Das am 18.12.2019 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindliche Klimaziele für alle CO2-intensiven Bereiche vor und führt Nachsteuerungsmechanismus ein. Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben.
CO2-Nachsteuerungsmechanismus
Das Gesetz schreibt zum ersten Mal jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis 2030 vor. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet die entsprechenden Ministerien bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.