EUROSOLAR warnt vor einer Vermengung des EEG mit dem Bundeshaushalt
EUROSOLAR empfiehlt dem sogenannten Klimakabinett, die Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern (Bundesrats-Drucksache 432/19) mit Ergänzungen in das Klimapaket zu übernehmen. Dies erklärte der Vizepräsident der gemeinnützigen „Vereinigung für Erneuerbare Energien – EUROSOLAR e.V.“, Stephan Grüger.
„Die Ausbremsung der Erneuerbaren Energien, die in den vergangenen Jahren stattgefunden hat – auch von der bayrischen Landesregierung und mit deren Unterstützung – muss sofort beendet werden, wenn Deutschland es mit seinen Klimazielen ernst meint“, so Grüger.
Die Bundesratsinitiative des Freistaats enthalte viele der Punkte, die EUROSOLAR immer wieder angemahnt habe, (so zuletzt in einer Erklärung des Vorstandes der deutschen Sektion am 11.09.2019, siehe Anlage), wie zum Beispiel die Entfernung des sogenannten „Solardeckels“ aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die Rücknahme der von der EU-Kommission unter Verweis auf das Beihilferecht erzwungenen Änderungen des EEG. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte am 28.03.2019 entschieden, dass das EEG – anders als von der EU-Kommission behauptet – keine Beihilfe im Sinne des Unionsrecht ist.
„Leider fehlt in der Bundesratsinitiative die Forderung der Entfesselung von sozial-solaren Mieterstrom und die Forderung nach einer angemessenen Ausnahmeregelung für Windkraft, für den Fall, dass das bürokratische Zuteilungsregime, das beschönigend ‚Ausschreibungen‘ genannt wird, nicht abgeschafft wird“, moniert der EUROSOLAR-Vizepräsident.
Kleine Windparks mit max. sechs Anlagen zu jeweils maximal sechs MW installierter Leistung sollten dem Zuteilungsregime zukünftig nicht mehr unterworfen werden. „Auch dies muss in das Klimapaket aufgenommen werden, wenn die Bundesregierung tatsächlich Ernst machen will mit der Erreichung der Klimaziele, auf die sie sich völkerrechtlich bindend selbst verpflichtet hat“, fordert Grüger. Noch besser sei allerdings die Abschaffung des bürokratischen Zuteilungsregimes.
Besonders unterstreicht der deutsche Vizepräsident von EUROSOLAR den Satz „Gleichzeitig eröffnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.03.2019 zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 dem deutschen Gesetzgeber neue Handlungsspielräume.“ Es sei richtig, auf das EUGH-Urteil hinzuweisen, wie auch auf die ständigen Anmaßungen der EU-Kommission, in den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und insbesondere in das EEG hineinregieren zu wollen. Dies sei immer zulasten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien geschehen, so Grüger. „Diese Beihilfefreiheit des EEG muss daher unbedingt erhalten bleiben. EUROSOLAR warnt daher eindringlich vor einer Vermengung des EEG, insbesondere der EEG-Umlage mit dem Bundeshaushalt, damit die Handlungsspielräume auch genutzt werden können“, macht Grüger mit Verweis auf die entsprechende Warnung in der Erklärung des Vorstands der deutschen Sektion von EUROSOLAR vom 11.09.2019 klar.
„Daher sollte die Bundesregierung und das sogenannte Klimakabinett, wenn sie sich schon nicht dazu durchringen können, die vorliegenden konkreten Vorschläge von EUROSOLAR zur Reparatur des EEG und zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien umzusetzen, den Inhalt der bayrischen Bundesratsinitiative mit den hier genannten Ergänzungen in das Klimapaket übernehmen“, fordert Grüger.
„Bei allem Lob für diese Bundesratsinitiative muss jedoch klargestellt werden, dass die Bayrische Landesregierung mit der sogenannten ‚10H-Regel‘ massive Verhinderungsplanung gegen den Ausbau Erneuerbarer Energien betreibt. Wer gute Bundesratsinitiativen schreibt, der sollte auch vor der eigenen Haustür kehren: Die 10H-Regel muss weg“, so Grüger abschließend.
->Quelle und weitere Informationen: