… und „vergisst“ Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels
Mit der Neuregelung sollen unter anderem die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert werden. Die zugesagte Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt ist indes nicht im Entwurf zu finden. Das Bundeswirtschaftsministerium verweise auf die noch laufenden Abstimmungen, wie Sandra Enkhardt am 27.04.2020 für pv magazine schrieb.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 27.04.2020 einen „Entwurf einer Formulierungshilfe“ zur Änderung des EEG veröffentlicht. Darin zu finden sind unter anderem die Verlängerung der Realisierungsfristen für bezuschlagte Ausschreibungsprojekte, die dauerhafte Streichung des Privilegs für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen für Windparks an Land sowie neue Vorschriften für Windparks auf See.
Nicht vorgesehen in der Mini-EEG-Novelle ist dagegen die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik, obwohl die Bundesregierung dies mit dem Klimapaket im Herbst 2019 bereits öffentlich zugesagt hat und massiven Druck von der Opposition, dem Bundesrat und der Energiewirtschaft bekommt, endlich Taten folgen zu lassen. Experten fürchten, dass die Marke wegen Vorzieheffekten bereits im Sommer erreicht werden könnte. Mit dem Erreichen der 52 Gigawatt würde die Förderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung nach derzeitigem EEG automatisch enden.
Eine Anfrage von pv magazine, warum diese Novelle nicht für die Abschaffung des Deckels genutzt wird, beantwortete eine Sprecherin des Ministeriums wie folgt: „Zu den im Klimaschutzprogramm 2030 vereinbarten gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien (unter anderem Aufhebung des Photovoltaik-Deckels) läuft weiter die Abstimmung. Wir setzen uns hier für eine zügige Einigung ein.“
Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik bedarf eigentlich keiner weiteren „Abstimmung“, da sie unstreitig ist. Allerdings befindet sich das Thema seit Monaten in Geiselhaft für die immer noch nicht erfolgte Einigung bei den Abstandsregelungen von Windparks an Land zu Wohnsiedlungen. Gespräche zwischen Union und SPD verliefen dazu bislang im Sande und auch eine verbindliche Absprache mit den Bundesländern steht daher noch aus.
Gerade der CDU-Wirtschaftsflügel besteht allerdings darauf, die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels nur in Kombination mit den Windkraft-Vorschriften im EEG beschließen zu wollen. Noch fehlen rund 2 Gigawatt bis zur Marke von 52 Gigawatt. Bereits in der vergangenen Woche war ein EEG-Gesetzentwurf der Grünen, mit dem die Streichung des Deckels erreicht werden sollte, kurzfristig von den Regierungsfraktionen von der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag gestrichen worden.
Zum vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der kleinen EEG-Novelle machte die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums keine Angaben. Allerdings müsste sie nach Logik des Ministeriums noch im zweiten Quartal in Kraft treten, da andernfalls das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften bei den Windkraft-Ausschreibungen zum Gebotstermin 01.07.2020 wieder bestehen würde.
Immerhin würden mit der Neuregelung Photovoltaik-Projektierer, die sich vor März 2020 einen Zuschlag in einer Ausschreibung gesichert haben, eine Fristverlängerung um sechs Monate erhalten, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der pv magazine vorliegt. Bereits zuvor hatte die Bundesnetzagentur erklärt, dass Fristverlängerungen beantragt werden können, wenn die Realisierung der Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlagen infolge der Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie stocke und Anlagen nicht rechtzeitig ans Netz gebracht werden könnten. Mit der Novelle wird nun der Zeitrahmen gesetzt, den Projektierer bekommen sollen, ohne die Zahlung von Pönalen fürchten zu müssen.
Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie & Politik des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), begrüßte, dass die Bundesregierung jetzt Maßnahmen trifft, die das Fristenproblem bei Ausschreibungsanlagen adressieren. Der Verband hatte kürzlich in einem Entwurf zwar zwölf Monate vorgeschlagen.
„Mit sechs Monaten Fristverlängerung ist man aber schon mal auf dem richtigen Weg“, sagte Pfeiffer pv magazine. Kein Verständnis hat er hingegen, dass der Deckel bei der Solarförderung nicht direkt ebenfalls beseitigt wird.
„Unverantwortlich ist es hingegen, dass der 52-Gigawatt-Deckel in dieser Mini-EEG-Novelle offenbar nicht mitgestrichen werden soll. Bei der Solarbranche lässt die Bundesregierung damit fahrlässig ein Anti-Konjunktur-Programm weiterlaufen – dies sogar trotz absehbarer allgemeiner Wirtschaftskrise“, monierte Pfeiffer.
Für die Ausschreibungen seit März 2020 hat die Bundesnetzagentur ein neues Prozedere eingeführt. So werden die Zuschläge nicht öffentlich bekanntgemacht, wodurch die Fristen noch nicht anfangen zu Laufen. Die Bieter werden jedoch über die Zuschläge informiert.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung auch eine Digitalisierung der Beteiligungsverfahren. Auch dies betrifft die Planung und Umsetzung von Photovoltaik-Projekten. Wegen der bestehenden Beschränkungen sollen künftig Bekanntmachungen, Prüfungen und Erörterungstermine auch im Internet veröffentlicht werden oder online möglich sein, wie aus einem weiteren Gesetzentwurf hervorgeht.
Sandra ist Senior Editor von pv magazine Deutschland. Sie berichtet seit 2008 über alle wichtigen Themen der Photovoltaik-Branche in Deutschland und auch weltweit.