Batteriefabrik: Standort Münster weiter umstritten

Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen

Sogenannte Good Governance sei der Regierung auch bei Förderung von Wissenschaft und Forschung „ein wichtiger Auftrag“ – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag, schreibe sie in ihrer Antwort (19/16874) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16078). Die Fragesteller hatten allgemein gefragt, inwiefern „öffentliche Vergabeverfahren in der Wissenschaft transparent und nachvollziehbar vonstatten gehen und Willkür entgegengetreten wird, damit das Vertrauen in den Forschungsstandort Deutschland und in die Freiheit der Wissenschaft keinen Schaden nimmt“. Im Besonderen ging es den Grünen um „das Vergabeverfahren der Batteriezellenforschung“, das derzeit vom Bundesrechnungshof geprüft werde – dort habe Bundesforschungsministerin Karliczek entsprechende Bedenken „nicht ausräumen können“.

Ausschuss-Saal - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Ausschuss-Saal – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bei den Verfahren zur Förderung von FuE-Projekten, auf die sich Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Anfrage beziehen, werde die Projektförderung des Bundes strategisch in den Themenfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung und auf Grundlage von Programmen gelenkt – so die Bundesregierung. Die Mittelvergabe zeichne sich durch eine große Vielfalt an innovations- und forschungsfeldspezifischen Zielsetzungen, Themen und Akteuren aus. Die Verfahren enmtsprächen zugleich den vielfältigen inhaltlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der grundlegenden Verfahrensgrundsätze. 2017 sei in 93 Prozent der Fälle von veröffentlichen Förderbekanntmachungen eine Begutachtung durch zusätzliche externe wissenschaftliche Experten erfolgt, 2018 in 88 Prozent der Fälle.

Umstrittene Entscheidung zur Errichtung der Forschungsfertigung Batteriezelle

Die Einhaltung dieser Prinzipien betont die Bundesregierung auch gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung zur Errichtung der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) im Rahmen des Dachkonzeptes „Forschungsfabrik Batterie“. Dieses sei von Karliczek auf der Basis eines Konzeptes der Fraunhofer-Gesellschaft getroffen worden und umfasse insgesamt ein Finanzvolumen von rund 500 Millionen Euro. Karliczek war wegen des umstrittenen Vergabeverfahrens für das Zentrum für Batteriezellenforschung unter Druck geraten. Die Wahl war trotz anderer starker Bewerber auf den Standort Münster gefallen, den Nachbarwahlkreis von Karliczeks Wahlkreis Ibbenbühren.

Die Bundesministerin hatte vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung am 23.10.2019 einer Medienmitteilung zufolge erneut Rede und Antwort wegen der Standortentscheidung pro Münster für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) stehen müssen. Die Opposition, aber auch Bundestagsabgeordnete aus den eigenen Reihen, vermuteten Einflussnahme der Ministerin zugunsten des Standortes Münster und hatten wegen der Entscheidung den Rücktritt von Karliczek gefordert. Im November hatten Mitglieder des Haushaltsausschusses dann gefordert, das Geld erst einmal nicht freizugeben. Der Antrag scheiterte jedoch an der Mehrheit der Stimmen der großen Koalition.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort erneut darauf hin, dass Karliczek zeitgleich mit der Entscheidung in Sachen Batteriezellenforschung entschieden habe, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die Standortentscheidung basiere auf einem breiten Beteiligungsverfahren unter Mitwirkung der Mitglieder der Gründungskommission, der FhG und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Danach habe eine Vielzahl an Beurteilungen und Einschätzungen vorgelegen, die in dem Vermerk aufgelistet und berücksichtigt worden seien.

Die Bundesregierung räumt allerdings ein, dass es sich im Verlauf des Standortauswahlverfahrens gezeigt habe, dass die Bezeichnung „Gründungskommission“ zu Missverständnissen bezüglich der Aufgaben dieses Gremiums geführt habe. Das BMBF werde daher künftig in vergleichbaren Fällen klarere Bezeichnungen solcher Gremien wählen und deren Aufgaben im Außenraum entsprechend kommunizieren. Das BMBF beabsichtigt, sich auch weiterhin bei Auswahlprozessen durch den Rat externer Experten unterstützen zu lassen. (hib/ROL)

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