UBA-Studie betrachtet Umweltaspekte des Recyclings alter Windenergieanlagen
Mehr als 27.000 Onshore-Windenergieanlagen (WEA) stehen derzeit in Deutschland. Ende 2020 fallen erstmals Anlagen aus der 20-jährigen Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort können ältere Anlagen durch leistungsstärkere und effizientere Neuanlagen, die einen höheren Ertrag am Standort erlauben, ersetzt werden (sog. Repowering). Auch ein Weiterbetrieb von Anlagen kann in Frage kommen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich. Voraussichtlich ist ab 2021 mit einem verstärkten Rückbau zu rechnen. Hierfür gibt es bislang wenig Erfahrung. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb in einem umfangreichen Forschungsprojekt den Stand der Technik untersucht, Recyclingmengen berechnet und die Finanzierung betrachtet. Dabei zeigt sich: Es drohen Engpässe, bei den Recyclingkapazitäten für die faserverstärkten Kunststoffe der Rotorblätter und Risiken für Mensch und Umwelt beim unsachgemäßen Rückbau. Zudem könnten die Rückstellungen der Betreiber für den Rückbau nicht ausreichen.
Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Bund und Länder sollten zügig Leitlinien für den Rückbau von Windenergieanlagen erarbeiten. Wir brauchen klare Vorgaben für Rückbauumfang und Rückbaumethoden, um Mensch und Umwelt zu schützen und die Materialien wertvoll zu recyceln.“
Die Rückbauprognose hat die zu erwartenden Abfallmengen beim Rückbau ab 2021 berechnet. Dabei wurde von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Anlage von 20 Jahren ausgegangen – und die Möglichkeit des Weiterbetriebs nicht berücksichtigt. Bei dieser Annahme werden vor allem Beton (maximal 5,5 Millionen Tonnen pro Jahr) und Stahl (knapp eine Millionen Tonnen pro Jahr) beim Rückbau anfallen, aber auch Kupfer und Aluminium. Diese Mengen seien jedoch – laut UBA – durch die bestehende Recyclinginfrastruktur gut zu verarbeiten.
Ungewissheit gebe es beim zukünftigen Recycling der Rotorblätter. Hier fielen laut Prognose vor allem ab 2024 relevante Mengen an (maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr). Sie seien bislang jedoch schwer zu verwerten. In Deutschland bestehe bislang eine einzige Verwertungsanlage für GFK/CFK-Abfälle. Die Studie empfiehle daher unter anderem auch zu prüfen, ob die Einführung spezifischer Elemente einer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Rotorblätter zur Schaffung zusätzlicher Verwertungskapazitäten sinnvoll sein könnte, führt Krautzberger weiter aus.
Betreiber von WEA müssten für den Rückbau Rücklagen bilden. Die Studie habe auch die zu erwartenden Kosten für den Rückbau berechnet. Dabei zeige sich, dass vor allem ab Mitte der zwanziger Jahre erhebliche Finanzierungslücken bevorstünden: Für das Jahr 2038 werde eine Lücke von über 300 Millionen Euro prognostiziert. Die Studie empfehle daher, die Berechnungsgrundlage für die Rücklagen zu überprüfen und die Rücklagen regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob sie noch dem Stand der Technik und den zu erwartenden Kosten entsprechen.
Die Studie untersuche auch, welche Regelungen beim Rückbau von Windenergieanlagen gelten sollten. Während eines Rückbaus hätten Umwelt-, Arbeits- und Lärmschutz eine hohe Priorität. Bei der Außerbetriebnahme und der Entnahme von Betriebsflüssigkeiten und -gasen müsse entsprechende Sachkunde vorliegen. Der Rückbau solle grundsätzlich sequenziell erfolgen – Sprengungen oder Verfahren mittels Abrissbirne seien nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Fundamente, Kabeltrassen und Wege seien möglichst vollständig rückzubauen. Bei Sägearbeiten vor Ort solle die Staubelastung für Mensch und Umwelt durch Einhausungen sowie Auffangen von staubbelastetem Wasser minimiert werden.
Die Vielzahl der unterschiedlichen Anlagenmodelle und -standorte mache es unmöglich, ein einziges und einheitliches Konzept für den Rückbau von WEA zu erarbeiten. Die Studie empfehle daher Maßnahmen, die einerseits den hohen ökologischen Standard der Branche sichern und andererseits weitgehend technologieoffen Entwicklungsmöglichkeiten böten. Sie fasse somit Rahmenbedingungen zusammen und böte Orientierung für die mit dem Rückbau und Recycling betrauten Betreiber, Unternehmen sowie die überwachenden Behörden, interpretiert Krautzberger die Studie abschließend.
->Quelle: Umweltbundesamt.de/zu-geringe-recyclingkapazitaeten-fuer-rueckbau-von