Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestags
Eineinhalb Jahre ist es nun schon her, dass die Kohlekommission ein Konzept für den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung vorlegte. Der Gesetzentwurf folgte erst Anfang 2020 (siehe: solarify.eu/kabinett-beschliesst-kohleausstiegsgesetz). Nun erntet die Bundesregierung Kritik von allen Seiten: so beklagten Klimaschützer am 25.05.2020 im Bundestag, das Gesetz lasse viel zu viele Kohlekraftwerke viel zu lange am Netz. Die Industrie fürchtete höhere Stromkosten, BDEW und VKU sorgten sich um die Kraft-Wärme-Kopplung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg (19/17342, 19/18472) war Gegenstand einer dreistündigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses unter Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke).
Die Corona-Krise habe gezeigt, dass das Zeitalter der Kohleverstromung vorbei ist, hieß es bereits im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss von Umweltschützern. Das geplante Gesetz zum Kohleausstieg spiegle das jedoch nicht wider. Greenpeace sah darin laut Ralph Diermann am 25.05.20020 in PV Magazine gar einen „Schlag ins Gesicht der Kohlekommission“. Auch die Industrie kritisiert den Entwurf – aus anderen Gründen: Belastungen für Unternehmen.
Wie die Bundesregierung schreibt, werden mit dem Gesetzentwurf „zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung und energiepolitische Begleitmaßnahmen umgesetzt. Dabei gehe es vor allem um die Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und um Ausgleichsmaßnahmen für Stromverbraucher.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werde dahingehend verändert, dass Verbraucher motiviert würden, von Kohle-KWK auf moderne KWK-Systeme umzusteigen. Künftig soll der Bonus auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet werden und beträgt 180 Euro je Kilowatt.
Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte
Die Bundesregierung hält es für möglich, dass der Strompreis an der Börse aufgrund des Kohleausstiegs steigt. Deswegen sollen Verbraucher ab 2023 einen Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte erhalten können. „Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme ermöglicht, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten“, heißt es weiter. Genaue Auswirkungen auf den Börsenpreis seien schwer abzuschätzen, ein Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfte auf jeden Fall preisdämpfend wirken.
Auch für den Ausstieg aus der Steinkohle hat sich die Bundesregierung für eine von vier diskutierten Optionen entschieden: Demnach soll es „Ausschreibungsverfahren und flankierend eine gesetzliche Reduzierung bis 2027 und ab 2027 ausschließlich eine gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung“ geben.
„Wirksam, kosteneffizient, verhältnismäßig“
Das sei die wirksamste, kosteneffizienteste sowie verhältnismäßige Regelungsalternative, argumentiert die Bundesregierung. Was den Braunkohle-Ausstieg betrifft, setzt sie auf Verhandlungen und Einvernehmen mit den Betreibern und weiteren Betroffenen. Das verspreche mehr als regulatorische beziehungsweise ordnungsrechtliche Maßnahmen. In dem Gesetzentwurf äußert sich die Bundesregierung auch zu geschätzten Kosten für einzelne Maßnahmen und den Folgen daraus.
Der Normenkontrollrat kritisiert in einer Stellungnahme die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung und von Ländern, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen eingeräumt. „Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen, erklärt das Gremium.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kritisierte in seiner Stellungnahme (19/18472) ebenfalls das geplante Kohleausstiegsgesetz und forderte mehr Augenmerk auf den Ausbau Erneuerbarer Energien sowie Anpassungen bei den Regelungen für Steinkohleregionen. Diese führten nämlich zu einer unverhältnismäßig nachteiligen Behandlung von Steinkohlekraftwerken und entsprächen in mehrerer Hinsicht nicht den Empfehlungen der Kohlekommission, erklärte der Bundesrat. Das Gremium bat die Bundesregierung darum, die „systematischen Ungleichbehandlungen“ auszugleichen. Nachbesserungen fordert der Bundesrat auch bei den Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung, beim Mieterstrom und der Förderung von Solarenergie. Im Entwurf werde die Chance vertan, den Ausbau von Erneuerbaren Energien insgesamt zu beschleunigen, kritisiert der Bundesrat weiter.
Liste der Sachverständigen
- Helge-Uve Braun, Stadtwerke München (SWM)
- Dr. Thorsten Diercks, Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV)
- Volker Backs, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVMetalle)
- Dr. Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
- Kerstin Andreae, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
- Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
- Joachim Rumstadt, STEAG GmbH
- Ulf Gehrckens, Aurubis AG
- Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther
- Hanns Koenig, Aurora Energy Research GmbH
- Dr. Felix C. Matthes, Öko-Institut e. V.
- Antje Grothus, Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)
- Detlef Raphael, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Folgt: Klimaschützer kritisieren Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg