52-Gigawatt-Deckel soll ersatzlos gestrichen werden
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, vor allem kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern. Der so genannte 52-Gigawatt-Deckel, der nach geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies sieht ein vom Bundesrat in seiner 981. Sitzung am 11.10.2019 beschlossener Gesetzentwurf vor, der nun an den Bundestag geht.
Hintergrund für die Initiative ist die Befürchtung, dass ab dem nächsten Jahr insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr gefördert werden können: Sobald bundesweit ein Ausbaustand von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak.
Markteinbruch befürchtet
Nach Einschätzung des Bundesrates wird der Förderdeckel 2020 erreicht – der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen würde einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit verbundenen Arbeitsplätze. Da die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind, ist das ursprüngliche Ziel des Förderdeckels erreicht. Er kann daher aus Sicht des Bundesrates ersatzlos wegfallen.
Im Klimaschutzplan 2030 vorgesehen
Auch die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt. Der Bundesrat legt nun einen konkret ausformulierten Gesetzentwurf dazu vor. Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf verabschiedet.
->Quelle: bundesrat.de/bundesrat-kompakt/19/981/981-pk.html#top-13