BPA: „Verbindliches Klimaschutzziel, EEG-Zulage steigt, Philippsburg vom Netz“
Im Januar 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft – darunter umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz, Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Smart Meter werden Pflicht. Die EEG-Umlage steigt leicht, ebenso der Mindestlohn und die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung. AKW Philippsburg geht vom Netz. Hier für Solarify relevante und interessante Ausschnitte aus einem Überblick des Bundespresseamtes.
Umwelt, Klima, Energie:
Klimaschutzgesetz: CO2-Ausstoß verbindlich senken
Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ihr nationales Klimaschutzziel erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den jeweiligen Sektoren zu sorgen und gegebenenfalls mit Sofortprogrammen nachzusteuern. Ein unabhängiger Expertenrat wird die Fortschritte begleiten.
- Weitere Informationen zum Klimaschutz: bundesregierung.de/kimaschutzgesetz.
Ökostrom-Umlage steigt leicht in 2020
Ab dem 01.01.2020 beträgt die Umlage für Ökostrom – die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Die EEG-Umlage wird über die Stromrechnung gezahlt.
- Weitere Informationen zur Energiewende: bundesregierung.de/fuer-eine-stabile-energiewende.
- Weitere Informationen zur EEG-Umlage: netztransparenz.de/EEG-Umlage-2020
„Smart Meter“ – Intelligente Stromzähler werden Pflicht
Ab Januar 2020 wird der Einbau intelligenter Strommesssysteme, sogenannte Smart Meter, für private Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ vor. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden, nicht ür Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh/a. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für alle Stromkunden Pflicht.
- Weitere Informationen zur Digitalisierung der Energiewende: digitalisierung-der-energiewende
- Weitere Informationen zu Smart Meter und digitale Stromzähler: smart-meter-und-digitale-stromzaehler
Kernkraftwerk geht vom Netz
Zum 31.12.2019 wird der zweite und letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg abgeschaltet. Block 1 ging bereits im März 2011 vom Netz. So sieht es das Atomgesetz vor. Damit erlischt der gesamte Leistungsbetrieb des Atomkraftwerks Philippsburg zum Jahresende 2019.
- Weitere Informationen zum AKW-Philippsburg: bundesregierung.de/fuer-eine-stabile-energiewende
Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Bahnfahren soll ab dem 01.01.2020 günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten.
- Weitere Informationen zum Klimaschutz: bundesregierung.de//klimaschutz-steuerrecht
Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 01.01.2020 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
- Weitere Informationen zur nachhaltigen Mobilität: bundesregierung.de/steuerliche-anreize-e-autos
Mehrwertsteuer auf E-Books jetzt sieben Prozent
Ab dem 01.01.2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.
- Weitere Informationen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen: bundesregierung.de/bundestag-beschliesst-ermaessigten-mehrwertsteuersatz-fuer-digitale-publikationen
Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung
Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden. Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“ überprüft werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30. September 2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen.
- Weitere Informationen zur Zertifizierung der elektronischen Kassensysteme: bundesregierung.de/kassen-kuenftig-mit-zertifizierter-sicherheitseinrichtung
- Weitere Informationen zum Kassengesetz: tradingtwins.com/de/kassensystem/kassensicherungsverordnung
Forschungszulagengesetz in Kraft: Auftragsforschung steuerlich absetzbar
Zum 01.01.2020 wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das Forschungszulagengesetz vor. Künftig werden bei der Auftragsforschung die Auftraggeber begünstigt. Sie können die Forschungskosten steuerlich geltend machen in Form einer Forschungszulage. Davon profitieren unter anderem der Mittelstand, aber auch Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und die auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig.
- Weitere Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung: bmwi.de/zitat-altmaier-zur-steuerlichen-forschungsfoerderung
Bildung und Forschung
Für alle Auszubildenden Mindestvergütung
Zum 01.01.2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden.
- Weitere Informationen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung: bundesregierung.de/duale-berufsausbildung-weiter-staerken
->Quellen: bundesregierung.de/neuregelungen-januar-2020-1707712