Endlich: Kabinett beschließt steuerliche Förderung der Gebäudesanierung

Altmaier: „Gut für Klimaschutz wie auch Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort“

Das Kabinett hat am 16.10.2019 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Die Bundesregierung macht damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen. Für die Einführung dieser zweiten Säule der Gebäudeförderung hat sich das BMWi nach eigenen Angaben seit Jahren eingesetzt.

Sanierungsmaßnahme in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Ich habe mich seit langem für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung stark gemacht und freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit Erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Sanierungswillige haben zukünftig die Wahl: entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.

Zu den heutigen Kabinettsbeschlüssen VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt schnell in die Umsetzung ihres Klimaschutzprogramms geht. Gerade die beschlossene steuerliche Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen sowie diejenige von Erneuerungen bzw. Modernisierungen von Heizungsanlagen sind wichtig für das Erreichen der Klimaziele im Wärmebereich. Das ist aber nur die halbe Miete. Mindestens genauso wichtig ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nah- und Fernwärmenetze. Diese sind gerade in urbanen Räumen ein effizientes Mittel zur Integration der erneuerbaren Energien und zur Dekarbonisierung des Wärmesektors.  Fernwärme sollte daher in den klimapolitischen Erwägungen der Bundesregierung eine größere Rolle spielen.“

Auch dass die Bundesregierung heute weitere Eckpunkte zur CO2-Bepreisung beschlossen habe, sei ein gutes Signal. Es komme jedoch auf eine Ausgestaltung der Bepreisung an, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte. Aus Sicht des VKU wäre es ratsamer gewesen, eine verursachungsgerechte CO2-Bepreisung zu implementieren. Nach wie vor fehle der Bundesregierung allerdings der Mut, eine umfassende Reform des Systems der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiebereich auf den Weg zu bringen.

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