Verwaltungsgericht Schleswig sieht keine bedeutende Beeinträchtigung einer Wetterradarstation durch Windenergieanlagen
Seit dem 13.03.2020 ist ein wegweisendes Urteil für Windenergieprojekte in ganz Deutschland rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Das Urteil werde eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben, verkündet der Bundesverband WindEnergie in seiner Pressemeldung vom 31.03.2020.
Mit seinem Urteil wiederlege das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD), heißt es. Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt schon die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken. Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.
Zur Urteilsbegründung sagt Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein: „Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016.“ Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehörten. „Wir freuen uns auch über die Bestätigung von Vorrangflächen durch das Gericht. Gerade auf diesen Vorrangflächen muss Wind Vorrang vor anderen Unternehmungen haben.“
Hans-Günther Lüth, der Betroffenen Kläger aus Schleswig-Holstein, freut sich ebenfalls über das Urteil: „Nach fünf Jahren andauerndem Rechtsstreit kann nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden.“ Weiter kündigt er an: „Es wird noch eine zweite Runde geben.“ Denn die Gerichtsentscheidung beträfe nur sechs der geplanten acht Windenergieanlagen. Wegen des Moratoriums brauchten solche Anlagen derzeit eine Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein. Die anderen zwei Genehmigungen seien jedoch so spät erteilt worden, dass diese Anlagen nicht mehr im Gutachten hätten aufgenommen werden können.
Zum Hintergrund:
Die vollständige Urteilsbegründung des aktuellen Urteils finden Sie auf der Website des Verwaltungsgerichts Schleswig.
->Quelle und weitere Informationen:
- Wind-Energie.de/bwe-begruesst-urteil-zu-geringeren-abstaenden
- Urteile von 2016: www.bverwg.de/220916U4C2.16.0 und www.bverwg.de/220916U4C6.15.0