Erstmals CO2-Nachsteuerungsmechanismus
Das am 18.12.2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindliche Klimaziele für alle CO2-intensiven Bereiche vor und führt Nachsteuerungsmechanismus ein. Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben.
Das Gesetz schreibt zum ersten Mal jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis 2030 vor. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet die entsprechenden Ministerien bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir das erste Land weltweit, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat. Es ist auch eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit. Es nimmt diejenigen in die Pflicht, die für Energiewende, Verkehrswende, Wärmewende und Agrarwende verantwortlich sind. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien. Das Gesetz überwacht regelmäßig, ob sie ihre Hausaufgaben erfüllt haben oder immer noch zu viel CO2 ausstoßen und dann mit Sofortmaßnahmen nachsteuern müssen. Es bringt unser Land auf den Kurs eines treibhausgasneutralen Deutschlands bis 2050. Kurz gesagt: Klimaschutz wird jetzt Gesetz, wird verbindlich. Das ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, die zum Reißen des 2020-Ziels geführt hat.“
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden.
Entlastungen bei Stromkosten und Pendlerpauschale
Die Maßnahmen aus dem Klimapaket sollen Anfang 2020 anlaufen. Hierzu erklärt die Beauftragte für Klimaschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber: „Deutschland ist und bleibt in der Klimapolitik auf Kurs. Mit dem umfassenden Klimapaket nehmen wir das Heft des Handelns in die Hand. Damit setzen wir den Rahmen, um einer der größten Herausforderung für die Menschheit, dem Klimawandel, zu begegnen.
Wichtige Anreizinstrumente aus dem Klimaschutzpaket, wie die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, werden jetzt durch Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht.
Die Grünen fordern immer noch gerne das Verbot des Verbrennungsmotors und der Ölheizung. Dagegen setzen wir auf eine im Vergleich zu den Vorschlägen der Grünen und der Wissenschaft immer noch moderate CO2-Bepreisung. Und wir arbeiten mit Fördermaßnahmen und nicht mit Verboten. In Zukunft können die Bürger Geld sparen, wenn sie ihr Haus klimafreundlich sanieren. Dafür haben wir, die CDU/CSU-Bundestagfraktion, jahrelang gekämpft.
Wichtig war uns auch, dass die Bürger durch die Absenkung der EEG-Umlage und die Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet werden. Die Entlastungen beim Strompreis durch eine Senkung der EEG-Umlage und der Pendlerpauschale fallen jetzt höher aus als bislang geplant. Das haben wir als Union durchgesetzt. Die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wird noch deutlicher angehoben, statt 5 Cent beträgt die Erhöhung jetzt 8 Cent. Und zusätzlich sollen diejenigen, die keine Steuern bezahlen, eine Mobilitätsprämie zur Entlastung erhalten. Denn wir wissen, dass die Menschen, die auf dem Land leben, ganz anders als die Städter, noch viel stärker auf die individuelle Mobilität angewiesen sind. Wir sehen uns als Anwälte für die Menschen im ländlichen Raum und wollen mit der Erhöhung der Pendlerpauschale ein Zeichen setzen.
Deutschland wird mit diesem großen Klimapaket Vorreiter bei der Entwicklung von Umweltinnovationen und wird zeigen, dass man mit Technologie und Fortschritt Wirtschaftswachstum und CO2-Reduzierung entkoppeln kann. Ökonomie und Ökologie werden nicht gegeneinander ausgespielt.
Hintergrund
Das Klimapaket besteht aus drei Teilen: Das bereits beschlossene Klimaschutzgesetz beinhaltet einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus, durch den jedes Jahr überprüft wird, ob die Sektoren ihre Ziele erreichen. Mit dem nationalen Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr führen wir eine CO2-Bepreisung ein. Mit weit über 60 Maßnahmen bringen wir den Klimaschutz in allen Sektoren voran. Teil des Maßnahmenpakets ist zum Beispiel auch eine nationale Wasserstoffstrategie, die derzeit von der Bundesregierung erarbeitet wird, um den Umstieg in dieses neue Zeitalter aktiv zu gestalten.“
->Quellen:
- windkraft-journal.de/2019/12/18/co2-nachsteuerungsmechanismus-das-klimaschutzgesetz-tritt-heute-in-kraft/143149
- cducsu.cc/2sHsczJ
- Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz: bmu.de/GE838