Das am 15.11.2019 vom Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz enthält klare Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen.