DIW: Nachbesserungen richtig, aber immer noch unzureichend – CO2-Preise stärker erhöhen und Klimaprämie einführen
Im Dezember 2019 haben Bund und Länder nach anhaltender Kritik das im September beschlossene Klimapaket nachgebessert: Die CO2-Preise wurden erhöht und die EEG-Umlage stärker gesenkt. Doch trotz dieser Anpassungen werden der vorgeschlagene CO2-Preispfad und der anschließende Emissionshandel mit festgelegter Preisobergrenze als alleinige Instrumente immer noch nicht ausreichen, um die Klimaziele 2030 in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu erreichen, wie aktuelle Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (Stefan Bach, Niklas Isaak, Lea Kampfmann, Claudia Kemfert, Nicole Wägner in DIW aktuell 27 vom 20.02.2020) ergeben.
Zudem komme es weiterhin zu sozialen Schieflagen durch Mehrbelastungen niedriger Einkommen, auch wenn sich dieser Effekt durch die Senkung der Strompreise verringere. Um die Verteilungswirkungen der Reform insgesamt progressiv zu gestalten, wären verschiedene Optionen denkbar: ein vom individuellen Steuersatz unabhängiges Mobilitätsgeld statt der Pendlerpauschale und vor allem eine einheitliche Pro-Kopf-Klimaprämie, die Geringverdienende im Durchschnitt stärker entlasten würde, als sie der CO2-Preis belaste.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verabschiedete die Bundesregierung im September 2019 Eckpunkte zur CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude.[1] Vorgesehen waren unter anderem ein fester CO2-Einstiegspreis von zehn €/t CO2 2021 sowie eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen, darunter eine Senkung der EEG-Umlage um bis zu 0,625 ct und eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 ct.
Im Dezember 2019 wurde durch den Kompromiss im Bundesrat ein ambitionierterer CO2-Preispfad für die nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) abgedeckten Sektoren beschlossen: Ab 2021 sollen Emissionszertifikate zu einem Festpreis von 25 €/t CO2 ausgegeben werden, der bis 2025 linear auf 55 €/t CO2 steigt. Dieses Festpreissystem soll ab dem Jahr 2026 durch ein vollständiges Emissionshandelssystem abgelöst werden, wobei der Zertifikatepreis auf 65 €/t CO2 gedeckelt wird. Da die Zertifikatepreise im Nicht-EU-ETS Bereich auf 50 bis 100 €/t CO2 geschätzt werden,[2] ist anzunehmen, dass dieser Höchstpreis auch nach 2026 bestehen bleibt.
Um die Verbraucher vom Mehraufkommen durch die CO2-Bepreisung zu entlasten, soll die EEG-Umlage sinken: 2021 um 1,75 ct/kWh und ab 2026 voraussichtlich um 3,3 ct. Zusätzlich werden die privaten Haushalte durch die Anhebung der Pendlerpauschale entlastet, die 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 ct und 2024 auf 38 ct erhöht werden soll.
Folgt: Lenkungswirkungen