Klimaschutz- und Luftverkehrsteuergesetz

Jährliche Emissionsbudgets für Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14337) vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Freitagmorgen das erste Mal auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Mit dem Entwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden. Das Gesetz verpflichte die öffentliche Hand, entfalte aber keine Rechtswirkung für Private, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.

Vor dem Abflug – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Im Gesetzentwurf heißt es weiter, dass die Einhaltung der Jahresemissionsmengen Aufgabe des jeweiligen Bundesministeriums sei. Das Umweltbundesamt soll zu den Emissionsdaten im März eines jeden Jahres einen Bericht vorlegen. Überschreitet ein Sektor eine Jahresemissionsmenge, bestehe eine Initiativpflicht der Bundesregierung für ein Sofortprogramm zur Gegensteuerung bei Zielverfehlungen mittels zusätzlicher Maßnahmen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Wenn Sektoren teilweise dem Europäischen Emissionshandel unterlägen, könnten Emissionsminderungen grundsätzlich auch im Ausland erbracht werden, schreibt die Regierung.

Das Gesetz sehe weiter vor, dass ein unabhängiger, interdisziplinär arbeitender „Expertenrat für Klimafragen“ eingerichtet werde. Dieser soll sich am Vorbild des „Committee on Climate Change“ im Vereinigten Königreich orientieren. Für den Expertenrat benenne die Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren Experten. Jeweils ein Mitglied müsse aus den Disziplinen Klimawissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften und soziale Fragen stamme, schreibt die Bundesregierung. Der Rat bestätige dem Bundestag und der Bundesregierung die jährlichen Emissionsdaten und lege eine Bewertung vor. Darüber hinaus erstelle er wissenschaftliche Abschätzungen der Fortschritte und Maßnahmen, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Des weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf. Der Bund setze sich mit dem Klimaschutzgesetz zudem das Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

Luftverkehrssteuer wird angehoben

Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 01.04.2020 erhöht werden, schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339). Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.

Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer werde auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben, wird erläutert.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und in europäische Länder von derzeit 7,50 Euro auf 10,03 Euro erhöht wird. Für Flüge nach Afrika, in den Nahen und Mittleren Osten soll sie von 23,43 Euro auf 33,01 Euro steigen. Für noch weiter entfernt liegende Ziele wird die Steuer von 42,18 EUR auf 59,43 Euro erhöht. (hib/LBR – hib/HLE)

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