investitionskosten werden auch die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten und Lebenssituationen der Gebäudeeigentümer berücksichtigt.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Klimaschutz im Gebäudebereich fristet ein stiefmütterliches Dasein. Die Sanierungsraten im Bestand sind weit von dem entfernt, was wir brauchen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Individuelle Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiges Instrument, um die Eigentümer bei ihren Investitionen an die Hand zu nehmen und das Projekt ganzheitlich, langfristig und qualitativ hochwertig anzugehen. Sie sind allerdings zu wenig bekannt und die staatliche Förderung ist zu gering. Auch müssen sie verpflichtend bei Verkauf oder Neuvermietung werden, damit sie in der Breite Wirkung entfalten“.
Metz weiter: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie beim Klimakabinett im September entscheidende ordnungsrechtliche Vorgaben einleitet, um die Sanierung im Gebäudebereich voranzutreiben. Die Bundesregierung muss zeigen, dass sie nicht nur warme Worte anzubieten hat, sondern es ernst meint mit dem Klimaschutz im Gebäudebereich. Verpflichtende individuelle Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiger Baustein, den es zu beschließen gilt“.
Die DUH fordert, dass individuelle Sanierungsfahrpläne noch stärker mit staatlicher Förderung bezuschusst werden, auch sollten die im Rahmen eines Fahrplans vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen steuerlich gefördert werden. Nur wenn Sanierungsfahrpläne in die Breite gebracht werden, können sie den wichtigen Beitrag sowohl zur Erhöhung der energetischen Sanierungsquote als auch deren Qualität leisten. Grundsätzlich ist die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung seit über einem Jahrzehnt überfällig. Denkbare niedriginvestive Maßnahmen sind Heizungsoptimierungen wie ein hydraulischer Abgleich oder ein Pumpentausch sowie Geschossdecken- und Einblasdämmungen, die die Heizkosten reduzieren. „Mit relativ geringem zeitlichen Aufwand und überschaubaren Kosten, die sich meist nach wenigen Jahren schon bezahlt machen, kann so ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz aber auch die Wohnqualität geleistet werden“, sagt Metz.
Architekt und Sanierungsexperte Burkhard Schulze Darup weiß aus der langjährigen Praxiserfahrung: „Die energetische Sanierung im Gebäudebestand ist auf einem dramatischen Tiefstand. Derzeit sind wir dabei, die Klimaziele im Gebäudebestand krachend zu verfehlen. Die Bundesregierung hat es in den letzten Jahren versäumt, wirkungsvolle und vorausschauende Maßnahmen und Instrumente auf den Weg zu bringen.“
Damit individuelle Sanierungsfahrpläne ihre volle Wirkung für die energetische Gebäudesanierung und den Klimaschutz entfalten, bedürfe es weiterer flankierender Maßnahmen seitens der Bundesregierung: Aufgrund der langen Investitionszyklen müsse bei allen Maßnahmen im Gebäudesektor stets vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 gedacht und geplant werden. Neubauten müssen bereits heute klimaneutral errichtet und bei schrittweiser Sanierung eines Bestandsgebäudes mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans muss mindestens der Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55 festgelegt werden.
Durch die Erstellung von gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen könne zudem die Datenlage beim Stand der Gebäudesanierung verbessert werden. Der Bundesregierung würde so die Basis für eine bundesweite Sanierungsstrategie mit konkreten Handlungsschritten und Prioritäten für die kommenden Jahrzehnte geliefert.
->Quelle: duh.de/auch-kleine-massnahmen-im-gebaeudebestand-haben-grosse-wirkung-fuer-den-klimaschutz