Eine sächsische Zeitung warnte (vor der Landtagswahl): „CO2-Steuer auf Sprit: So teuer würde es für Sachsens Pendler.“ Die Kohlendioxid-Abgabe würde viele Berufspendler in Sachsen und Thüringen besonders hart treffen, barmte das bürgerliche Blatt: „Experten rechnen mit Mehrbelastungen von einigen hundert Euro pro Jahr.“ Entsprechend entschlossen rannte Sachsens Ministerpräsident dagegen an: Die Wähler sollten ihr Kreuz schließlich hinter der CDU machen, und nicht bei irgendwelchen Rechtspopulisten. Doch gegenwärtig tun praktisch alle Steuer-Gegner (wider besseres Wissen?) so, als hätten sie das Wort „sozialverträglich“ noch nie gehört, als hätten sie ebenso wenig Kenntnis von der Existenz einer im Süden an unser Land angrenzenden Eidgenossenschaft und ihrem CO2-Bepreisungssystem genommen – oder gar von den 46 Ländern weltweit, die schon eine CO2-Abgabe haben (wenn auch einige nur auf dem Papier). Die scheinheilige Verlogenheit der öffentlichen Debatte macht alle Streitgespräche darüber zurzeit schwer erträglich – eine Debatte, die fest die Augen vor der Tatsache schließt, dass, wenn wir so weitermachen, unsere gesamte Existenz als Menschheit bald weder sozial- noch sonst wie verträglich sein wird. Die fünf „Wirtschaftsweisen“ empfahlen, den CO2-Ausstoß von Heizungen und Verkehr zu verteuern. Sie halten eine CO2-Steuer auf Sprit oder Heizöl zwar für eine Zwischenlösung, aber doch für einen schnellen Weg zu den Klimazielen 2030. Die Abgabe müsse aber regelmäßig angepasst und die Einnahmen auf keinen Fall für andere Zwecke als den Klimaschutz verwendet werden, darüber hinaus solle der Staat das an die Bürger zurückgeben, was er über die CO2-Steuer einnehme, entweder pauschal oder durch eine Senkung der Stromsteuer, empfiehlt das Gremium. Auch etliche Wirtschaftsvertreter heben den Daumen zum Thema – doch die CDU verweist auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die Verfassungskonformität verneint, denn die CO2-Steuer sei keine Verbrauchssteuer: „Die CO2-Steuer ist in der Variante der direkten Besteuerung von Kohlendioxid-Ausstoß nicht als Verbrauchsteuer realisierbar, da CO2 kein verbrauchsfähiges Gut ist.“ So was. Zudem habe der Staat kein „Steuererfindungsrecht“. Dabei muss der kleinkarierte Streit schleunigst überwunden werden: Drei Berliner, die sich mit der Materie beschäftigen, haben jüngst einen Vorschlag ins Netz gestellt, der zunächst übertrieben wirkt – zunächst: Sie gehen von einem Budgetansatz aus und schlagen vor, für jede Tonne emittiertes CO2 eine Abgabe von 2.000 Euro zu erheben; die wiederum soll von Beginn an als Bürgergeld (bedingungsloses Grundeinkommen) an alle Bürger verteilt werden (750 Euro). Jedes Jahr soll das Kohlenstoff-Budget überprüft und die Abgabe angepasst werden. Nach zehn Jahren (10!) sollte die Wirtschaft relativ defossilisiert sein. Zumindest eine Diskussion sollte die Idee wert sein. -Gerhard Hofmann-