BMWi: Umweltbonus wird erhöht und bis 2025 verlängert – mehr Ladestationen

Förderung für 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge

Am 18.11.2019 hat die Bundesregierung einer Medienmitteilung zufolge die bestehende Förderrichtlinie (Umweltbonus für Elektro-Autos) bis Ende 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. Zuvor hatte das Kabinett auf Schloss Meseberg den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Die Kaufprämie wird bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 Prozent und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 Euro Nettolistenpreis um 25 Prozent steigen. Damit wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen.

Der Umweltbonus ist eine Maßnahme zur Unterstützung der Verbreitung von  Elektrofahrzeuge im Markt. Der Wandel in Richtung einer nachhaltigen und klimaschonenden Mobilität soll zugleich bezahlbar sein und von den Nutzern akzeptiert werden. Dazu bedarf es flankierender wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen. Hierzu zählt vor allem die 2016 eingeführte und bislang bis Ende 2020 befristete Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus.

Altmaier: „Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die Kaufprämie wird bis Ende 2025 verlängert und deutlich erhöht. Die Kaufprämie wird dabei weiter je zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Bundesregierung wird für diese Maßnahme rund zwei Milliarden Euro bereitstellen.“

Die bestehende Förderung für Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen. Die geänderte Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische Kommission in Kraft treten.

Masterplan Ladeinfrastruktur – Grafik © bundesregierung.de

„Masterplan Ladeinfrastruktur“: Mehr Ladestationen für Elektroautos

Wer sein E-Auto nicht laden kann, wird sich keins kaufen. Deshalb sollen in Deutschland bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen. Um die Elektromobilität auf den Massenmarkt zu führen, hat das Bundeskabinett laut einer Medienmitteilung am 18.11.2018 nun einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ beschlossen. Er enthält Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030. Potenzielle Käufer müssen darauf vertrauen können, immer und überall die passende Ladesäule zu finden.

Status quo: Im August 2019 waren in Deutschland rund 220.000 E-Fahrzeuge zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 21.100 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Relation entsprach damit in etwa 0,1 öffentlichen Ladepunkten pro E-Fahrzeug – also auf zehn E-Autos eine Ladesäule.

Kernpunkte des Masterplans

Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie. Dazu enthält der Plan folgende Kernpunkte:

  •  Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem im Oktober beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030.
  • In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.
  • Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Um Elektromobilität attraktiver zu machen, werden verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.
  • Durch eine Versorgungsauflage soll zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte angeboten werden.
  • Für den koordinierten Aufbau wird noch 2019 eine „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ errichtet. Diese stellt sicher, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt.
  • Die Automobilindustrie strebt die Errichtung von 100.000 Ladepunkten auf ihren Betriebsgeländen und dem angeschlossenen Handel bis 2030 an.
  • Die Energiewirtschaft hat ebenfalls Anstrengungen angekündigt und wird noch 2019 mit den zuständigen Ministern zusammenkommen.

Das Bundesverkehrsministerium wird die Umsetzung des Masterplans koordinieren und begleiten. Damit Fehlentwicklungen vermieden und Hemmnisse frühzeitig identifiziert werden können, soll der Masterplan ab 2021 alle drei Jahre evaluiert werden. Das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 sieht unter anderem eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030 mit entsprechenden Förderprogrammen bis 2025 sowie die Förderung von gemeinsam genutzter privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur vor.

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