Sieben-Punkte-Plan für besseres Mieterstromgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die mangelhafte Umsetzung der Bundesregierung von Projekten zur Erzeugung von klimafreundlichem Solarstrom auf Wohngebäuden. Gemeinsam mit elf weiteren Verbänden legt die DUH einen Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung des sogenannten Mieterstroms vor. Im Mieterstrombericht, der am 18.09.2019 veröffentlicht wurde, stellt die Bundesregierung selbst fest, dass nur gut ein Prozent der gesetzlich möglichen Mieterstrommenge ausgenutzt wurden. Dabei sei gerade Mieterstrom ist eine zentrale Maßnahme, um erneuerbare Energien in die Städte zu holen, hält die DUH dagegen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der jüngst vorgelegte Bericht offenbart, dass die 2017 eingeführte Förderung von Mieterstrom über Photovoltaikanlagen auf dem Dach überhaupt nicht funktioniert. Obwohl der schleppende Ausbau schon länger bekannt ist, enthält das Klimapaket der Großen Koalition keinerlei konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterstromgesetzes. Sie erwähnt das Thema lediglich als möglichen Prüfauftrag. Das ist ein weiterer Punkt, weshalb die Bundesregierung dieses desaströse Klimapaket zurücknehmen muss.“
Für eine Verbesserung des Mieterstromgesetzes schlägt das Verbändebündnis sieben Maßnahmen vor. Dazu gehören die finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichzustellen, bürokratische Hürden für Mieterstrom in kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohnungen abzubauen und den engen räumlichen Zusammenhang zu erweitern. Für Vermieter müssen steuerliche Hemmnisse abgebaut und Genehmigungsfristen verkürzt werden. Von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Mietstroms ist es schließlich, dass ein großer Anteil der Mieterstromvergütung auch bei den Haushalten ankommt.
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