Umwelt-Etat 2020 mit Morsleben-Fonds
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Umweltministerin Svenja Schulze (beide SPD) haben am 23.10.2019 im Haushaltsausschuss die Klimapolitik der Bundesregierung und ihre Umsetzung im Etat 2020 gegen Kritik der Opposition verteidigt. Das Vorhaben sei – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – „sehr ehrgeizig“, habe Scholz gesagt. Der Finanzminister habe im Ausschuss die von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzung des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) erläutert. Mit der Ergänzung habe die Bundesregierung die Beschlüsse der Koalition zum Klimapaket in der Haushalts- und Finanzplanung umgesetzt.
Bundesumweltministerin Schulze verwies während der Aussprache zum Etatansatz ihres Hauses (Einzelplan 16) darauf, dass die Minderungsziele für die Sektoren im von der Bundesregierung eingebrachten Klimaschutz-Gesetz aufgeführt seien. Die Maßnahmen des Klimapakets würden aktuell auch hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium evaluiert, berichtete die Ministerin.
Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Regierungsentwurf für das Ressort nahm der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an. Der beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion sieht vor, einen Morsleben-Fonds einzurichten und in den kommenden Jahren mit jeweils 400.000 Euro auszustatten. Analog zu den Salzgitter- und Assefonds sollen die Mittel laut Begründung dazu dienen, „die strukturellen Nachteile des Standortes durch die Lagerung radioaktiver Abfälle abzufedern“. Die Gegenfinanzierung ist laut Antrag im Titel „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ vorgesehen. Keiner der Änderungsanträge der Opposition fand eine Mehrheit.
Die Koalition will einen Entschädigungsfonds für das Endlager in Morsleben (Sachsen-Anhalt) einrichten. Damit sollen die „strukturellen Nachteile des Standorts durch die Lagerung radioaktiver Abfälle“ abgefedert werden, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Union und SPD. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat den Vorschlag bereits abgesegnet. Der Fonds soll laut dem Bericht bis 2023 mit jährlich bis zu 400.000 Euro aus Bundesmitteln auf 1,6 Millionen Euro aufgestockt werden. Ähnliche Fonds gebe es bereits für andere Endlager, etwa Konrad oder Asse, beide in Niedersachsen. In das ehemalige DDR-Endlager Morsleben wurde nach der Wende noch bis 1998 strahlender Abfall auch aus westdeutschen Kernkraftwerken eingelagert, nun soll das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk stillgelegt werden. Während westdeutsche Endlager auch wegen Bürgerprotesten mit staatlichem Geld versehen wurden, wurde die Region um Morsleben bislang nicht entschädigt (nach finanznachrichten.de/koalition-plant-entschaedigung-fuer-frueheres-ddr-endlage).
Zudem thematisierten die Fraktionsvertreter in der Einzelplanberatung mit der Ministerin einen Bericht des Bundesrechnungshofes zum „Projekt Asse II“. Einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen dazu nahm der Ausschuss mit Stimmen der Koalition und FDP bei Enthaltung der Grünen und Linken gegen die Stimmen der AfD an. Damit wird das BMU aufgefordert, unter anderem das Controlling der zuständigen Behörde im Sinne des Berichts zu verbessern.
Der zwischenzeitlich um die Ergebnisse des Klimapakets ergänzte Regierungsentwurf sieht für den Einzelplan im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro vor. Das entspricht einem Aufwuchs von 421,5 Millionen Euro beziehungsweise von 18 Prozent gegenüber dem Soll für 2019. Neben dem Kapitel Klimaschutz, das im kommenden Jahr laut ergänztem Entwurf gegenüber dem Soll für 2019 um 176,6 Millionen Euro auf 717,3 Millionen Euro steigen soll, sind erhebliche Steigerung im Kapitel Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (+ 153,4 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro) veranschlagt.
- Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf sieht der ergänzte Entwurf der Bundesregierung Mehrausgaben in den Kapiteln Umweltschutz in Höhe von 15 Millionen Euro sowie Klimaschutz in Höhe von 68,9 Millionen Euro vor.
- Im Bereich Umweltschutz sind die ergänzten Mittel für einen neuen Titel „Internationaler Klima- und Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ vorgesehen.
- Im Bereich Klimaschutz sind laut Ergänzung neben einer Verlagerung des bisher in diesem Einzelplan etatisierten Ansatzes der Nationalen Klimaschutzinitiative in den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) unter anderem eine Erhöhung um 100 Millionen Euro des Ansatzes für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ auf nun 566,8 Millionen Euro vorgesehen.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13.11.2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 1411. 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 2911.2019 terminiert. (hib/SCR)
->Quellen:
- bundestag.de/hib=mod454590
- dip21.bundestag.de/1911800
- finanznachrichten.de/koalition-plant-entschaedigung-fuer-frueheres-ddr-endlager