Klimaschutzgesetz, Brennstoffemissionshandelsgesetz und Luftverkehrsteuergesetz durch
30 Gesetze aus dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner Sitzung am 29.11.2019. Aufgehalten wurde allerdings der steuerrechtliche Teil des Klimapakets: Die Länder überwiesen ihn einstimmig zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Das Bundes-Klimaschutz-, das Brennstoff-Emissionshandels- und das Luftverkehrsteuergesetz passierten den Bundesrat dagegen ohne Beanstandungen.
Bundesrat billigt Bundes-Klimaschutzgesetz
Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt. Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Gesetz unter anderem, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden. Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.
Wenn Sparziel nicht erreicht: Sofortprogramm
Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen. Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist.
Nationaler Zertifikatehandel für CO2 kommt
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 das vom Bundestag beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie dann den CO2-Preis. Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben. Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind. Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Steuermaßnahmen des Klimapakets gehen in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten.
Es sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.
Solarify lernt: Die Verteilung der Finanzen (vulgo „Kohle“) ist allen Bundesländern, gleich welcher Couleur, wichtiger als der niedrigst-mögliche CO2-Preis – nach dem Motto: Klimaschutz, ja bitte, aber nur, wenn er nichts kostet!
->Quelle:
- Bundesrat.de/bundesrat-kompakt/top-21b
- bundesrat.de//bundesrat-kompakt/top-21c
- Beschlussdrucksache: Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Beschlussdrucksache: Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
- Beschlussdrucksache: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht