Bundesnetzagentur lädt zu öffentlicher Diskussion ein
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17.01.2020 den von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vorgelegten Szenariorahmenentwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 (2021) veröffentlicht und zur öffentlichen Diskussion darüber eingeladen – so eine Medienmitteilung von TenneT TSO. Die Übertragungsnetzbetreiber haben darin vier mögliche Szenarien abgebildet. Dabei wird die Energiewende mit unterschiedlich starken Ausprägungen der Sektorenkopplung und mit einer unterschiedlichen Netzorientierung von Erzeuger- und Verbraucherverhalten realisiert.
Die Szenarien der wahrscheinlichen Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2035 und 2040orientieren sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehören die Ausbauziele für erneuerbare Energien des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die Kohlenstoffdioxid-Reduktionsziele des Klimaschutzprogramms 2030.
Dazu erklären die ÜNB, der Szenariorahmen lege den Grundstein für die Netzentwicklungsplanung der nächsten Jahrzehnte: „Mit dem vorliegenden Dokument liefern wir eine substanzielle Diskussionsgrundlage, wie die Stromerzeugungs- und -nachfragestruktur in 2035 und 2040 aussehen könnte. Unser aktueller Szenariorahmenentwurf zeigt auf, dass der Stromsektor eine zentrale Bedeutung zur Erreichung der Klimaschutzziele hat und dass dies mit einem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien einhergehen wird. Der vorliegende Szenariorahmenentwurf sieht in allen Szenarien einen im Vergleich zu heute steigenden Stromverbrauch vor. Dieser ergibt sich aus der zunehmenden Elektrifizierung im Wärme- und Verkehrssektor und aus dem zu erwartenden Einstieg in Power-to-X-Technologien. Auch Dekarbonisierungsmaßnahmen im Industriesektor und der durch die Digitalisierung bedingte Mehrbedarf an IT-Rechenleistungen tragen dazu bei.“
Annahmen zu Kraftwerkskapazitäten und Stromverbrauch
Im Vergleich zum vergangenen Szenariorahmen hat sich das Zieljahr um fünf Jahre in die Zukunft verschoben. Daher sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien merklich angestiegen. Für den konventionellen Kraftwerkspark wird der Kohleausstieg berücksichtigt.
Die Netzbetreiber haben die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem Szenariorahmen 2019-2030 weiterentwickelt. Sie ermöglichen nun eine verbesserte Prognose des Aufkommens, der Verteilung und des Einsatzverhaltens neuer Stromanwendungen wie Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Power-to-Gas.
Angesichts zunehmender Sektorenkopplung gehen die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt von einer Zunahme des Stromverbrauchs aus. Denn trotz umfassender Energieeffizienzmaßnahmen steigt der Verbrauch durch neue Stromanwendungen in allen Sektoren. Damit können Kohlenstoffdioxid-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor erreicht werden.
Flexibilisierung und Speicherung von Strom
Bei der Erstellung des Szenariorahmens 2021-2035 haben die Netzbetreiber neue Entwicklungen bei der Flexibilisierung von Stromanwendungen und neue Speichertechniken berücksichtigt. Hierzu zählen die Steuerung des Verbrauchsverhaltens, die Flexibilisierung des Betriebs von KWK-Anlagen und Batteriespeicher unterschiedlicher Leistungsklassen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Netzbetreiber hatten ihren Entwurf des Szenariorahmens am 10. Januar 2020 vorgelegt. Die Öffentlichkeit konnte daraufhin vom 17. Januar bis zum 14. Februar 2020 dazu Stellung nehmen. Zudem gab es zwei Dialog-Veranstaltungen der Bundesnetzagentur am 5. Februar 2020 in Berlin und am 6. Februar 2020 in Nürnberg.
Die Bundesnetzagentur wertet nun die Stellungnahmen aus, bevor sie den Szenariorahmen genehmigt. Im Anschluss wird sie die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sie sich konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft.
->Quellen: