Umweltinstitut München und Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie legen 10-Punkte-Plan für Solaroffensive vor
Im Rahmen des geplanten Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise müssen die bestehenden finanziellen und bürokratischen Hürden für den Ausbau der Solarenergie beseitigt werden. Das fordern das Umweltinstitut München und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in ihrem am 13.05.2020 veröffentlichten „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“.
Am 14.05.2020 berät der Bundestag abschließend über eine Teilreform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Doch wichtige Weichenstellungen für die Energiewende bleiben dabei ausgeklammert, kritisieren die Organisationen. Den dezentralen Ausbau der Solarenergie zu fördern, könne einen neuen Boom der „Energiewende von unten“ auslösen – mit all den positiven Effekten auf Beschäftigung und lokale Einnahmen, die in der nahenden Wirtschaftskrise dringend gebraucht werden.
„Wir brauchen jetzt eine ambitionierte Solaroffensive, um neue zukunftsfähige Jobs und Einnahmen für die durch Corona gebeutelten Kommunen zu schaffen“, erklärt Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Unterstützer des 10-Punkte-Plans. „Es ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll, gleichzeitig die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und die Klimakrise zu bekämpfen.“ Der „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ enthalte Maßnahmen wie die Abschaffung des Solardeckels, eine bundesweite Solaranlagenpflicht für Neubauten, die Steuerfinanzierung der Industrie-Privilegien sowie die Befreiung von Eigenverbrauchern und Mieterstromprojekten von der EEG-Umlage, erklärt Quaschning.
„Die Sonnensteuer auf selbst erzeugten Strom auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern bremst die Solar-Revolution aus und gefährdet so letztlich auch den Kohle- und Atomausstieg“, kritisiert Franziska Buch, Referentin für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München. „Es sollte daher künftig keine EEG-Umlage mehr auf Eigenverbrauch und Mieterstrom erhoben werden.“ Dies entspreche auch den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien, die Ende 2018 von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen, aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden sei. Zentrales Element der Richtlinie sei, dass Verbraucher das Recht haben, sich selbst mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eigenversorger mit erneuerbarer Elektrizität sollten grundsätzlich nicht mehr mit Umlagen und Abgaben belastet werden. „Laut EU-Richtlinie sind mit einem Übergang zu einer dezentralisierten Energieproduktion viele Vorteile wie lokale Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort verbunden. Dies wirke sich, laut Richtlinientext, „positiv auf die Entwicklung und den Zusammenhalt der Gemeinschaft aus“, so Buch.
->Quelle und weiterführende Informationen:
- Umweltinstitut.org/mini-eeg-novelle-bringt-keine-konjunkturimpulse
- „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“
- EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien
- DUH.de/positionspapier-von-unionsfraktion-ist-frontalangriff-auf-den-klimaschutz-im-windschatten-der-corona
- Bundesverband Erneuerbare Energie/bee-ev.de/union-unterschaetzt-das-potenzial-erneuerbarer-energien-fuer-eine-wirtschaftliche-erholung