Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ist die Umwandlung von Nutzwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung in Nutzkälte durch thermisch angetriebene Kältemaschinen. Nutzwärme ist die aus einem KWK-Prozess ausgekoppelte Wärme, die außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird.
In Abgrenzung zur Raumwärme, Warmwasserbereitung und Kälteerzeugung bezeichnet Prozesswärme bereitgestellte Wärme, die zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten verwendet oder zur Erbringung einer Dienstleistung mit Prozesswärmebedarf genutzt wird.
Innovative KWK-Systeme sind besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln. Innovative erneuerbare Wärme ist die erneuerbare Wärme aus Wärmetechniken, die jeweils eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,25 erreichen, deren Wärmeerzeugung außerhalb des innovativen KWK-Systems für Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung oder als Prozesswärme verwendet wird und die, soweit sie Gas einsetzen, ausschließlich gasförmige Biomasse einsetzen. Die Jahresarbeitszahl ist der Quotient aus der Summe der von den Komponenten zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme bereitgestellten Energiemenge und der Summe der dafür eingesetzten Energiemenge in Form von Brennstoffen oder Strom in einem Kalenderjahr.
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) fördert KWK-Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen (KWKK-Anlagen), die auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.