„Vertrauensbruch für jeden künftigen Beteiligungsprozess“

BDEW und VKU fordern bessere Bedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung

Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW sowie der Stadtwerkeverband VKU haben während der Anhörung für Verbesserungen des Gesetzes geworben. So müssten planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung geschaffen werden. „Die heutige Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat noch einmal verdeutlicht, wie wichtig die Kraft-Wärme-Kopplung für die Energieversorgung von morgen ist“, erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU. Sie stelle eine ideale Ergänzung zur fluktuierenden Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und damit einen verlässlichen Garanten für die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme dar. „Es kommt jetzt darauf an, die Umstellung der Kohle-KWK-Anlagen auf die Nutzung von Gas und Erneuerbaren Energien sowie die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen erfolgreich anzureizen.“

Um der KWK den notwendigen Schub zu geben, müsse etwa der sogenannte Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden. Dies sei notwendig, da er bisher nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt habe. Dazu komme, dass auch ein erheblicher Bedarf an neuen KWK-Anlagen bestehe. „Daher sollten das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Grundförderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden“, fordern Andreae und Wübbels. Mit dem neuen EE-Wärme- und dem neuen Power-to-Heat-Bonus im KWKG enthalte der Gesetzentwurf gute Ansätze, den Einsatz klimafreundlicher Wärme zu unterstützen. „Um die Potenziale für eine Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung optimal zu erschließen wäre es zielführend, diese Boni auch auf bestehende KWK-Systeme auszuweiten sowie für Erneuerbare Brennstoffe und Abwärme zu öffnen.“

Beide Verbände betonten in der Anhörung außerdemt, dass es grundsätzlich keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben dürfe. Dies gelte insbesondere für jüngere Steinkohlekraftwerke, die die zumeist kommunalen Unternehmen auch auf damaliges Drängen der Politik in Betrieb genommen hätten. „Der Gesetzgeber sollte einen solchen schwerwiegenden und fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte vermeiden und die Investitions- und Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden“, so Andreae und Liebing. Entschädigungslose Stilllegungen würden im Übrigen eine gravierende Abweichung zu den Empfehlungen der Kohlekommission bedeuten, die Ausschreibungen zur Stilllegung im Bereich der Steinkohle bis 2030 und eine Kompensation auch im Falle von ordnungsrechtlichen Stilllegungen vorgeschlagen habe.

Noch vor der Sommerpause soll das nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vom Bundestag verabschiedet werden.

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