„Deutschland bekennt sich dazu, bis 2050 das Ziel der Treibhausgasneutralität zu verfolgen“
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg vorgelegt (19/17342) – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib/PEZ). Damit würden die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung und energiepolitische Begleitmaßnahmen umgesetzt, erklärt die Bundesregierung in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“. Dabei gehe es vor allem um die Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und um Ausgleichsmaßnahmen für Stromverbraucher.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werde daher verändert, und zwar so, dass Verbraucher motiviert werden, von Kohle-KWK auf moderne KWK-Systeme umzusteigen. Künftig wird der Bonus den Angaben zufolge auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet und beträgt 180 Euro je Kilowatt.
„Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, die Verstromung von Kohle in Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2038 schrittweise und möglichst stetig auf null zu reduzieren und dadurch Emissionen zu reduzieren. Dies dient der Erreichung des Sektorziels 2030 für die Energiewirtschaft sowie einen Beitrag zur Schließung der Emissionsminderungslücke in 2020 zu leisten.“
Die Bundesregierung hält es für möglich, dass der Strompreis an der Börse infolge des Ausstiegs steigt. Deswegen sollen Verbraucher ab 2023 einen Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte erhalten können. „Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme ermöglicht, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten“, heißt es weiter. Genaue Auswirkungen auf den Börsenpreis seien schwer abzuschätzen, ein Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfte auf jeden Fall preisdämpfend wirken.
Beim Ausstieg aus der Steinkohle hat sich die Bundesregierung für eine von vier diskutierten Optionen entschieden: Demnach soll es „Ausschreibungsverfahren und flankierend eine gesetzliche Reduzierung bis 2027 und ab 2027 ausschließlich eine gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung“ geben. Das sei die wirksamste, kosteneffizienteste sowie verhältnismäßige Regelungsalternative, argumentiert die Bundesregierung. Was den Braunkohle-Ausstieg betrifft, setzt die Regierung auf Verhandlungen und Einvernehmen mit den Betreibern und weiteren Betroffenen. Das verspreche mehr als es regulatorische beziehungsweise ordnungsrechtliche Maßnahmen täten. In dem Gesetzentwurf äußert sich die Bundesregierung auch zu geschätzten Kosten für einzelne Maßnahmen und die Folgen daraus.
29.01.2020: Kabinett beschließt Kohleausstiegsgesetz – Kritische Stimmen
Das Bundeskabinett hat am 29.01.2020 einer Medienmitteilung des Bundespresseamtes zufolge den Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg beschlossen. Genau heißt die Vorlage, die jetzt in den Bundestag geht: “Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze”. Frei werdende CO2-Zertifikate sollen aus dem Markt genommen und durch den Kohleausstieg eventuell verursachte Strompreiserhöhungen für Verbraucher ausgeglichen werden. Ältere Beschäftigte sollen ein Anpassungsgeld für den Übergang in den Ruhestand erhalten. Schließlich wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlängert und weiter einwickelt (solarify.eu/kabinett-beschliesst-kohleausstiegsgesetz).
Der Normenkontrollrat kritisiert in einer Stellungnahme die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen gesetzt. „Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen“, erklärte das Gremium.
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