Übertragungsnetzbetreiber mit Entwurf für Szenariorahmen NEP 2035

Bundesnetzagentur lädt zu öffentlicher Diskussion ein

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17.01.2020 den von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vorgelegten Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) veröffentlicht und zur öffentlichen Diskussion darüber eingeladen – so eine Medienmitteilung von TenneT TSO. Die Übertragungsnetz­betreiber haben darin vier mögliche Szenarien  abgebildet. Dabei wird die Energie­wende mit unterschiedlich starken Ausprägungen der Sektorenkopplung und mit einer unterschiedlichen Netzorientierung von Erzeuger- und Verbraucherverhalten realisiert.

Thüringer Strombrücke mit Windgeneratoren – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Szenarien der wahrscheinlichen Entwicklung des Strom­sektors bis zu den Jahren 2035 und 2040orientieren sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehören die Ausbauziele für erneuerbare Energien des Bundes-Klimaschutz­gesetzes und die Kohlenstoffdioxid-Reduktionsziele des Klima­schutz­programms 2030.

Dazu erklären die ÜNB, der Szenariorahmen lege den Grundstein für die Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahrzehnte: „Mit dem vorliegenden Dokument liefern wir eine substanzielle Diskussionsgrundlage, wie die Stromerzeugungs- und -nachfragestruktur in 2035 und 2040 aussehen könnte. Unser aktueller Szenariorahmenentwurf zeigt auf, dass der Stromsektor eine zentrale Bedeutung zur Erreichung der Klimaschutzziele hat und dass dies mit einem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien einhergehen wird. Der vorliegende Szenariorahmenentwurf sieht in allen Szenarien einen im Vergleich zu heute steigenden Stromverbrauch vor. Dieser ergibt sich aus der zunehmenden Elektrifizierung im Wärme- und Verkehrssektor und aus dem zu erwartenden Einstieg in Power-to-X-Technologien. Auch Dekarbonisierungsmaßnahmen im Industriesektor und der durch die Digitalisierung bedingte Mehrbedarf an IT-Rechenleistungen tragen dazu bei.“

Annahmen zu Kraftwerkskapazitäten und Stromverbrauch

Im Vergleich zum vergangenen Szenariorahmen hat sich das Zieljahr um fünf Jahre in die Zukunft verschoben. Daher sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien merklich angestiegen. Für den konventionellen Kraft­werks­park wird der Kohleausstieg berücksichtigt.

Die Netzbetreiber haben die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem Szenariorahmen 2019-2030 weiterentwickelt. Sie ermöglichen nun eine ver­besserte Prognose des Aufkommens, der Verteilung und des Einsatzverhaltens neuer Stromanwendungen wie Elektro­fahrzeugen, Wärmepumpen und Power-to-Gas.

Angesichts zunehmender Sektorenkopplung gehen die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt von einer Zunahme des Stromverbrauchs aus. Denn trotz umfassender Energie­effizienz­maßnahmen steigt der Verbrauch durch neue Strom­anwendungen in allen Sektoren. Damit können Kohlenstoffdioxid-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor erreicht werden.

Flexibilisierung und Speicherung von Strom

Bei der Erstellung des Szenariorahmens 2021-2035 haben die Netzbetreiber neue Entwicklungen bei der Flexibilisierung von Stromanwendungen und neue Speicher­techniken berücksichtigt. Hierzu zählen die Steuerung des Verbrauchs­verhaltens, die Flexibilisierung des Betriebs von KWK-Anlagen und Batteriespeicher unter­schiedlicher Leistungsklassen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Netzbetreiber hatten ihren Entwurf des Szenario­rahmens am 10. Januar 2020 vorgelegt. Die Öffentlichkeit konnte daraufhin vom 17. Januar bis zum 14. Februar 2020 dazu Stellung nehmen. Zudem gab es zwei Dialog-Veran­stal­tungen der Bundes­netz­agentur am 5. Februar 2020 in Berlin und am 6. Februar 2020 in Nürnberg.
Die Bundesnetzagentur wertet nun die Stellungnahmen aus, bevor sie den Szenariorahmen genehmigt. Im Anschluss wird sie die Stellungnahmen von Behörden ver­öffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundes­netzagentur ein Begleit­dokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sie sich konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft.

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