Regierung kauft jetzt energieeffizient ein

BMWi: Neue Vorgaben für energieeffizienten Einkauf verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 18.03.2020 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorgelegte Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen beschlossen. Ab sofort müssen Verantwortliche grundsätzlich Waren und Produkte mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse im Sinne der EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung einkaufen.

Aufkleber Energieeffizienz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bundesminister Altmaier: „Mit dem konsequenten Einkauf energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen leistet die Bundesregierung mit ihren eigenen Dienststellen einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Damit bleibt eine vollständig klimaneutrale Verwaltung, die wir mittelfristig erreichen wollen, kein reines Wunschdenken mehr.“

In der Neufassung sind die Verpflichtungen der öffentlichen Hand zur Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten klar geregelt: Die Beschaffer müssen grundsätzlich Waren und Produkte mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse im Sinne der EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung einkaufen. Sofern ein solches Leistungsniveau an Energieeffizienz (noch) nicht erreicht werde, sei alternativ „auf das höchste erreichbare Leistungsniveau an Energieeffizienz abzustellen“. Diese Verpflichtung gelte unabhängig davon, ob es sich um einen rein national oder europaweit ausgeschriebenen Auftrag handle.

Durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift sichert die Bundesregierung ein hohes Maß an Energieeffizienz bei allen Beschaffungsvorgängen des Bundes. Die bisherige Regelung lief Ende des vergangenen Jahres aus und wurde auf der Grundlage des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung umfassend überarbeitet.

Über die Anpassungen in der Verwaltungsvorschrift hinaus plant die Bundesregierung, zur Umsetzung der Kabinettbeschlüsse zum Klimaschutzprogramm in einem zweiten Schritt eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung vorzulegen. Diese soll sich auf besonders klimarelevante Produkte und Dienstleistungen erstrecken.

->Quelle: bmwi.de/neue-vorgaben-fuer-energieeffizienten-einkauf-verabschiedet