OSPAR-Vertragsstaaten bekräftigen umweltverträglichen Rückbau ausgedienter Ölplattformen

Internationaler Meeresschutz: Großbritannien wird Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen vertagen

Über das möglichen Verbleiben von vier Öl-Plattformen der Firma Shell im sogenannten Brent-Ölfeld in der nördlichen Nordsee wird weiter beraten. Die OSPAR-Vertragsparteien haben sich im Rahmen einer Sondersitzung der OSPAR-Kommission am 18.10.2019 in London eingehend mit den Plänen des niederländischen Unternehmens befasst – Shell will die Inhalte und Tragekonstruktionen dieser ausgedienten Plattformen im Meer belassen. Neben Deutschland sprachen sich inzwischen zahlreiche weitere Staaten sowie die EU-Kommission dafür aus, ausgediente Ölplattformen grundsätzlich so weit wie technisch möglich zurückzubauen und sämtliche darin enthaltene Rohölmengen vollständig zu entfernen. Dies soll auch für Plattformen gelten, bei denen ein Rückbau, bedingt durch ihre Konstruktion, derzeit technisch besonders schwierig erscheint.

Nach 1998 errichtete Ölplattformen müssen ohnehin vollständig zurückgebaut werden. So sehen es die OSPAR-Regularien vor. Bei den Beratungen wurde zudem klar, dass die bisherigen Untersuchungen zu den Ölmengen und weiteren Schadstoffen, die in den betroffenen Plattformen verbleiben sollen, nicht ausreichen. Großbritannien kündigte an, zunächst nicht über den Antrag Shells zum Verbleib der Plattformen im Brent-Ölfeld zu entscheiden und den Austausch mit den OSPAR-Vertragsstaaten fortzusetzen.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Der umfassende Schutz unserer Meere lässt sich nur mit einer umfassenden Zusammenarbeit aller Meeresanrainer garantieren. Die OSPAR-Kommission ist dafür genau der richtige Ort. Das hat das heutige Treffen eindrücklich bewiesen. Wir begrüßen die Bereitschaft Großbritanniens, derzeit keine Genehmigung zu erteilen und vor seiner Entscheidung weitere Konsultationen durchzuführen. Wir haben jetzt die Chance, für die Zukunft eine klare Verfahrensweise für die umweltverträgliche Entsorgung alter Ölplattformen festzulegen. Gerade in Zeiten, in denen wir Schritt für Schritt den Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle vornehmen, müssen wir uns einen sicheren und umwelt- wie klimaverträglichen Umgang mit den Hinterlassenschaften dieser Energieträger aneignen. Dafür bietet die enge Zusammenarbeit der OSPAR-Vertragsstaaten eine gute Grundlage.“

Großbritannien erklärt sich bereit, nicht wie ursprünglich vorgesehen, jetzt eine Genehmigung zu erteilen, sondern vor seiner Entscheidung über den Antrag von Shell weitere Gespräche mit den OSPAR-Vertragsstaaten und damit den Anrainern des Nordostatlantiks zu führen und die Entscheidung über den Rückbau oder Verbleib der Ölplattformen zu überdenken. Die Teilnehmer waren sich einig, dass auf diesem Weg ein Präzedenzfall geschaffen wird, der für Ölplattformen, die im OSPAR-Gebiet zukünftig außer Betrieb genommen werden, entscheidend sein wird. Nach den Plänen von Shell sollen die Tragekonstruktionen der Schwerkraftfundament-Plattformen Brent Bravo, Charlie und Delta und die Sockel der Stahlgerüst-Plattform Brent Alpha in der Nordsee zurückgelassen werden. Dies soll 62 großvolumige Betonbehälter mit zirka 640.000 m3 ölhaltigem Wasser und zirka 41.000 m3 Öl-Sandgemische einschließen. Laut Shells Schätzungen entspricht dies einer Gesamtmenge von zirka 11.000 Tonnen Rohöl.

Die Bundesregierung hatte die Sondersitzung der OSPAR-Vertragsstaaten beantragt – mit Unterstützung von Belgien, den Niederlanden, der EU, Schweden und Luxemburg –, nachdem Großbritannien angekündigt hatte, Shell eine Ausnahmegenehmigung vom grundsätzlichen Gebot des vollständigen Rückbaus solcher ausgedienter Förderplattformen zu erteilen. Dem hat Deutschland im April 2019 im Rahmen des formalen OSPAR-Konsultationsverfahrens widersprochen. Deutschland unterstrich, dass auch der saubere Rückbau älterer Ölplattformen grundsätzlich technisch möglich sei. Deutschland und die Niederlande legten dazu jeweils eigene unabhängige Gutachten vor, die den Rückbau der Ölplattformen vollumfänglich empfehlen. Die Sonderkonsultativsitzung am 18.10.2019 war die erste dieser Art. Sie fand im Kreise der Vertragsstaaten sowie Beobachter-Organisationen (Industrie- und Umweltverbände) unter Leitung des OSPAR-Vorsitzlandes Irland in London am Sitz der OSPAR-Kommission statt.

Weitere Informationen

Die einschlägige Vorgabe zum grundsätzlichen Rückbau von Ölplattformen ergibt sich aus einem Beschluss der OSPAR-Kommission von 1998. Neben Deutschland und Großbritannien sind alle europäischen Nordostatlantik- und Nordseeanrainerstaaten sowie die EU Vertragsparteien des zugrundeliegenden rechtlich verbindlichen Übereinkommens zum Schutz des Nordostantlantiks.

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